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   BFH, 27.02.2020 - V R 28/19   

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https://dejure.org/2020,25873
BFH, 27.02.2020 - V R 28/19 (https://dejure.org/2020,25873)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2020 - V R 28/19 (https://dejure.org/2020,25873)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - V R 28/19 (https://dejure.org/2020,25873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 168 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 73 AO, § 233a AO, § 96 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § 37 Abs. 2 AO, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 13b UStG, § 220 Abs. 2 Satz 1 AO, § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 17 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 FGO, § 226 Abs. 1 AO, § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO, § 133 BGB, § 73 Satz 1 AO, § 166 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Finanzgerichts zur Berücksichtigung von nach den Akten feststehenden Tatsachen

  • Betriebs-Berater

    Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Finanzgerichts zur Berücksichtigung von nach den Akten feststehenden Tatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Versteuerung von Bauleistungen in der Organschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Steuerfestsetzungen zu Lasten einer Organgesellschaft durch Finanzgericht

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 96 Abs 1 Nr 1, AO § 218 Abs 2, AO § 73, AO § 233a
    Aufrechnung, Steuererstattung, Insolvenz, Haftung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 96 Abs 1 Nr 1 ; AO § 218 Abs 2 ; AO § 73 ; AO § 233a

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist der Bauträger beim Bezug von Bauleistungen nicht Steuerschuldner als Leistungsempfänger nach § 13b UStG (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 22.08.2013 - V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128).

    a) Das FG hat in einem zweiten Rechtsgang weitere Feststellungen zum Bezug von Bauleistungen durch die GmbH und zur Frage der Anwendung von § 13b UStG auf diese Bauleistungen unter Beachtung der Senatsrechtsprechung (Senatsurteile in BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, und in BFHE 262, 571, BStBl II 2019, 109) zu treffen.

  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Das Bestehen der Haftungsansprüche setzt nur das Bestehen einer steuerrechtlich bedeutsamen Organschaft sowie das Entstehen einer Steuer zulasten des Organträgers voraus (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.2007 - VII R 18/05, BFHE 217, 216, BStBl II 2007, 914).

    bb) Zudem kann das FA nach der Rechtsprechung des BFH in einem Insolvenzverfahren mit Haftungsforderungen aufrechnen, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, ohne dass es des vorherigen Erlasses eines Haftungsbescheides, der Feststellung der Haftungsforderung oder ihrer Anmeldung zur Tabelle bedarf (BFH-Urteil in BFHE 217, 216, BStBl II 2007, 914, Leitsatz 2).

  • BFH, 27.09.2018 - V R 49/17

    Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Der Leistungsempfänger ist berechtigt, die Rechtswidrigkeit einer gleichwohl erfolgten Besteuerung geltend zu machen (Senatsurteil vom 27.09.2018 - V R 49/17, BFHE 262, 571, BStBl II 2019, 109).

    a) Das FG hat in einem zweiten Rechtsgang weitere Feststellungen zum Bezug von Bauleistungen durch die GmbH und zur Frage der Anwendung von § 13b UStG auf diese Bauleistungen unter Beachtung der Senatsrechtsprechung (Senatsurteile in BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, und in BFHE 262, 571, BStBl II 2019, 109) zu treffen.

  • BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17

    Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Die vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführte BFH-Rechtsprechung bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung, wie der BFH mit Urteil vom 15.10.2019 - VII R 31/17 (BFHE 266, 121) ausdrücklich entschieden hat.
  • BFH, 11.03.2015 - I R 16/13

    Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung einer GmbH als vGA -

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (z.B. BFH-Urteile vom 30.07.2003 - X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, und vom 11.03.2015 - I R 16/13, BFH/NV 2015, 1273).
  • FG München, 15.05.2019 - 3 K 2244/16

    Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.05.2019 - 3 K 2244/16 aufgehoben.
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (z.B. BFH-Urteile vom 30.07.2003 - X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, und vom 11.03.2015 - I R 16/13, BFH/NV 2015, 1273).
  • BFH, 05.06.2014 - V R 50/13

    Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und

    Auszug aus BFH, 27.02.2020 - V R 28/19
    Dass er dabei den Begriff des Verfahrensfehlers nicht ausdrücklich verwendet hat, ist dabei unbeachtlich, da seine Revision entsprechend § 133 BGB rechtsschutzgewährend auszulegen ist (Senatsurteil vom 05.06.2014 - V R 50/13, BFHE 245, 439, BStBl II 2014, 813, Leitsatz 1).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 20/18

    Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

    (1) Zwar setzt ein solcher Haftungsanspruch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nur das Bestehen einer steuerrechtlich bedeutsamen Organschaft sowie das Entstehen einer Steuer zulasten des Organträgers voraus (vgl. Senatsurteil vom 10.05.2007 - VII R 18/05, BFHE 217, 216, BStBl II 2007, 914, unter II.B.8.; s.a. BFH-Urteil vom 27.02.2020 - V R 28/19, BFH/NV 2020, 1275, Rz 28).
  • BFH, 05.04.2022 - VII R 18/21

    Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene

    Im Übrigen besteht keine Bindung an die gegenüber der A-GmbH ergangenen Steuerbescheide (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.2020 - V R 28/19, BFH/NV 2020, 1275, Rz 28).
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