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   BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83   

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BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83 (https://dejure.org/1986,1129)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1986 - IV R 52/83 (https://dejure.org/1986,1129)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - IV R 52/83 (https://dejure.org/1986,1129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 383
  • BB 1986, 1343
  • BStBl II 1986, 552
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.05.1976 - I R 121/74

    Kaufvertrag - Übergabe der Sache - Aktivierung des Anspruchs auf Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83
    Danach ist davon auszugehen, daß beim Verkauf einer beweglichen Sache der Verkäufer im Regelfall den Kaufvertrag "wirtschaftlich erfüllt" hat (und damit Gewinn realisiert ist), wenn er die verkaufte Sache dem Käufer mit den Rechtsfolgen des § 446 Abs. 1 BGB übergeben hat (z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, 61, BStBl II 1976, 541) und wenn er zugleich dem Käufer die verkaufte Sache auch, zumindest aufschiebend bedingt, wie z.B. beim Verkauf unter Eigentumsvorbehalt, übereignet hat, dieser also zwar nicht rechtlicher, aber doch wirtschaftlicher Eigentümer der verkauften Sache geworden ist und deshalb die verkaufte Sache bilanzrechtlich nicht mehr dem Verkäufer, sondern dem Käufer zuzurechnen ist.
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83
    Verwirklicht ist der Gewinn aus einem entgeltlichen Veräußerungsgeschäft für den Veräußerer vielmehr erst, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt" hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, 342, BStBl II 1983, 303), insbesondere "die vereinbarte Lieferung oder Leistung erbracht hat" (BFH-Urteil vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, 375, BStBl II 1985, 126); denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, daß der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, 92, BStBl II 1974, 202).
  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund

    Auszug aus BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83
    Verwirklicht ist der Gewinn aus einem entgeltlichen Veräußerungsgeschäft für den Veräußerer vielmehr erst, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt" hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, 342, BStBl II 1983, 303), insbesondere "die vereinbarte Lieferung oder Leistung erbracht hat" (BFH-Urteil vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, 375, BStBl II 1985, 126); denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, daß der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, 92, BStBl II 1974, 202).
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 53/81

    Gewinnverwirklichung bei Tausch mit verzögerter Gegenleistung; Berichtigung

    Auszug aus BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83
    Verwirklicht ist der Gewinn aus einem entgeltlichen Veräußerungsgeschäft für den Veräußerer vielmehr erst, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt" hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, 342, BStBl II 1983, 303), insbesondere "die vereinbarte Lieferung oder Leistung erbracht hat" (BFH-Urteil vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, 375, BStBl II 1985, 126); denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, daß der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, 92, BStBl II 1974, 202).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sehen Rechtsprechung und herrschende Meinung im Fachschrifttum beim Verkauf von Vermögensgegenständen im Allgemeinen als objektiviert und willkürfrei erfüllt an, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs (sog. Preisgefahr) auf den Käufer übergegangen ist (Senatsurteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552; Krawitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 886, 888; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., HGB § 252 Tz. 82).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Das setzt voraus, dass die vereinbarte Leistung oder Lieferung erbracht ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552; vom 29. April 1987 I R 192/82, BFHE 150, 412, BStBl II 1987, 797).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen "wirtschaftlich erfüllt" hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung (die Zahlung) - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen - so gut wie sicher ist (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1985 I B 49/85, BFH/NV 1986, 595; Urteile vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552, und vom 2. März 1990 III R 70/87, BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733; Beisse, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 4, 1981, 20; Woerner, Finanz-Rundschau - FR - 1984, 489, 494, und BB 1988, 769, 773; Mathiak, Steuer und Wirtschaft 1987, 51, 54 f.; Sarx/Pankow, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 2. Aufl., 1990, § 247 HGB, Anm. 80 f.).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 192/82

    Werklieferungsvertrag - Bilanz - Forderungen - Realisierung des Gewinns -

    Das ist im allgemeinen der Fall, wenn er die "vereinbarte Leistung oder Lieferung erbracht hat" (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

    Hierzu gehört im Regelfall die Übergabe der verkauften Sache an den Käufer (BFH-Urteil vom 5. Mai 1976 I R 121/74, BFHE 119, 59, 61, BStBl II 1976, 541) und bei beweglichen Sachen die Verschaffung des rechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums (BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

  • BFH, 02.03.1990 - III R 70/87

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertragung eines Betriebsgrundstücks und

    Verwirklicht ist der Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Veräußerer die vereinbarte Leistung erbracht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, und vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

    In der Rechtsprechung des BFH wird teilweise darauf abgestellt, daß der Gewinn verwirklicht ist, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt hat" (Urteile vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303, und in BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu

    63 Den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sehen Rechtsprechung und herrschende Meinung im Fachschrifttum beim Verkauf von Vermögensgegenständen im Allgemeinen als objektiviert und willkürfrei erfüllt an, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs (sog. Preisgefahr) auf den Käufer übergegangen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., HGB § 252 Tz. 82).

    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Dies geschieht, sobald der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung erbracht hat; denn damit reduziert sich das Risiko des Leistungsverpflichteten darauf, daß der Vertragspartner den Anspruch mindernde Umstände geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (so für den vergleichbaren Fall der Gewinnverwirklichung bei einem Veräußerungsgeschäft; BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und

    Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift ist die Verschaffung zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt; sie liegt entgegen der von der Revision vertretenen Ansicht nicht bereits dann vor, wenn der obligatorische Vertrag geschlossen ist, der der Eigentumsübertragung zugrunde liegt (vgl. allgemein zum Veräußerungsbegriff BFH-Urteile vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552; Abschn. 41a Abs. 8 EStR; Blümich/Uelner, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 6b EStG Rz.23 bis 25; Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6b EStG Anm.123 m.w.N.; Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 6b EStG Rz.41, 50; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6b Anm.9).
  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

    Danach ist die Kaufpreisforderung zu aktivieren und - im Einklang mit dem nach § 5 Abs. 1 EStG maßgeblichen handelsrechtlichen Realisationsprinzip nach § 252 Abs. Nr. 4 Hs. 2 HGB - ein entsprechender Ertrag zu erfassen, soweit der Kaufvertrag durch die Erbringung der geschuldeten Lieferung vom Verkäufer wirtschaftlich bereits erfüllt worden ist und ihm die Kaufpreisforderung hierdurch so gut wie sicher ist (BFH vom 27.02.1986 - IV R 52/83, BStBl. II 1986, 552; BFH vom 02.03.1990 - III R 70/87, BStBl. II 1980, 733; Weber-Grellet in L. Schmidt, EStG, 31. Auflage 2012, § 5 Rn. 608; Richter / Sailer-Khuepach in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG / KStG, Stand 01/2012, § 5 EStG Anm. 234 und Anm. 247).
  • BFH, 07.12.1990 - III R 171/86

    Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt der Abholung eines vom Veräußerer

    Anders als für die ertragsteuerlich bedeutsame Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung beim Verkäufer einer beweglichen Sache (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552) ist für den investitionszulagenrechtlichen Begriff der Lieferung nicht allein entscheidend, daß der Verkäufer den Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt hat.
  • BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2003 - 3 K 528/01

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch den

  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 4574/06

    Gewinnrealisierung durch Übergabe und Abnahme der Werkleistung; Bau;

  • FG Düsseldorf, 20.02.2003 - 10 K 2408/00

    Grundstücksveräußerung; Gewinnrealisierung; Aufschiebende Bedingung; Kaufvertrag;

  • FG Münster, 08.05.1995 - 11 K 1592/89
  • FG Münster, 20.08.1999 - 11 K 8488/98
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