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BFH, 27.01.2004 - III B 60/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der richterlichen Hinweispflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Unzulässige Überraschungsentscheidung; Richterliche Hinweispflicht; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.03.2003 - 12 K 5366/02
- BFH, 27.01.2004 - III B 60/03
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen; denn die --fachkundig vertretenen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (…BFH-Beschlüsse vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris; vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris;… vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 06.11.2007 - VIII B 25/07
Verfahrensverstöße - Nichterhebung von Beweisen - Hinweispflicht des Gerichts - …
Inhalt und Umfang der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Hinweispflichten sind allerdings von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles abhängig, von der Mitwirkung der Beteiligten und von deren individuellen Möglichkeiten (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris). - BFH, 04.08.2005 - III B 158/04
Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks als gewerbliche Einkünfte; …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber jedenfalls dann nicht vor, wenn das FG im angefochtenen Urteil einen rechtlichen Gesichtspunkt als maßgebend herausgestellt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…BFH-Beschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, 1059, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris).