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   BFH, 27.02.2007 - III B 84/06   

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https://dejure.org/2007,14551
BFH, 27.02.2007 - III B 84/06 (https://dejure.org/2007,14551)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - III B 84/06 (https://dejure.org/2007,14551)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - III B 84/06 (https://dejure.org/2007,14551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § ... 30 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 30 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 30 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 105 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des FG-Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Mit Schreiben vom 21. Juli 2005 beantragte der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260), nach dem die Einkünfte und Bezüge des Kindes bei der Prüfung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG im Wege verfassungskonformer Auslegung um die Beiträge zur Sozialversicherung zu mindern sind, erneut Kindergeld für das Jahr 2004.

    Der Kläger wirft sinngemäß die Rechtsfrage auf, ob ein bestandskräftiger Bescheid, mit welchem die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach Ablauf des Kalenderjahres aufgehoben habe, aufgrund des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 korrigiert werden könne.

    Er habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin am 2. Mai 2005 telefonisch nachgefragt, was er im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 machen solle.

    Das FG habe zudem seinen, des Klägers, Vortrag unterschlagen, der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 sei der Familienkasse bei Bekanntgabe des Bescheids vom 7. April 2005 bereits bekannt gewesen.

    Nach dem Urteil des Senats vom 28. Juni 2006 III R 13/06 (BFH/NV 2006, 2204) kann ein bestandskräftiger Bescheid, mit welchem die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für das abgelaufene Kalenderjahr wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgelehnt hat, nicht aufgrund der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 aufgehoben oder geändert werden.

    Gleichfalls hat das FG den Vortrag des Klägers in den Tatbestand seines Urteils aufgenommen, der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 sei der Familienkasse bei Bekanntgabe des Bescheids vom 7. April 2005 bereits bekannt gewesen.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der vom 11. Januar 2005 datierte Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 der Familienkasse weder bei Aufhebung der Kindergeldfestsetzung am 7. April 2005 noch zum Zeitpunkt des --angeblichen-- Telefonats mit der Sachbearbeiterin am 2. Mai 2005 bekannt gewesen sein konnte.

    Hat --wie bei dem Verfahren in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260-- keine mündliche Verhandlung stattgefunden, wird die Entscheidung den Beteiligten bekanntgegeben (§ 30 Abs. 3 BVerfGG).

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Nach dem Urteil des Senats vom 28. Juni 2006 III R 13/06 (BFH/NV 2006, 2204) kann ein bestandskräftiger Bescheid, mit welchem die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für das abgelaufene Kalenderjahr wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgelehnt hat, nicht aufgrund der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 aufgehoben oder geändert werden.

    Unerheblich ist, dass das Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2204 erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ergangen ist.

  • BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03

    Verfahrensmangel: fehlender Tatbestand

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Form eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 FGO kommt nur in Betracht, wenn der Tatbestand ganz fehlt oder als Grundlage für die rechtlichen Schlussfolgerungen des Tatsachengerichts völlig unzureichend ist, weil er den zum Verständnis des Inhalts des Urteils erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wiedergibt (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2004 VII B 350/03, BFH/NV 2004, 1543, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im Urteil des FG festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 41/06

    Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Gleiches gilt für Bescheide, mit welchen die Familienkasse --wie im Streitfall-- die Kindergeldfestsetzung für ein abgelaufenes Kalenderjahr rückwirkend aufgehoben hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 41/06, juris; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2006 III B 54/06, BFH/NV 2007, 236).
  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Ob ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO vorliegt, richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschluss vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, 509, BStBl II 1994, 473, 474).
  • BFH, 30.10.2006 - III B 54/06

    Kindergeld: Änderungsmöglichkeit nach § 70 Abs. 4 EStG

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Gleiches gilt für Bescheide, mit welchen die Familienkasse --wie im Streitfall-- die Kindergeldfestsetzung für ein abgelaufenes Kalenderjahr rückwirkend aufgehoben hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 41/06, juris; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2006 III B 54/06, BFH/NV 2007, 236).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98

    Verfahrensmangel; Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - III B 84/06
    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im Urteil des FG festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 21.08.2007 - I B 68/06

    Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung

    Dieser Vortrag bezieht sich jedoch auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils, dessen Unrichtigkeit nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, sondern nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) geltend gemacht werden kann (BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 XI B 137/05, BFH/NV 2007, 452; vom 27. Februar 2007 III B 84/06, BFH/NV 2007, 1136).
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