Rechtsprechung
BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2011, BGB § 158 Abs 1
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 158 Abs 1 BGB
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts
- IWW
- Wolters Kluwer
Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung
- rewis.io
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Beginn der Frist für private Veräußerungsgeschäfte bei Selbstbenennung des Steuerpflichtigen vor Ablauf der im Grundstückskaufvertrag genannten Benennungsfrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts - rechtsportal.de
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung - datenbank.nwb.de
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privates Veräußerungsgeschäft - und der Fristbeginn bei einem Erwerberbenennungsrecht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerungsfrist
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
Privates Veräußerungsgeschäft, Fristbeginn, Käufer, Kaufvertrag, Verpflichtungsgeschäft - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird. Ist als ...
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15
- BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Papierfundstellen
- DB 2022, 167
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13
Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb …
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15).
Die Parteien eines bedingten Rechtsgeschäfts können die Vertragsbeziehungen nicht mehr einseitig lösen, vielmehr sind sie im Hinblick auf den aufschiebend bedingten Rechtserwerb (Anwartschaftsrecht) zur gegenseitigen Treupflicht und zur Beachtung der Schutzvorschriften der §§ 160 f. BGB verpflichtet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 22, m.w.N.).
Dies verdeutlicht, dass die Beteiligten das Rechtsgeschäft erst weit nach dem Grundstückskaufvertrag vom 21.09.2000, aber in zeitlicher Nähe zum Vertrag vom 20.08.2001 vollzogen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 24; Schießl, jM 2015, 298, 300).
- BFH, 24.01.2018 - I R 48/15
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Denn bei diesem "automatischen" Erwerb durch Fristablauf (Annahmefiktion) handelt es sich um einen tatsächlich nicht verwirklichten Alternativsachverhalt, der für die Besteuerung im vorliegenden Fall irrelevant ist (s. BFH-Urteil vom 24.01.2018 - I R 48/15, BFHE 261, 8, BStBl II 2019, 45). - BFH, 15.03.2000 - II R 30/98
Grunderwerbsteuer bei Benennungsrecht
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Dementsprechend kommt der Kaufvertrag mit dem vom Benennungsberechtigten Benannten zustande, wenn dieser das Angebot annimmt (vgl. zur Grunderwerbsteuer BFH-Urteil vom 15.03.2000 - II R 30/98, BFHE 191, 419, BStBl II 2000, 359, unter II.; Griesar in Griesar/Jochum, eKomm [Bis 28.12.2020], § 1 GrEStG Rz 202 - Aktualisierung v. 17.04.2019).
- BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20
Privates Veräußerungsgeschäft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung …
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15). - FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15
Steuerbarkeit einer Grundstücksveräußerung gemäß § 23 EStG - Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 - 10 K 10154/15 aufgehoben. - BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99
Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (BFH-Urteil vom 02.10.2001 - IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10). - BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13
Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen …
Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).
- FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15 Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 12/20.