Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2014 - I R 37/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50062
BFH, 26.11.2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2014 - I R 37/13 (https://dejure.org/2014,50062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c, KStG § ... 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, KStG § 6 Abs 5, KStG § 6 Abs 5, KStG § 6 Abs 6, KStG § 6 Abs 6, EStG § 4d Abs 1 S 3, EStG § 4d Abs 1 S 3, KStG VZ 2005, KStG VZ 2006
    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • Bundesfinanzhof

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG 1999, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG 1999, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG 2002, § 6 Abs 5 KStG 1999
    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • IWW

    § 4d EStG, § ... 6 Abs. 6 KStG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c des Körperschaftsteuergesetzes 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG 1999, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG 1999, § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999, § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002, § 6 KStG 1999, § 6 Abs. 5 KStG 1999, § 1 Nr. 2 KStDV 1994, § 6 Abs. 6 KStG 1999, § 5 KStG, KStG, § 5, § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG, § 6 Abs. 5, 6 KStG 1999, §§ 1 bis 3 KStDV 1994, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 2 KStG 1999, § 4d des Einkommensteuergesetzes 1997, § 4d Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG 1997, § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG 1997, § 4d Abs. 1 Satz 3 ff. EStG 1997, R 4d Abs. 13 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005, § 4d EStG 1997, § 135 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • rewis.io

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung - Voraussetzung für die Begründung der Lückenhaftigkeit einer Rechtsnorm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse: Kassenbezogene Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechtssicherheit bei Unterstützungskasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerschädliche Rückzahlung einer Gruppenunterstützungskasse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Überdotierung einer Unterstützungskasse ist kassenbezogen zu prüfen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 158
  • BB 2015, 789
  • DB 2015, 777
  • BStBl II 2015, 813
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 10/02

    Zuwendungen an Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Zwar bestimmt sich bei Gruppenkassen, d.h. bei Unterstützungskassen mit mehreren Trägerunternehmen (Senatsurteil vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185), die Höhe der als Betriebsausgaben abziehbaren Zuwendungen gemäß den durch das Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297; BStBl I 1992, 146) geänderten Vorschriften des § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG 1997/2002 nach den Arbeitnehmern des jeweiligen Trägerunternehmens (BTDrucks 12/1108, 52; ebenso zuvor Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599); auch wird hiermit verbunden, in diesen Fällen das (anteilige) tatsächliche und zulässige Kassenvermögen i.S. von § 4d Abs. 1 Satz 3 ff. EStG 1997/2002 jeweils getrennt zu ermitteln (z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 4d Rz 26; R 4d Abs. 13 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005).

    Wie der BFH mit Urteil in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599 ausdrücklich entschieden hat, ist die Begrenzung der nach § 4d EStG 1997/2002 abziehbaren Aufwendungen nicht von der körperschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Unterstützungskasse abhängig; die Körperschaftsteuerpflicht der Kasse tritt erst dann ein, wenn das tatsächliche Kassenvermögen das zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 v.H. überschreitet (BTDrucks 7/1281, 44).

    cc) Auch der Zweck der Vorschriften zur Vermögensbindung steuerbefreiter Unterstützungskassen gebietet eine segmentierende Betrachtung nicht: § 4d EStG 1997/2002 zielt vor allem darauf ab, die Höhe der abziehbaren Zuwendungen dem Umfang der vorgesehenen Versorgungsleistungen anzunähern und Gewinnverlagerungen der Trägerunternehmen zu begegnen (BFH-Urteil in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599, m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 16.04.2013 - 1 K 1741/10

    Kassenorientierte oder segmentorientierte Betrachtung von Unterstützungskassen im

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. April 2013  1 K 1741/10 aufgehoben.

    Da die anteiligen Vermögen die anteiligen zulässigen Kassenvermögen der Rückzahlungsempfänger um mehr als 25 v.H. überschritten hätten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 1999/2002), müsse für die entsprechenden Auskehrungen die Vermögensbindungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002 nicht beachtet werden (FG Nürnberg, Urteil vom 16. April 2013  1 K 1741/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 1258).

