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BFH, 27.03.2008 - VI R 46/05 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.11.2009 - VI R 1/09
Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist
Nachdem das Verfahren 2 BvL 56/06 sich durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2008 VI R 46/05 (nicht veröffentlicht) im Hinblick auf die rückwirkende Aufhebung der Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a. F. durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20. Dezember 2007 (BGBl I 2007, 3150, BStBl I 2008, 218) für noch nicht bestandskräftige Ablehnungen von Veranlagungen für Jahre vor 2005 erledigt hatte, hat das FA in Erwartung der Erledigung des weiteren anhängigen Verfahrens 2 BvL 55/06 über den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2008 entschieden. - BFH, 21.09.2006 - VI R 47/05
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …
Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen, hilfsweise, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Normenkontrollverfahren in den Ausgangsverfahren VI R 46/05 und VI R 49/04 entschieden hat.