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   BFH, 27.05.2009 - X R 45/08   

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https://dejure.org/2009,13981
BFH, 27.05.2009 - X R 45/08 (https://dejure.org/2009,13981)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - X R 45/08 (https://dejure.org/2009,13981)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - X R 45/08 (https://dejure.org/2009,13981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Ehegatten; Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer auch gegenüber einem Ehegatten ohne eigene Einkünfte erfolgen

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 7 S. 2; ; AO § 126 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 126 Abs. 2; ; AO § 152 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des § 152 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung ( AO ) als "Kann"-Vorschrift; Verspätete Begründung einer Ermessensentscheidung durch das Finanzamt bei Darlegung der Ermessenserwägungen ca. 1 1/2 Monate nach Festsetzung der Verspätungszuschläge

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des § 152 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung ( AO ) als "Kann"-Vorschrift; Verspätete Begründung einer Ermessensentscheidung durch das Finanzamt bei Darlegung der Ermessenserwägungen ca. 1 1/2 Monate nach Festsetzung der Verspätungszuschläge

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten; Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen beide Ehegatten unabhängig davon, ob eigene Einkünfte erzielt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 122 Abs 1 S 3, AO § 122 Abs 7 S 2, AO § 152
    Bekanntgabe; Ehegatten; Ermessen; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 169/90

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Übersendung an den

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 45/08
    Die Norm gilt nur für den Fall der Übersendung des Bescheids bzw. der Einspruchsentscheidung unmittelbar an den Steuerpflichtigen selbst, nämlich an beide Eheleute unter ihrer unmittelbaren Adresse (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 169/90, BFH/NV 1992, 433, unter 1.a zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 155 Abs. 5 AO i.d.F. bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13).
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 45/08
    Etwaige Mängel in der Bekanntgabe dieser Bescheide sind jedenfalls durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 17. September 2007, die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin als ihrem seinerzeitigen Verfahrensbevollmächtigten durch Boten übermittelt wurde, geheilt worden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 63/01

    NZB; FGO -Novelle

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 45/08
    Dass sich der Tenor der Einspruchsentscheidung in der Zurückweisung des Einspruchs als unbegründet erschöpft, ist unerheblich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2001 X B 63/01, BFH/NV 2002, 504, unter 1.b).
  • BVerfG, 19.02.1987 - 1 BvR 1323/86
    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 45/08
    Die Ausgestaltung des § 152 Abs. 1 Satz 1 AO als "Kann"-Vorschrift ist nach Auffassung des Senats verfassungsgemäß (so auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1987 1 BvR 1323/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 34).
  • BFH, 23.06.2014 - X R 13/14

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der

    c) Ferner bringt die Klägerin unter Verweis auf zwei veröffentlichte Entscheidungen des BFH (vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 27. Mai 2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592), ein nicht veröffentlichtes Urteil zu dem Aktenzeichen IV R 42/81 sowie zwei nicht näher bezeichnete Entscheidungen zur "Steuerfreiheit der Abgeordnetenbezüge" und zum Pflegepauschbetrag vor, die Rechtsprechung des BFH überzeuge nicht.
  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 253/14

    Abgabenordnung: Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber nur einem

    aa) Der Beklagte durfte insbesondere mit Blick auf den in der Einspruchsentscheidung erläuterten Zweck des Verspätungszuschlags erschwerend die fast kontinuierlich verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen in den Vorjahren berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.05.2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592; vom 23.06.2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642; BFH-Urteil vom 14.06.2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; FG Köln, Urteil vom 30.05.2012 7 K 3652/11, EFG 2012, 2175).
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