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   BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20   

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https://dejure.org/2021,54615
BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2011, BGB § 158 Abs 1
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 158 Abs 1 BGB
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

  • rewis.io

    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beginn der Frist für private Veräußerungsgeschäfte bei Selbstbenennung des Steuerpflichtigen vor Ablauf der im Grundstückskaufvertrag genannten Benennungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privates Veräußerungsgeschäft - und der Fristbeginn bei einem Erwerberbenennungsrecht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Private Veräußerungsgeschäfte
    Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
    Veräußerungsfrist
    Die Veräußerungsfrist bei Grundstücken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
    Privates Veräußerungsgeschäft, Fristbeginn, Käufer, Kaufvertrag, Verpflichtungsgeschäft

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird. Ist als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).

    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15).

    Die Parteien eines bedingten Rechtsgeschäfts können die Vertragsbeziehungen nicht mehr einseitig lösen, vielmehr sind sie im Hinblick auf den aufschiebend bedingten Rechtserwerb (Anwartschaftsrecht) zur gegenseitigen Treupflicht und zur Beachtung der Schutzvorschriften der §§ 160 f. BGB verpflichtet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 22, m.w.N.).

    Dies verdeutlicht, dass die Beteiligten das Rechtsgeschäft erst weit nach dem Grundstückskaufvertrag vom 21.09.2000, aber in zeitlicher Nähe zum Vertrag vom 20.08.2001 vollzogen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 24; Schießl, jM 2015, 298, 300).

  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Denn bei diesem "automatischen" Erwerb durch Fristablauf (Annahmefiktion) handelt es sich um einen tatsächlich nicht verwirklichten Alternativsachverhalt, der für die Besteuerung im vorliegenden Fall irrelevant ist (s. BFH-Urteil vom 24.01.2018 - I R 48/15, BFHE 261, 8, BStBl II 2019, 45).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 30/98

    Grunderwerbsteuer bei Benennungsrecht

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Dementsprechend kommt der Kaufvertrag mit dem vom Benennungsberechtigten Benannten zustande, wenn dieser das Angebot annimmt (vgl. zur Grunderwerbsteuer BFH-Urteil vom 15.03.2000 - II R 30/98, BFHE 191, 419, BStBl II 2000, 359, unter II.; Griesar in Griesar/Jochum, eKomm [Bis 28.12.2020], § 1 GrEStG Rz 202 - Aktualisierung v. 17.04.2019).
  • BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20

    Privates Veräußerungsgeschäft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15

    Steuerbarkeit einer Grundstücksveräußerung gemäß § 23 EStG - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 - 10 K 10154/15 aufgehoben.
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (BFH-Urteil vom 02.10.2001 - IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).
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