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   BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92   

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BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92 (https://dejure.org/1994,1336)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1994 - IV R 101/92 (https://dejure.org/1994,1336)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - IV R 101/92 (https://dejure.org/1994,1336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7

  • Wolters Kluwer

    Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte - Betriebsvermögen - Afa - Teilwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 224
  • BB 1994, 1416
  • BB 1994, 1615
  • DB 1994, 1496
  • BStBl II 1994, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Hier hat die auf die Zeit zwischen Anschaffung und Einlage entfallende AfA nur insoweit Bedeutung, als sie im Rahmen der Teilwertvermutung ein Indiz für die Minderung des Teilwertes sein kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Dezember 1978 I R 142/76, BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729, unter II. 2. c).

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729 zutreffend entschieden, daß eine Kürzung des Einlagewertes um AfA einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

  • OVG Hamburg, 13.09.1989 - Bf V 33/88

    Unterhalt; Ausbildung; Zweitausbildung; Kind; Studium

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Der Überlegung des FG des Saarlandes (Beschluß vom 9. Juni 1988 1 V 33/88, EFG 1988, 553), diese Auffassung führe dazu, daß bei den AfA Kosten zur Verteilung kämen, die niemals aufgewandt worden seien, rechtfertigte nach Auffassung des BFH kein anderes Ergebnis.
  • BFH, 03.07.1956 - I 344/55 U

    Verbot der Nachholung früher unterbliebener Absetzungen für Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Einen Verstoß gegen Treu und Glauben hat die Rechtsprechung angenommen, wenn der Steuerpflichtige bewußt eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen gebotene Abschreibung auf spätere Jahre verlagert, um dadurch unberechtigt zu einer beachtlichen Steuerersparnis zu kommen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1956 I 344/55 U, BFHE 63, 137, 138, BStBl III 1956, 250; ähnlich BFH-Urteile vom 29. Oktober 1965 VI 64/65 U, BFHE 84, 240, BStBl III 1966, 88; vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, 318, BStBl III 1967, 386).
  • BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80

    Wertungsfreiheit - Einkommensteuergesetz - Geringfügigkeit

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/89 (BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312) der im Schrifttum herrschenden Meinung angeschlossen, daß § 6 Abs. 2 EStG eine "Sofortabschreibung" anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG zuläßt und demnach rechtssystematisch nicht die Vorschriften des § 6 Abs. 1 EStG, sondern des § 7 EStG ergänzt.
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Das würde voraussetzen, daß das Verhalten des einen Beteiligten vom anderen als (ggf. stillschweigende) Erklärung aufgefaßt werden konnte, er werde an seiner bisherigen Handhabung festhalten (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 4 AO 1977 Tz. 57).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, daß im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Rücksicht nimmt und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BFHE 169, 103, BStBl II 1993, 174, m. w. N.).
  • BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90

    Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Diese Überlegung liegt auch dem BFH-Urteil vom 29. April 1992 XI R 5/90 (BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969) zugrunde, bei dem es um die AfA für ein zur Erzielung von Mieteinkünften genutztes Gebäude ging, das vorher zu einem Betriebsvermögen gehört hatte.
  • BFH, 29.10.1965 - VI 64/65 U

    Zur Frage der Nachholung von Absetzungen für Substanzverringerung bei der

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Einen Verstoß gegen Treu und Glauben hat die Rechtsprechung angenommen, wenn der Steuerpflichtige bewußt eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen gebotene Abschreibung auf spätere Jahre verlagert, um dadurch unberechtigt zu einer beachtlichen Steuerersparnis zu kommen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1956 I 344/55 U, BFHE 63, 137, 138, BStBl III 1956, 250; ähnlich BFH-Urteile vom 29. Oktober 1965 VI 64/65 U, BFHE 84, 240, BStBl III 1966, 88; vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, 318, BStBl III 1967, 386).
  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Einen Verstoß gegen Treu und Glauben hat die Rechtsprechung angenommen, wenn der Steuerpflichtige bewußt eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen gebotene Abschreibung auf spätere Jahre verlagert, um dadurch unberechtigt zu einer beachtlichen Steuerersparnis zu kommen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1956 I 344/55 U, BFHE 63, 137, 138, BStBl III 1956, 250; ähnlich BFH-Urteile vom 29. Oktober 1965 VI 64/65 U, BFHE 84, 240, BStBl III 1966, 88; vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, 318, BStBl III 1967, 386).
  • FG München, 19.10.1965 - I 151/65
    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
    Es hat allerdings angenommen, daß bei der Berechnung des Einlagewertes der Teilwert nach Treu und Glauben in Höhe der vorweggenommenen AfA zu kürzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der vorangegangenen Nutzung die sofortige Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugestanden worden war (ebenso Heuer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Anm. 1216, unter einschränkender Bezugnahme auf das Urteil des FG München vom 19. Oktober 1965 I 151/65, EFG 1966, 221; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. Juni 1989 IV 982/86, EFG 1989, 621; a. A.: Horlemann, a. a. O.).
  • FG Saarland, 09.06.1988 - 1 V 33/88
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - IV 982/86

    Einkommensteuer; Einlage von Fachliteratur

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Demgegenüber gilt im Falle der Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen als Anschaffungskosten i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut bei der Einlage zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638, und vom 19. Juli 1994 VIII R 75/91, BFHE 175, 90, BStBl II 1994, 846; zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98, BFH/NV 2005, 456).

    c) Der erkennende Senat weicht mit dieser Auslegung nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638 und vom BFH-Beschluss vom 15. November 2002 XI B 2/02 (BFH/NV 2003, 466) ab.

