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   BFH, 26.11.2013 - I B 2/13   

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https://dejure.org/2013,43086
BFH, 26.11.2013 - I B 2/13 (https://dejure.org/2013,43086)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2013 - I B 2/13 (https://dejure.org/2013,43086)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2013 - I B 2/13 (https://dejure.org/2013,43086)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • openjur.de

    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115, FGO § 116, FGO § 155, FGO § 96 Abs 2, ZPO § 227 Abs 1 S 1
    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • Bundesfinanzhof

    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 FGO, § 116 FGO, § 155 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 227 Abs 1 S 1 ZPO
    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • rewis.io

    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1 S. 1; FGO § 155
    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Terminsverlegung nur bei erheblichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - und die Substantiierungsanforderungen an den Terminsverlegungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BFH, 26.11.2013 - I B 2/13
    Auch kann ein solcher Grund dann anzunehmen sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozessbevollmächtigter unerwartet erkrankt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2012 IV B 51/11, BFH/NV 2012, 1469).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 26.11.2013 - I B 2/13
    Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 71/01, BFH/NV 2003, 178).
  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Auszug aus BFH, 26.11.2013 - I B 2/13
    Deshalb hat der Antragsteller dem Gericht regelmäßig von sich aus nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit zu machen und die Angaben glaubhaft zu machen, wenn er erst kurz vor der mündlichen Verhandlung den Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins mit einer plötzlichen Erkrankung begründet (BFH-Beschluss vom 5. September 2012 II B 61/12, BFH/NV 2012, 1995).
  • BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15

    Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung

    Weitere Ermittlungspflichten des Gerichts --etwa durch Nachfrage bei der mehr als 600 km vom Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten entfernt praktizierenden Ärztin-- bestanden in dieser Situation nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, unter II., Rz 8; vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 3).
  • BFH, 04.11.2019 - X B 70/19

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Dies war z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr; BFH-Beschluss vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr), oder wenn der Antragsteller für das Gericht nicht erreichbar war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 64, unter II.2.: der Kläger gibt weder eine Telefon- noch eine Telefaxnummer an, so dass dem Gericht keine Rückfrage möglich ist; BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454: das FG hat erfolglos versucht, den Kläger telefonisch zu erreichen).
  • BFH, 08.11.2016 - I B 137/15

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten"

    aa) Im Streitfall ist von einem kurzfristig gestellten Verlegungsgesuch auszugehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2010 IX B 201/09, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542).
  • BFH, 28.05.2021 - VIII B 103/20

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender

    Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr und auf BFH-Beschluss vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr).
  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

    Dem FG ist zwar nicht, wie die Klägerin meint, bereits dadurch ein Verfahrensfehler unterlaufen, dass es die mündliche Verhandlung vom 28. November 2017 nicht verlegt hat; denn auch bei Verlegungsanträgen, die am Nachmittag des Vortags der mündlichen Verhandlung gestellt werden, muss der Antragsteller die erheblichen Gründe i.S. des § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) so genau angeben, dass sich das Gericht aufgrund der Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. September 2012 II B 61/12, BFH/NV 2012, 1995, Rz 4; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 1 und 3; vom 8. September 2015 XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 12; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 7. November 2017 B 13 R 153/17 B, juris, Rz 9 f.).
  • BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in

    Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr, und vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr).
  • FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20

    Glaubhaftmachung der Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit des

    Mit einer Sichtung und Bearbeitung der eingehenden Post durch einen Gerichtsmitarbeiter konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gerechnet werden (vgl. dazu BFH, Beschlüsse vom 8.11.2016 I B 137/15, BFH/NV 2017, 433: Eingang um 19.26 Uhr; vom 26.11.2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang um 16.08 Uhr).
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person,

    Eine Verlegung wegen Krankheit kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte darlegt und durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest, das nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit enthält, glaubhaft macht, dass Art und Schwere der Krankheit der Verhandlungs- und /oder Reisefähigkeit für die begrenzte Zeit der Anreise und Dauer der mündlichen Verhandlung entgegenstehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 ff.; BFH, B.v. 26.11.2013 - I B 2/13 - juris Rn. 3; OVG Lüneburg, B.v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - juris Rn. 7; Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 227 Rn. 8).
  • FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
    Die Gründe für die Terminverlegung müssen aber durch den Beteiligten so genau (substantiiert) dargelegt werden, dass sich das Gericht aufgrund der Schilderung ein Urteil über die Erheblichkeit bilden kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542; vom 24.6.2014 - III B 12/13, BFH/NV 2014, 1581).
  • VG Regensburg, 24.01.2020 - RN 6 K 19.1698

    Ablehnung einer Terminsaufhebung

    Sofern ein Verlegung aus kranheitsbedingten Gründen angestrebt worden wäre, hätte vielmehr dargelegt werden müssen, dass Art und Schwere der Krankheit der Verhandlungs- und/oder gegebenenfalls der Reisefähigkeit entgegenstehen (vgl. BFH, B.v. 26.11.2013 - I B 2/13 - BeckRS 2014, 94389).
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