Rechtsprechung
BFH, 27.05.2009 - IV B 149/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ansparabschreibung nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben; Anordnung der Verfahrensruhe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3; ZPO § 251
Anordung einer Verfahrensruhe nach § 251 der Zivilprozessordnung ( ZPO ) i.V.m. § 155 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) aufgrund einer Unwirksamkeit der im anhängigen Verfahren zu beurteilenden (atypischen) stillen Beteiligung - datenbank.nwb.de
Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 04.08.2008 - 7 K 1127/08
- BFH, 27.05.2009 - IV B 149/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08
Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - IV B 149/08
Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss in der Sache IV B 114/08, der zu einem im Kern vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist. - BFH, 26.06.2006 - VIII B 223/05
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahme-Überschuss-Rechnung; unbeachtliche …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - IV B 149/08
Abgesehen davon, dass das FA dem Antrag nicht zugestimmt hat, wäre die Anordnung der Verfahrensruhe auch nicht i.S. von § 251 ZPO "aus sonstigen wichtigen Gründen ... zweckmäßig", weil --wie den Erläuterungen zu Abschn. 2 dieses Beschlusses zu entnehmen-- die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde von der Frage nach der Wirksamkeit des (stillen) Gesellschaftsvertrags nicht beeinflusst wird (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2006 VIII B 223/05, [...]).