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   BFH, 27.02.2007 - X B 184/06   

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https://dejure.org/2007,15799
BFH, 27.02.2007 - X B 184/06 (https://dejure.org/2007,15799)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - X B 184/06 (https://dejure.org/2007,15799)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - X B 184/06 (https://dejure.org/2007,15799)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 184/06
    Auch der Umstand, dass das FG im Rahmen der Einzelfallprüfung die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ursachen für die fehlerhaft vorgenommene Kürzung des Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes in der bis 2004 geltenden Fassung) erörtert und im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens gegeneinander abgewogen hat, begründet die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Februar 1993 X R 47/91 (BFH/NV 1993, 638) nicht.

    Dort könnten die tatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Berichtigungsbescheids nach § 129 Satz 1 AO im Übrigen ohnehin nicht festgestellt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 638, sowie vom 27. Juli 1988 I R 130/84, BFHE 154, 227, BStBl II 1989, 101).

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 184/06
    Denn auf diese Weise wird keine Divergenz der gerichtlichen Entscheidungen im Grundsätzlichen bezeichnet, sondern bloß ein im Zulassungsverfahren unbeachtlicher Subsumtionsfehler behauptet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2002 XI B 145/99, BFH/NV 2003, 497; vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617; vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339; vom 4. August 2005 I B 24/05, BFH/NV 2006, 74; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 184/06
    Es ist nicht ersichtlich, inwieweit der Rechtsstreit eine noch ungeklärte, klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und in einem künftigen Revisionsverfahren voraussichtlich auch klärbare Rechtsfrage aufwerfen würde (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41).
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