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   BFH, 27.01.2009 - X S 43/08   

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https://dejure.org/2009,18496
BFH, 27.01.2009 - X S 43/08 (https://dejure.org/2009,18496)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2009 - X S 43/08 (https://dejure.org/2009,18496)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - X S 43/08 (https://dejure.org/2009,18496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in einem Klageverfahren; Erneute Prüfung bei Klageänderung; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Versagung rechtlichen Gehörs; Wegfall der einmal begründeten örtlichen Zuständigkeit eines FG

  • Judicialis

    FGO § 38 Abs. 1; ; FGO § 39 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof nach § 39 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines FG; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.12.2004 - VI S 7/03

    Grenzen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BFH, 27.01.2009 - X S 43/08
    Dies hat regelmäßig zur Folge, dass das Gericht, an das die Sache verwiesen wird (hier das FG N), an den Verweisungsbeschluss gebunden ist und auch dem BFH in einem solchen Fall eine eigenständige Prüfung verwehrt ist, welches FG tatsächlich zuständig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 VI S 7/03, BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573).

    Dem Verweisungsbeschluss kommt jedoch keine Bindungswirkung zu, wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht oder wenn die Verweisung offensichtlich unhaltbar ist und insbesondere eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1995 IX S 5/94, BFH/NV 1995, 907, und in BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573).

  • BFH, 20.03.1995 - IX S 5/94

    Zulässigkeit der Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den

    Auszug aus BFH, 27.01.2009 - X S 43/08
    Dem Verweisungsbeschluss kommt jedoch keine Bindungswirkung zu, wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht oder wenn die Verweisung offensichtlich unhaltbar ist und insbesondere eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1995 IX S 5/94, BFH/NV 1995, 907, und in BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573).
  • BFH, 09.11.2004 - V S 21/04

    Bestimmung des zuständigen FG bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 27.01.2009 - X S 43/08
    Allerdings ist die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts dann erneut zu überprüfen, wenn ein Fall der Klageänderung vorliegt (BFH-Beschluss vom 9. November 2004 V S 21/04, BFHE 207, 511, BStBl II 2005, 101; vgl. hierzu nachstehend bei dd).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 27.01.2009 - X S 43/08
    Denn die bloße Befugnis hierzu ändert nichts daran, dass das ursprünglich zuständige FG D bis zum Erlass solcher Bescheide grundsätzlich das zuständige FG bleibt (Grundsatz der fortdauernden Zuständigkeit des einmal --berechtigt-- angerufenen Gerichts, sog. perpetuatio fori; BFH-Urteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575).
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