  • FG Köln, 24.06.2009 - 4 K 102/06

    Afa-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines durch unentgeltliche

    Denn vor der Einführung des § 7 Abs. 1 Satz 4 a.F. EStG war, wenn die 3-Jahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten war, der Teilwert des eingelegten Wirtschaftsgutes Bemessungsgrundlage für die AfA, auch wenn bereits für das gleiche Wirtschaftsgut AfA berücksichtigt worden war und die Einlage des Wirtschaftsgutes nicht zu einer Realisierung der stillen Reserven führte (vgl. Urteil des BFH vom 27.01.1994, IV R 101/92, BStBl II 1994, 638).

    Insoweit ist aber zu beachten, dass sich nach einer Einlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG die weitere AfA schon immer nach dem Einlagewert bemessen hat, obwohl nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 EStG eigentlich nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Bemessung der AfA maßgeblich sind (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 27. Januar 1994, IV R 101/92, BStBl II 1994, 638).

  • BFH, 24.07.2013 - IV R 1/10

    Keine Begrenzung des § 6 Abs. 2 EStG auf den Schlachtwert beim Abverkauf nicht

    Er hat dazu ausgeführt, dass § 6 Abs. 2 EStG als Anwendungsfall des § 7 EStG anzusehen ist (ähnlich bereits Senatsurteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638) und der Wortlaut der Norm der Berücksichtigung eines Schlachtwerts bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ebenso wenig entgegensteht wie der Wortlaut des § 7 Abs. 1 EStG bei solchen Anlagegütern, die zwingend einer Abschreibung unterliegen.
  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Da der erkennende Senat die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG rechtssystematisch als Anwendungsfall des § 7 EStG gesehen hat (zuletzt Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638, m.w.N.; s. auch Einkommensteuerkommission, Untersuchungen zum Einkommensteuerrecht, Bonn 1964, S. 105), ist konsequent und zwingend auch hier der doppelten Zweckbestimmung des Zuchtviehs als Anlage- und Umlaufvermögen Rechnung zu tragen.
  • BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05

    NZB: Totalgewinnprognose, Berücksichtigung von Subventions- und Lenkungsnormen

    § 6 Abs. 2 EStG ist entgegen der Ansicht der Kläger keine Subventions- und Lenkungsnorm, sondern eine Vereinfachungsvorschrift, die eine "Sofortabschreibung" anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG gestattet (BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638).
  • FG Niedersachsen, 05.09.2006 - 13 K 537/05

    Bemessung der Höhe der Absetzung für eine Abnutzung für den eigenbetrieblich

    Insoweit ist aber zu beachten, dass sich nach einer Einlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG die weitere AfA schon immer nach dem Einlagewert bemessen hat, obwohl nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 EStG eigentlich nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Bemessung der AfA maßgeblich sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BStBl II 1994, 638, Glanegger in: Schmidt, Einkommensteuergesetz, 25. Auflage, § 6 Rz. 434).
  • FG Münster, 21.03.2007 - 8 K 3908/04

    Bestimmung der Höhe von Abschreibungen für ein betrieblich genutztes Gebäudeteil;

    Denn vor der Einführung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG war, wenn die 3-Jahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten war, der Teilwert des eingelegten Wirtschaftsgutes Bemessungsgrundlage für die AfA, auch wenn bereits für das gleiche Wirtschaftsgut AfA berücksichtigt worden war und die Einlage des Wirtschaftsgutes nicht zu einer Realisierung der stillen Reserven führte (siehe BFH vom 27.01.1994, IV R 101/92, BStBl II 1994, 638).
  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 296/04

    Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG auf Einlagen mit zulässiger unechter

    Denn vor der Einführung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG war, wenn die 3-Jahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten war, der Teilwert des eingelegten Wirtschaftsgutes Bemessungsgrundlage für die AfA, auch wenn bereits für das gleiche Wirtschaftsgut AfA berücksichtigt worden war und die Einlage des Wirtschaftsgutes nicht zu einer Realisierung der stillen Reserven führte (siehe BFH vom 27.01.1994, IV R 101/92, BStBl II 1994, 638).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 K 661/03

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung in § 7 Abs. 1 S. 4 Einkommensteuergesetz

    Insoweit ist aber zu beachten, dass sich nach einer Einlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG die weitere Abschreibung schon immer nach dem Einlagewert bemessen hat, obwohl eigentlich nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 EStG nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Bemessung der AfA maßgeblich sind (vgl. nur BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92, BStBl II 1994, 638, Glanegger in: Schmidt, Einkommensteuergesetz, 24. Auflage, § 6 Rz. 434).
  • BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02

    AfA; erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

    Er hat jedoch in dem Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 101/92 (BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 8/3688, S. 16) klargestellt sei, dass zu den Absetzungen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG auch erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen gehörten; daraus ergebe sich, dass im Falle der Einlage innerhalb des Dreijahreszeitraums auch solche in Anspruch genommenen Absetzungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen sind, die die zeitanteilig vorzunehmenden linearen Absetzungen überschritten.
  • BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91

    Absetzungen für Abnutzung bei den Einkommensteuerfestsetzungen

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 5 K 149/05

    Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung nach Einlage eines

  • FG Münster, 23.08.2006 - 1 K 6956/03

    AfA bei vorheriger Nutzung im Rahmen von Überschusseinkünften

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 14 K 174/94

    Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen als Ausbildungskosten; Aufwendungen zur

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