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   BFH, 26.11.2014 - I R 37/13   

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https://dejure.org/2014,50062
BFH, 26.11.2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c, KStG § ... 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, KStG § 6 Abs 5, KStG § 6 Abs 5, KStG § 6 Abs 6, KStG § 6 Abs 6, EStG § 4d Abs 1 S 3, EStG § 4d Abs 1 S 3, KStG VZ 2005, KStG VZ 2006
    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • Bundesfinanzhof

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG 1999, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG 1999, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG 2002, § 6 Abs 5 KStG 1999
    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • IWW

    § 4d EStG, § ... 6 Abs. 6 KStG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c des Körperschaftsteuergesetzes 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG 1999, § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999, § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002, § 6 KStG 1999, § 6 Abs. 5 KStG 1999, § 1 Nr. 2 KStDV 1994, § 6 Abs. 6 KStG 1999, § 5 KStG, KStG, § 5, § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG, § 6 Abs. 5, 6 KStG 1999, §§ 1 bis 3 KStDV 1994, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 2 KStG 1999, § 4d des Einkommensteuergesetzes 1997, § 4d Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG 1997, § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG 1997, § 4d Abs. 1 Satz 3 ff. EStG 1997, R 4d Abs. 13 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005, § 4d EStG 1997, § 135 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • rewis.io

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse: Kassenbezogene Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtssicherheit bei Unterstützungskasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerschädliche Rückzahlung einer Gruppenunterstützungskasse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Überdotierung einer Unterstützungskasse ist kassenbezogen zu prüfen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 158
  • BB 2015, 789
  • DB 2015, 777
  • BStBl II 2015, 813
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 18.08.2015 - I R 66/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse - kassenbezogene Beurteilung

    NV: Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden Anforderungen an die Vermögensbindung den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, ist nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen, sondern nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu beurteilen (sog. kassenorientierte Betrachtung; Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2014 I R 37/13, BFHE 248, 158).

    a) Maßgeblich hierfür ist, dass die Frage der Überdotierung i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 2002 und das Recht zur Auskehrung von Vermögenswerten gemäß § 6 Abs. 6 KStG 2002 --wie der Senat mit Urteil vom 26. November 2014 I R 37/13 (BFHE 248, 158) entschieden hat-- auch bei Gruppenunterstützungskassen nicht segmentbezogen, sondern auf der Grundlage einer kassenorientierten Betrachtung zu beurteilen ist.

    b) Soweit der Senat in dem vorgenannten Urteil (in BFHE 248, 158) offen gelassen hat, ob dann eine unschädliche Auskehrung von Vermögenswerten an die Trägerunternehmen angenommen werden kann, wenn die Vermögensübertragung im Zusammenhang mit einer Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung steht, ist hierauf auch im anhängigen Verfahren nicht einzugehen, weil nach den bindenden Feststellungen des FG den Vermögensübertragungen in zumindest drei Fällen keine Leistungsversprechen der Trägerunternehmen zugrunde lagen (Fleischerei F; Häusliche Kranken- und Altenpflege G; H-GmbH).

  • BFH, 22.04.2020 - III R 61/18

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Auch wenn es rechtspolitisch wünschenswert erscheinen könnte, die Übertragung des BEA-Freibetrages bei volljährigen Kindern, bei denen der Ausbildungsbedarf und damit regelmäßig tatsächliche Aufwendungen im Vordergrund stehen, nach denselben Grundsätzen wie die Übertragung des Kinderfreibetrages zu regeln, darf der Anwendungsbereich einer Vorschrift von der Verwaltung und den Gerichten nicht über die bewusst vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen ausgedehnt werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1989 - I R 187/84, BFHE 159, 44, BStBl II 1990, 210; vom 26.11.2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813; vom 18.04.2012 - X R 7/10, BFHE 237, 119, BStBl II 2013, 791, Rz 64; BFH-Beschluss vom 26.02.1975 - I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • BFH, 22.04.2020 - III R 25/19

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Auch wenn es rechtspolitisch wünschenswert erscheinen könnte, die Übertragung des BEA-Freibetrages bei volljährigen Kindern, bei denen der Ausbildungsbedarf und damit regelmäßig tatsächliche Aufwendungen im Vordergrund stehen, nach denselben Grundsätzen wie die Übertragung des Kinderfreibetrages zu regeln, darf der Anwendungsbereich einer Vorschrift von der Verwaltung und den Gerichten nicht über die bewusst vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen ausgedehnt werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1989 - I R 187/84, BFHE 159, 44, BStBl II 1990, 210; vom 26.11.2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813; vom 18.04.2012 - X R 7/10, BFHE 237, 119, BStBl II 2013, 791, Rz 64; BFH-Beschluss vom 26.02.1975 - I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17

    Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen

    Die Unterstützungskasse stellt ein einheitliches und vom Trägerunternehmen zu unterscheidendes Rechtssubjekt dar (BFH-Urteil vom 26. November 2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813).
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