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Demgemäß ist es nicht korrekturbedürftig und widerspricht es --entgegen der Einschätzung des Klägers-- nicht einer durch die Abzugsbegrenzung des § 4d EStG 1997/2002 vorgegebenen Sachgesetzlichkeit (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), wenn sich der Gesetzgeber auch im Hinblick auf eine mögliche Überdotierung der Kasse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 2 KStG 1999/2002 und § 6 Abs. 5 und 6 KStG 1999/2002 von seiner Grundentscheidung zugunsten der körperschaftsteuerrechtlichen Rechtssubjektivität der Kasse leiten lässt und eine einheitliche Behandlung des Kassenvermögens anordnet.
  • BFH, 08.11.1989 - I R 187/84

    Höhe der abziehbaren Betriebsausgaben des Trägerunternehmens bei Zuwendungen an

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Dies ist jedoch nicht geeignet, die Lückenhaftigkeit einer Norm zu begründen (Senatsurteil vom 8. November 1989 I R 187/84, BFHE 159, 44, BStBl II 1990, 210).
  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Zwar bestimmt sich bei Gruppenkassen, d.h. bei Unterstützungskassen mit mehreren Trägerunternehmen (Senatsurteil vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185), die Höhe der als Betriebsausgaben abziehbaren Zuwendungen gemäß den durch das Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297; BStBl I 1992, 146) geänderten Vorschriften des § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG 1997/2002 nach den Arbeitnehmern des jeweiligen Trägerunternehmens (BTDrucks 12/1108, 52; ebenso zuvor Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599); auch wird hiermit verbunden, in diesen Fällen das (anteilige) tatsächliche und zulässige Kassenvermögen i.S. von § 4d Abs. 1 Satz 3 ff. EStG 1997/2002 jeweils getrennt zu ermitteln (z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 4d Rz 26; R 4d Abs. 13 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005).
  • BFH, 14.11.2012 - I R 78/11

    Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Demgemäß führt, wie der Senat mit Urteil vom 14. November 2012 I R 78/11 (BFHE 239, 405, BStBl II 2014, 44) bekräftigt hat, die Rückübertragung von Vermögen auf die Trägerunternehmen --wenn sie nicht durch die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 5 KStG 1999/2002 getragen wird-- auch nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes zur rückwirkenden Versagung der Körperschaftsteuerfreiheit.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Soweit dies der Fall ist (sog. Überdotierung; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 110/09, BFHE 232, 415, BStBl II 2014, 119), ist die Kasse zum einen partiell körperschaftsteuerpflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 5 KStG 1999/2002); zum anderen unterliegt die Überdotierung nicht der Vermögensbindung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002.
  • BFH, 24.01.2001 - I R 33/00

    Unterstützungskasse, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    Das Rechtsfähigkeitserfordernis will aber nicht nur allgemein das Kassenvermögen und die Versorgungsleistungen sichern, sondern zur Erreichung dieses Zwecks auch die Trennung des Kassenvermögens von dem Vermögen der Trägerunternehmen gewährleisten (Senatsurteil vom 24. Januar 2001 I R 33/00, BFH/NV 2001, 1300).
  • BFH, 15.12.1976 - I R 235/75

    Bei Aufhebung der Vermögensbindung enthält die Steuerfreiheit einer

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    In der Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24; vom 15. Dezember 1976 I R 235/75, BFHE 121, 322, BStBl II 1977, 490) ist geklärt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002 darauf zielt, das Vermögen der Kasse zum Zwecke der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dauerhaft zu sichern und es sich deshalb bei der Vermögensbindung um eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Kasse handelt, die durchgängig, d.h. sowohl in der Zeit ihres Bestehens (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002) als auch bei ihrer Auflösung zu beachten ist (§ 1 Nr. 2 KStDV 1994 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002).
  • BFH, 20.09.1967 - I 62/63

    Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des Vermögens einer aufgelösten

