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   BFH, 27.05.2009 - IV B 150/08   

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https://dejure.org/2009,20530
BFH, 27.05.2009 - IV B 150/08 (https://dejure.org/2009,20530)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - IV B 150/08 (https://dejure.org/2009,20530)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - IV B 150/08 (https://dejure.org/2009,20530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ansparabschreibung nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben; Anordnung der Verfahrensruhe

  • Judicialis

    FGO § 155; ; ZPO § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 251
    Anordnung des Ruhens eines Beschwerdeverfahrens nach § 251 der Zivilprozessordnung ( ZPO ) i.V.m. § 155 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Ausschlusses der im anhängigen Verfahren zu beurteilenden (atypischen) stillen Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08

    Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - IV B 150/08
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss in der Sache IV B 114/08, der zu einem im Kern vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist.
  • BFH, 26.06.2006 - VIII B 223/05

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahme-Überschuss-Rechnung; unbeachtliche

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - IV B 150/08
    Abgesehen davon, dass das FA dem Antrag nicht zugestimmt hat, wäre die Anordnung der Verfahrensruhe auch nicht i.S. von § 251 ZPO "aus sonstigen wichtigen Gründen ... zweckmäßig", weil --wie den Erläuterungen zu Abschn. 2 dieses Beschlusses zu entnehmen-- die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde von der Frage nach der Wirksamkeit des (stillen) Gesellschaftsvertrags nicht beeinflusst wird (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2006 VIII B 223/05, [...]).
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