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   BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10   

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https://dejure.org/2011,12914
BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10 (https://dejure.org/2011,12914)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - IV B 119/10 (https://dejure.org/2011,12914)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - IV B 119/10 (https://dejure.org/2011,12914)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • openjur.de

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung; Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • Bundesfinanzhof

    AO §§ 90 ff, AO § 90, FGO § 79b Abs 2, FGO § 79b Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • Bundesfinanzhof

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 90 ff AO, § 90 AO, § 79b Abs 2 FGO, § 79b Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • rewis.io

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 79b Abs. 2
    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensfehlers im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Aufforderung zur Vorlage einer Steuererklärung nebst Gewinnermittlung nicht von § 79b Abs. 2 FGO gedeckt; Setzung einer wirksamen Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missachtung einer vom Finanzgericht gesetzten Frist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.06.2003 - III B 111/02

    Fristsetzung zur Angabe von Tatsachen; Aufforderung zur Vorlage der

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
    Setzt das Finanzgericht (FG) zu Unrecht eine Ausschlussfrist, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, beruhen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, unter II.1., m.w.N.; vom 23. Juni 2003 III B 111/02, BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris), wenn das FG den Kläger unter Hinweis auf die Ausschlussfrist mit späterem Vorbringen ausgeschlossen hat.

    Eine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO liegt in diesen Fällen nicht vor und ist deshalb auch nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris).

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99

    Fristsetzung nach § 79 b FGO

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
    Sie ist eine Verfahrenshandlung, die eine Wissenserklärung über die in der Steuererklärung aufgeführten Tatsachen und zugleich rechtliche Schlussfolgerungen des Steuerpflichtigen enthält (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 182/99, BFH/NV 2000, 1481).

    Eine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO liegt in diesen Fällen nicht vor und ist deshalb auch nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris).

  • BFH, 19.11.2003 - I B 25/03

    Keine wirksame Ausschlussfrist gem. § 79b Abs. 2 FGO durch Aufforderung zur

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
    Setzt das Finanzgericht (FG) zu Unrecht eine Ausschlussfrist, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, beruhen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, unter II.1., m.w.N.; vom 23. Juni 2003 III B 111/02, BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris), wenn das FG den Kläger unter Hinweis auf die Ausschlussfrist mit späterem Vorbringen ausgeschlossen hat.

    Eine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO liegt in diesen Fällen nicht vor und ist deshalb auch nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris).

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
    Setzt das Finanzgericht (FG) zu Unrecht eine Ausschlussfrist, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, beruhen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, unter II.1., m.w.N.; vom 23. Juni 2003 III B 111/02, BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris), wenn das FG den Kläger unter Hinweis auf die Ausschlussfrist mit späterem Vorbringen ausgeschlossen hat.
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98

    Versäumung der Präklusionsfrist

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
    Eine Berücksichtigung der verspätet eingereichten Unterlagen hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung der Unterlagen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).
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