    Auszug aus BFH, 26.11.2014 - I R 37/13
    In der Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 62/63, BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24; vom 15. Dezember 1976 I R 235/75, BFHE 121, 322, BStBl II 1977, 490) ist geklärt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002 darauf zielt, das Vermögen der Kasse zum Zwecke der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke dauerhaft zu sichern und es sich deshalb bei der Vermögensbindung um eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Kasse handelt, die durchgängig, d.h. sowohl in der Zeit ihres Bestehens (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG 1999/2002) als auch bei ihrer Auflösung zu beachten ist (§ 1 Nr. 2 KStDV 1994 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

  • BFH, 18.08.2015 - I R 66/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse - kassenbezogene Beurteilung

    NV: Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden Anforderungen an die Vermögensbindung den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, ist nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen, sondern nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu beurteilen (sog. kassenorientierte Betrachtung; Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2014 I R 37/13, BFHE 248, 158).

    a) Maßgeblich hierfür ist, dass die Frage der Überdotierung i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 2002 und das Recht zur Auskehrung von Vermögenswerten gemäß § 6 Abs. 6 KStG 2002 --wie der Senat mit Urteil vom 26. November 2014 I R 37/13 (BFHE 248, 158) entschieden hat-- auch bei Gruppenunterstützungskassen nicht segmentbezogen, sondern auf der Grundlage einer kassenorientierten Betrachtung zu beurteilen ist.

    b) Soweit der Senat in dem vorgenannten Urteil (in BFHE 248, 158) offen gelassen hat, ob dann eine unschädliche Auskehrung von Vermögenswerten an die Trägerunternehmen angenommen werden kann, wenn die Vermögensübertragung im Zusammenhang mit einer Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung steht, ist hierauf auch im anhängigen Verfahren nicht einzugehen, weil nach den bindenden Feststellungen des FG den Vermögensübertragungen in zumindest drei Fällen keine Leistungsversprechen der Trägerunternehmen zugrunde lagen (Fleischerei F; Häusliche Kranken- und Altenpflege G; H-GmbH).

  • BFH, 22.04.2020 - III R 61/18

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Auch wenn es rechtspolitisch wünschenswert erscheinen könnte, die Übertragung des BEA-Freibetrages bei volljährigen Kindern, bei denen der Ausbildungsbedarf und damit regelmäßig tatsächliche Aufwendungen im Vordergrund stehen, nach denselben Grundsätzen wie die Übertragung des Kinderfreibetrages zu regeln, darf der Anwendungsbereich einer Vorschrift von der Verwaltung und den Gerichten nicht über die bewusst vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen ausgedehnt werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1989 - I R 187/84, BFHE 159, 44, BStBl II 1990, 210; vom 26.11.2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813; vom 18.04.2012 - X R 7/10, BFHE 237, 119, BStBl II 2013, 791, Rz 64; BFH-Beschluss vom 26.02.1975 - I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • BFH, 22.04.2020 - III R 25/19

    Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach

    Auch wenn es rechtspolitisch wünschenswert erscheinen könnte, die Übertragung des BEA-Freibetrages bei volljährigen Kindern, bei denen der Ausbildungsbedarf und damit regelmäßig tatsächliche Aufwendungen im Vordergrund stehen, nach denselben Grundsätzen wie die Übertragung des Kinderfreibetrages zu regeln, darf der Anwendungsbereich einer Vorschrift von der Verwaltung und den Gerichten nicht über die bewusst vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen ausgedehnt werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.11.1989 - I R 187/84, BFHE 159, 44, BStBl II 1990, 210; vom 26.11.2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813; vom 18.04.2012 - X R 7/10, BFHE 237, 119, BStBl II 2013, 791, Rz 64; BFH-Beschluss vom 26.02.1975 - I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17

    Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen

    Die Unterstützungskasse stellt ein einheitliches und vom Trägerunternehmen zu unterscheidendes Rechtssubjekt dar (BFH-Urteil vom 26. November 2014 - I R 37/13, BFHE 248, 158, BStBl II 2015, 813).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht