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   BFH, 27.04.2006 - V R 6/06   

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https://dejure.org/2006,19114
BFH, 27.04.2006 - V R 6/06 (https://dejure.org/2006,19114)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2006 - V R 6/06 (https://dejure.org/2006,19114)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2006 - V R 6/06 (https://dejure.org/2006,19114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässiger Rechtsmittelführer im finanzgerichtlichen Rechtsmittelverfahren, wenn ein nur von einem Gesellschafter bevollmächtigter Rechtsanwalt für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insgesamt Revision einlegt; Möglichkeit der Auslegung bzw. Umdeutung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.1997 - I B 112/96

    Angriffsgegenstände einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
    Eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Rechtsanwalt --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; vom 22. Januar 2003 III R 20/02, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1994 - X R 115/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 22.01.2003 - III R 20/02

    Keine Umdeutung mangels Zulassung unzulässiger Revision in statthafte NZB

    Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
    Eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Rechtsanwalt --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; vom 22. Januar 2003 III R 20/02, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
    Eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Rechtsanwalt --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796; vom 22. Januar 2003 III R 20/02, jeweils m.w.N.).
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