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   BFH, 27.02.2007 - X B 7/06   

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https://dejure.org/2007,6348
BFH, 27.02.2007 - X B 7/06 (https://dejure.org/2007,6348)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - X B 7/06 (https://dejure.org/2007,6348)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - X B 7/06 (https://dejure.org/2007,6348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Vollschätzung bei unsubstantiiertem Bestreiten schwerwiegender Mängel in der Buchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.10.2004 - III B 152/03

    Mitbenutzung einer Wohnung und einer Garage als Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Der Zeugenvernehmung des von der Finanzverwaltung eingesetzten Prüfungsbeamten anstelle der Verwertung des Akteninhalts bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2004 III B 152/03, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 26.11.1992 - IV B 88/91
    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Eine solche vorweggenommene Überprüfung des Kernbereichs richterlicher Entscheidungsfindung ist im (finanz-)gerichtlichen Verfahrensrecht nicht vorgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1992 IV B 88/91, n.v., juris) und hätte sich daher auch durch die begehrte Umformulierung des Beweisantrags nicht erreichen lassen.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien (vgl. dazu BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, und vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt (vgl. Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., FGO § 82 Rz 145) und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Diese Zielsetzung vermag die Zulassung als Grundsatzrevision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO indessen nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877, 1879, und vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien (vgl. dazu BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, und vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt (vgl. Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., FGO § 82 Rz 145) und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Das Gericht kann sich daher in Schätzungsfällen darauf beschränken, nur die strittigen Punkte der Schätzung darzustellen, die mit der Klage substantiiert angegriffen werden (BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, 475, BStBl II 1991, 459, 461; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz 83).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Diese Zielsetzung vermag die Zulassung als Grundsatzrevision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO indessen nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877, 1879, und vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281).
  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Zudem ist geklärt, dass die in Behördenakten protokollierten Auskünfte und Wahrnehmungen im Wege des Urkundenbeweises in den FG-Prozess eingeführt werden können, wenn nicht einer der Beteiligten der Verwertung der darin dokumentierten Feststellungen widerspricht oder substantiierte Einwendungen gegen die Richtigkeit der Feststellungen geltend macht (BFH-Urteil vom 29. Januar 1997 II R 67/94, BFH/NV 1997, 767).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien (vgl. dazu BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, und vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt (vgl. Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., FGO § 82 Rz 145) und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 11.10.2006 - IX B 68/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Geltendmachen von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
    Soweit der Kläger dem entgegenhält, die Buchführung im Übrigen sei noch vorhanden und habe dem FG zur Einsichtnahme und zur "Auswertung" zur Verfügung gestanden, ist nicht erkennbar, inwiefern eine solche Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70) zu einer anderen Entscheidung in der Sache hätte führen können.
  • FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09

    Bewertung von im Ausland belegenen und in Form von Gesellschaften gehaltenen

    Dieses ist auch nicht verpflichtet, seine Schätzung durch ein Sachverständigengutachten vorzubereiten (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167 und vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    a) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung erfordert, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224; vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167).
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Soweit der Kläger rügt, das FG hätte über Rechtsfragen Beweis erheben müssen, macht er schon deshalb keinen Verfahrensmangel geltend, weil die Beurteilung der im Streitfall maßgebenden Rechtsfragen einschließlich des Gemeinschaftsrechts den Gerichten obliegt und nicht durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167, und vom 28. Juni 2007 V B 95/06, BFH/NV 2007, 2122).
  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Soweit der Kläger meint, das FG hätte über Rechtsfragen Beweis erheben müssen, macht er schon deshalb keinen Verfahrensmangel geltend, weil die Beurteilung der im Streitfall maßgebenden Rechtsfragen einschließlich des Gemeinschaftsrechts den Gerichten obliegt und nicht durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167, und vom 28. Juni 2007 V B 95/06, BFH/NV 2007, 2122).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 102/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Soweit der Kläger meint, das FG hätte über Rechtsfragen Beweis erheben müssen, macht er schon deshalb keinen Verfahrensmangel geltend, weil die Beurteilung der im Streitfall maßgebenden Rechtsfragen einschließlich des Gemeinschaftsrechts den Gerichten obliegt und nicht durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167, und vom 28. Juni 2007 V B 95/06, BFH/NV 2007, 2122).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 28.06.2007 - V B 95/06

    Ablehnung eines Beweisantrags begründet keinen Verfahrensmangel; schlüssige

  • BFH, 13.03.2009 - II B 103/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 03.05.2012 - III B 27/11

    Schätzung im Taxigewerbe

  • FG Köln, 02.07.2010 - 11 K 3676/06

    Schätzungsbefugnis bei fehlender Mitwirkung des Stpfl.

  • FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07

    Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen für

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