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   BFH, 27.06.1957 - IV 114/56 U   

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https://dejure.org/1957,818
BFH, 27.06.1957 - IV 114/56 U (https://dejure.org/1957,818)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1957 - IV 114/56 U (https://dejure.org/1957,818)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - IV 114/56 U (https://dejure.org/1957,818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Annahme der Einhaltung des Erfordernis der Mitteilung durch Überreichung eines Schriftsatzes des Finanzamts in der mündlichen Verhandlung - Bedeutung des Nichtvorbringen von sachlichen Neuen für die Beurteilung des Vorliegens eines wesentlichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 175
  • DB 1957, 810
  • BStBl III 1957, 301
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Unbestimmte Zukunftsaussichten genügen dabei nicht, um eine von der technischen Nutzungsdauer abweichende wirtschaftliche Nutzungsdauer anzunehmen (Hessisches FG, Urteil vom 11. März 1992 9 K 901/89, EFG 1992, 438, unter Hinweis auf RFH-Urteil vom 12. Dezember 1935 VI A 91/35, RStBl 1936, 414, und BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 IV 114/76U, BStBl III 1957, 301).
  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

    Für die Annahme einer die technische Nutzungsdauer unterschreitenden wirtschaftlichen Abnutzung des Gebäudes bedarf es freilich ausreichend greifbarer Anhaltspunkte (vgl. Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 270/32 vom 19. Juli 1932, RStBl 1932, 1022; VI A 91/35 vom 12. Dezember 1935, RStBl 1936, 414; Entscheidung des BFH IV 114/56 U vom 27. Juni 1957, BFH 65, 175, BStBl III 1957, 301).
  • BFH, 31.01.1992 - VI R 57/88

    Keine Werbungskosten durch merkantilen Minderwert von beruflich beschädigtem PKW

    Es ist jedoch anerkannt, daß unbestimmte Zukunftsaussichten nicht genügen, um eine außergewöhnliche Abnutzung anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 IV 114/56 U, BFHE 65, 175, BStBl III 1957, 301).
  • BFH, 22.06.1967 - IV 172/63

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Kosten des Umbaus eines auf

    Der von der Vorinstanz in Anlehnung an die Grundsätze des Urteils des BFH IV 114/56 U vom 27. Juni 1957 (BFH 65, 175, BStBl III 1957, 301) angewandte Abschreibungssatz von 3 v. H. ist nicht zu beanstanden.

    Es kann der Vorentscheidung jedenfalls darin beigepflichtet werden, daß sich die Auswirkung des Fernsehens auf den Kinobereich im Streitjahr noch nicht habe voraussehen lassen (vgl. auch insoweit Urteil des BFH IV 114/56 U).

  • FG Düsseldorf, 13.03.1996 - 16 K 121/91

    Anforderungen an die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums an

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  • FG Köln, 28.09.2006 - 15 K 379/03

    Nutzungsdauer von einem zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage vermieteten

    Unbestimmte Zukunftsaussichten oder Übervorsicht reichen aber nicht aus, um eine von der technischen Nutzungsdauer abweichende wirtschaftliche Nutzungsdauer anzunehmen (Brandis in Blümich, Kommentar zum EStG, § 7 Rn. 346; vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 IV 114/57, BFHE 65, 175).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 2 K 170/98

    Erhöhte Afa nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wegen nur unwirtschaftlicher

    Unbestimmte Zukunftsaussichten genügen - wie ausgeführt - nicht, um eine von der technischen Nutzungsdauer abweichende (kürzere) wirtschaftliche Nutzungsdauer anzunehmen (Urteil d. Reichsfinanzhofs vom 12. Dezember 1935 VI A 91/35, Reichssteuerblatt - RStBl - 1936, 414; Urteil des BFH vom 27. Juni 1957 IV 114/76 U, BStBl III 1957, 301).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 4/72

    Besondere Feststellung - Nachzuversteuernder Betrag - Nicht entnommener Gewinn -

    Es handelt sich bei dem nachzuversteuernden Betrag um eine besonders geartete Besteuerungsgrundlage des Mehrentnahmejahres, die zwar keine Einkunft im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG darstellt, jedoch wie eine Einkunft behandelt wird (vgl. Urteile des BFH vom 16. Februar 1956 IV 149/55 U, BFHE 62, 342, BStBl III 1956, 127; vom 30. August 1957 IV 114/56 U, BFHE 66, 51, BStBl III 1958, 22).
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