Rechtsprechung
BFH, 27.01.2016 - VII B 119/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Regelungsanordnung
- IWW
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, VO Nr. 1346... /2000, § 231 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, § 114 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 920 Abs. 1, 2 der Zivilprozessordnung, § 102 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 3 VO Nr. 1346/2000, Anhang A VO Nr. 1346/2000, Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 1346/2000, Art. 17 Abs. 1 VO Nr. 1346/2000, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 VO Nr. 1346/2000, § 286 InsO, Art. 102 Abs. 1 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung, Art. 26 VO Nr. 1346/2000, Art. 40 VO Nr. 1346/2000, § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes, § 26 Abs. 2 InsO, § 135 Abs. 1 FGO
- Bundesfinanzhof
EGV 1346/2000 Art 3, EGV 1346/2000 Art 16 Abs 1, EGV 1346/2000 Art 26, EGV 1346/2000 Art 40, FGO § 114 Abs 1 S 2
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Regelungsanordnung
- Bundesfinanzhof
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Regelungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 EGV 1346/2000, Art 16 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 26 EGV 1346/2000, Art 40 EGV 1346/2000, § 114 Abs 1 S 2 FGO
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Regelungsanordnung - Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags des Finanzamts im Hinblick auf ein im EU-Ausland anhängiges Insolvenzverfahren; Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens gegen einen Insolvenzantrag des Finanzamts
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (forum shopping)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags des Finanzamts im Hinblick auf ein im EU-Ausland anhängiges Insolvenzverfahren; Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens gegen einen Insolvenzantrag des Finanzamts
- rechtsportal.de
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags des Finanzamts im Hinblick auf ein im EU-Ausland anhängiges Insolvenzverfahren
- datenbank.nwb.de
Finanzrechtsweg bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland; Anordnungsgrund i.S. des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (forum shopping)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Englisches Insolvenzverfahren - und die Frage des Rechtsmissbrauchs
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2015 - 3 V 65/15
- BFH, 27.01.2016 - VII B 119/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 2027
- NZI 2016, 929
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20
Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
Etwas anderes gilt jedoch im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, und vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69; Senatsbeschluss vom 27.01.2016 - VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586, Rz 39). - FG Düsseldorf, 29.05.2020 - 9 V 754/20
Vollstreckungsschutz aufgrund BMF-Schreibens zur Corona-Pandemie
Die für den Erlass einer Anordnung geltend gemachten Gründe müssen jedenfalls ähnlich gewichtig und bedeutsam sein wie die im Gesetz ausdrücklich genannten (BFH-Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586;… Beschluss vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253). - BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines …
Der Antrag ist als schlicht hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017).Das Bundessozialgericht (BSGE 45, 109) und der Bundesfinanzhof (BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017) haben vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass bereits die Antragstellung als solche geeignet sein kann, wirtschaftliche Nachteile herbeizuführen, einen Rechtsschutz gegen die hoheitliche Stellung eines Insolvenzantrags bejaht (ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - AN 11 E 15.01794; vgl. zur späteren Überprüfung im Amtshaftungsprozess auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 293/88, BGHZ 110, 253).
- FG Münster, 22.10.2020 - 6 V 2806/20
Finanzamt muss gepfändete Corona-Überbrückungshilfe freigeben
Etwas anderes gilt im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes dann, wenn sonst schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BFH, Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586 m.w.N.). - FG Münster, 16.06.2020 - 4 V 1584/20
Keine einstweilige Anordnung auf Freigabe einer gepfändeten Corona-Soforthilfe
Etwas anderes gilt im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) nur dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586). - FG Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 V 2137/16
Zulässigkeit der Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen im Inland
Die vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - x getroffenen Entscheidung der Restschuldbefreiung ist daher auch für den griechischen Fiskus als ausländischer Gläubiger grundsätzlich verbindlich (vgl. zum umgekehrten Fall der Anerkennung einer ausländischen Restschuldbefreiung im Inland, BFH-Beschluss vom 27. Januar 2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586). - FG Münster, 29.06.2020 - 8 V 1791/20
Freigabe einer gepfändeten Corona-Soforthilfe?
Etwas anderes gilt im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nur dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586; siehe zum Vorstehenden auch FG Münster, Beschluss vom 16.06.2020 4 V 1584/20 AO, zur Veröffentlichung vorgesehen). - LG Aurich, 04.11.2016 - 1 O 1079/15
Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren: Beweislast für Ausnahme von der …
Aufgrund der vorgenannten Umstände unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt auch entscheidend von dem Sachverhalt, welcher der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BFH vom 27.01.2016, Az. VII B 119/15 zugrunde liegt.Im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nur zum Schein kann unter diesen Umständen das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts unter Beachtung inländischer Rechtsvorstellungen untragbar erscheinen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.01.2016, VII B 119/15, Rn. 23 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19
Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111i Abs. 2 StPO ; Rechtsweg; …
Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich bei der Stellung eines solchen Insolvenzantrags gemäß § 111i Abs. 2 StPO nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG, sondern um ein schlicht hoheitliches Verhalten handelt (vgl. bzgl. eines Insolvenzantrags des Finanzamts BFH, Beschluss vom 27.01.2016 - VII B 119/15 - m.w.N., juris), da nach allgemeiner Auffassung als Maßnahme im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG jedes behördliche Vorgehen aufgefasst wird, das der Regelung einer Einzelangelegenheit dient und geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten zu verletzen (…vgl. nur Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 6). - FG Münster, 23.07.2020 - 8 V 1952/20
Corona-Soforthilfe
Etwas anderes gilt im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes dann, wenn sonst schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BFH Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586 m.w.N.). - AG Mannheim, 07.10.2016 - 4 IE 610/14
Grenzüberschreitende Insolvenz: Örtlich zuständiges, deutsches Insolvenzgericht …