Rechtsprechung
   BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14664
BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03 (https://dejure.org/2003,14664)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2003 - VII E 4/03 (https://dejure.org/2003,14664)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - VII E 4/03 (https://dejure.org/2003,14664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 284; ; AO 1977 § 284 Abs. 4; ; AO 1977 § 338; ; ZPO § 889; ; BRAGO § 57 Abs. 2 Nr. 4; ; KostO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 284; GKG § 13 Abs. 1 S. 1
    Vorlage eines Vermögensverzeichnisses; Abgabe eidesstattliche Versicherung; Streitwert

  • datenbank.nwb.de

    Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten nach § 284 AO; Nichterhebung von Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1999 - VII E 6/99

    Streitwert bei eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03
    Wie der Senat eingehend in seinem Beschluss vom 29. Juli 1999 VII E 6/99 (BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756) dargelegt hat, beträgt der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten, welche die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses einschließlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Verfahren nach § 284 der Abgabenordnung (AO 1977) betreffen, im Regelfall 50 % der rückständigen Steuerbeträge, aus denen vollstreckt wird, höchstens 1 Mio. DM --nunmehr 511 291, 88 EUR--.

    Der Senat verweist insoweit auf seinen Beschluss in BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756, in dem er dargelegt hat, warum § 57 Abs. 2 Nr. 4 BRAGO keine Auswirkungen auf den Anwendungsbereich des GKG hat.

  • BFH, 03.05.2002 - I E 1/01

    Unrichtige Sachbehandlung; Absehen von Kosten

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03
    Jedoch rechtfertigt nicht jeder im Verfahren unterlaufene Rechtsfehler ein Absehen von der Kostenfestsetzung; § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt vielmehr das Vorliegen eines schweren und offensichtlichen Fehlers voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2002 I E 1/01, BFH/NV 2002, 1458).

    Die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; in BFH/NV 2002, 1458).

  • BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99

    Streitwertfestsetzung durch BFH; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03
    An dieser Rechtsprechung, die Raum lässt, im Einzelfall ausnahmsweise einen Betrag als Streitwert anzusetzen, der niedriger als 50 % der rückständigen Steuerbeträge ist, hat der Senat in der Folgezeit festgehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2000 VII R 40/99 und VII B 140/99, BFH/NV 2000, 1226).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03
    Die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; in BFH/NV 2002, 1458).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht