Rechtsprechung
BFH, 27.06.2001 - I R 45/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 246 Abs. 1, Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4
- Simons & Moll-Simons
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 246 Abs. 1, Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4
- IWW
- Wolters Kluwer
Körperschaftsteuer - Ungewisse Verbindlichkeiten - Rückstellungen - Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung - Bilanzstichtag - Passivierung - Aufwandsverlagerung
- Judicialis
KStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 246 Abs. 1; ; HGB § 246 Abs. 2; ; HGB § 252 Abs. 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
- RA Kotz
Passivierungspflicht von Verbindlichkeiten und Verlagerung von Erträgen
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Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bilanzierung rechtlich entstandener Verpflichtungen
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bilanzierung rechtlich entstandener Verpflichtungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rückstellungen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1997 - 2 K 2476/93
- BFH, 27.06.2001 - I R 45/97
Papierfundstellen
- BFHE 196, 216
- BB 2001, 1672
- BB 2001, 1893
- DB 2001, 1698
- BStBl II 2003, 121
- NZG 2003, 94
Wird zitiert von ... (88)
- BFH, 15.03.2017 - I R 11/15
Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; vom 6. Februar 2013 I R 8/12, BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.).Auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeit kommt es indessen nicht an (Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).
- BFH, 20.11.2019 - XI R 46/17
Zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten; Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für …
Ungewisse Verbindlichkeiten in diesem Sinne sind einerseits Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe aber noch ungewiss ist, andererseits Verbindlichkeiten, deren künftiges Entstehen, ggf. zusätzlich auch deren Höhe, noch ungewiss ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. dazu etwa BFH-Urteile vom 27.06.2001 - I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 30.11.2005 - I R 110/04, BFHE 212, 83, BStBl II 2007, 251;… vom 13.02.2019 - XI R 42/17, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2019, 1197). - BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09
Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines …
Einem hiervon abweichenden Urteil des I. Senats des BFH (Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121), wonach die Bildung einer Rückstellung unabhängig von der wirtschaftlichen Verursachung dann zulässig ist, wenn die Verbindlichkeit dem Grunde nach rechtlich entstanden und lediglich in ihrer Höhe ungewiss ist, schloss sich das FG nicht an.Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und gilt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in den für die Streitjahre maßgeblichen Fassungen auch für die Steuerbilanz (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.1.
Nach Auffassung des I. Senats des BFH ist die wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ein Merkmal, das nur bei der Passivierung künftig entstehender Verbindlichkeiten, nicht hingegen bei dem Grunde nach bereits bestehenden --lediglich dem Betrage nach ungewissen-- Verpflichtungen gilt (BFH-Urteile in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.3.a der Gründe, und vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736, unter II.3.
b) Auch für Verpflichtungen aus öffentlichem Recht, die auf ein bestimmtes Handeln in Form einer Geldzahlung oder eines anderen Leistungsinhalts innerhalb eines bestimmten Zeitraums gerichtet sind, sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.2.
Bei einer kraft Gesetzes bestehenden Verpflichtung muss hierfür ein entsprechend konkreter Gesetzesbefehl bestehen und die Verletzung der Verpflichtung sanktionsbewehrt sein, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht mehr entziehen kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile in BFHE 158, 58, BStBl II 1989, 893, unter II.2.b aa der Gründe; in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.2.
- BFH, 06.02.2013 - I R 62/11
Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes - …
Für die Passivierung rechtlich noch nicht bestehender Verbindlichkeiten ist des Weiteren ein wirtschaftlicher Bezug der möglicherweise entstehenden Verbindlichkeit zum Zeitraum vor dem jeweiligen Bilanzstichtag erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 30. Januar 2002 I R 71/00, BFHE 198, 420, BStBl II 2003, 279; vom 30. November 2005 I R 110/04, BFHE 212, 83, BStBl II 2007, 251; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 85/05, BFHE 220, 117, BStBl II 2008, 516; Senatsurteil in BFHE 228, 91, BStBl II 2010, 614).aa) Nach der BFH-Rechtsprechung setzt die Bildung einer Rückstellung für eine aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen begründete Verpflichtung voraus, dass die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist (z.B. Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; BFH-Urteile vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25, BStBl II 2006, 644; vom 8. September 2011 IV R 5/09, BFHE 235, 241, BStBl II 2012, 122, jeweils m.w.N.).
Die Verpflichtung muss auf ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten oder zumindest bestimmbaren Zeitraums abzielen (z.B. Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 793c).
Einer solchen Umsetzung bedarf es allerdings nicht, wenn ein entsprechend konkreter Gesetzesbefehl vorliegt (Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).
Zudem ist nach der Rechtsprechung für die Rückstellbarkeit einer sich aus öffentlichem Recht ergebenden Verpflichtung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann (Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).
- BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11
Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der …
Aufgrund dieses Verständnisses von der wirtschaftlichen Verursachung einer Verbindlichkeit kommt der Senat zu denselben Ergebnissen wie der I. Senat des BFH, nach dessen Auffassung es auf die wirtschaftliche Verursachung nicht ankommt, wenn die Verpflichtung rechtlich dem Grunde nach bereits entstanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.3.;… vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736, unter II.3., und I R 23/01, BFH/NV 2002, 1434, unter II.3.). - BFH, 06.02.2013 - I R 8/12
Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft …
Eine behördliche Anweisung, nach der Altanlagen einen festgelegten Emissionswert ab einem bestimmten Zeitpunkt einhalten sollen (hier: Nr. 5.4.1.2.1 TA Luft 2002), kann in der Regel nicht dahin verstanden werden, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Grenzwerts im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen rechtlich bereits vor Ablauf dieses Zeitpunkts entsteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 85/05, BFHE 220, 117, BStBl II 2008, 516; Abweichung vom Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335; vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).
Vorliegend war die Verpflichtung zur Begrenzung staubförmiger Emissionen gemäß TA Luft 2002 zum Ende der Streitjahre zwar hinreichend konkretisiert, da die Nichtbeachtung der Ordnungsverfügung vom 1. Juli 2005, mit der der Klägerin aufgegeben wurde, den Grenzwert für staubförmige Emissionen von 20 mg/cbm spätestens ab dem 1. Oktober 2010 einzuhalten, die Untersagung des Betriebs der Klägerin hätte zur Folge haben können (§ 20 BImSchG) und z.B. nach dem Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 5 BImSchG sanktionsbewehrt war (vgl. Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9. Aufl., § 17 Rz 81, § 20 Rz 12 und § 62 Rz 18; Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121); auch bedarf es insoweit keiner qualifizierten Nähe der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zum Bilanzstichtag (Senatsurteil in BFHE 237, 335).
Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 demgegenüber die Auffassung vertreten hat, eine Verpflichtung zur Wahrung neuer Emissionsgrenzwerte sei unmittelbar den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG sowie der TA Luft zu entnehmen und eine hiervon abweichende Übergangsanordnung bestimme deshalb lediglich den Zeitpunkt der Fälligkeit der Anpassungsverpflichtung, hält er daran nicht mehr fest.
Abgesehen davon, dass das Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 nicht die vorliegend einschlägige TA Luft 2002 betrifft, ist jedenfalls bei solchen Altanlagen, die --wie im Streitfall die Feuerungsanlage der Klägerin-- ausdrücklichen Übergangsregelungen der TA Luft 2002 unterworfen sind, nach Maßgabe der dargestellten Gründe davon auszugehen, dass sie im Rahmen eines bundeseinheitlichen Gesamtkonzepts nur in zeitlicher Stufung dem für Neuanlagen geltenden Stand der Technik unterworfen werden sollen und deshalb auch nach der hierauf fußenden behördlichen Verfügung die Verpflichtung zur Einhaltung der neuen Grenzwerte grundsätzlich erst nach Ablauf der Übergangsfrist entsteht.
- BFH, 22.05.2019 - XI R 40/17
BFH konkretisiert das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen
bb) Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern --was die am 31.12.2013 erst noch angedrohte Kartellgeldbuße betrifft-- auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.2001 - I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.2., Rz 11; vom 06.06.2012 - I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196, Rz 11; jeweils m.w.N.; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, Rz 11). - BFH, 13.12.2007 - IV R 85/05
Bildung einer Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung: …
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen, wenn die Rechtsnorm, in der sie enthalten ist, eine Frist für ihre Erfüllung enthält, die am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist (Abgrenzung gegenüber dem BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).aa) Aus dieser Formulierung, die sich in der Rechtsprechung des BFH seit dem Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83 (BFHE 150, 140, BStBl II 1987, 848) findet und der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600), hat der I. Senat des BFH gefolgert, dass das Erfordernis der wirtschaftlichen Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag nur für solche Verbindlichkeiten gilt, die nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach ungewiss sind (Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).
Da das BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 von der Regelung in R 31c Abs. 2 (nunmehr R 5.7 Abs. 2) der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) abweicht, hat die Finanzverwaltung hierauf mit einem sog. Nichtanwendungserlass reagiert (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Januar 2003 IV A 6 -S 2137- 2/03, BStBl I 2003, 125).
Es wird daher die Auffassung vertreten, der I. Senat sei in seinem Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 von dem Urteil des VIII. Senats in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891 abgewichen (…Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 5 Rz 384; a.A. Wassermeyer, Die Wirtschaftsprüfung --WPg-- 2002, 10, 12).
So verhielt es sich den der Entscheidung zugrunde liegenden Feststellungen zufolge im Fall des BFH-Urteils in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121.
Angesichts dieser Unterschiede im Sachverhalt weicht der Senat auch nicht von dem Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121 ab.
- BFH, 09.11.2016 - I R 43/15
Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung
Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).Allerdings ist eine Minderung des zu passivierenden Betrags der Verbindlichkeit um bei ihrer Erfüllung anfallenden aktivierungspflichtigen Aufwand (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, m.w.N.) nicht auszuschließen.
- BFH, 25.01.2017 - I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und …
- BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 …
- BFH, 30.11.2005 - I R 110/04
Bildung von Rückstellungen für Lohnzahlungen bei Altersteilzeit (Blockmodell)
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 13/12
Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung …
- FG Düsseldorf, 13.12.2010 - 3 K 3356/08
Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen …
- BFH, 13.02.2019 - XI R 42/17
Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im …
- BFH, 22.01.2020 - XI R 2/19
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: Räumung eines …
- FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 1471/09
Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine neue …
- BFH, 03.08.2005 - I R 36/04
Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück
- LSG Baden-Württemberg, 31.07.2015 - L 11 R 2693/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 6 K 6967/99
Gasversorgungsunternehmen; Erdgasspeicher; Kavernenspeicher; Rückstellung; …
- BFH, 30.01.2002 - I R 71/00
Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand
- BFH, 27.01.2010 - I R 103/08
Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BFH, 21.09.2011 - I R 50/10
Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen - …
- BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
Nachbetreuung erfordert Rückstellung
- BFH, 20.08.2008 - I R 19/07
Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber …
- FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00
Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als nachträgliche …
- FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von …
- FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 3 K 2555/09
Zulässigkeit der Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung …
- FG Bremen, 08.02.2012 - 1 K 32/10
Rückstellung eines Arztes wegen Regressforderungen der Krankenkassen
- FG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 K 547/05
Keine Bilanzierung von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen bei Ausgabe von …
- BFH, 05.06.2002 - I R 23/01
Hörgeräteakustiker; Rückstellungen für künftige kostenlose Nachbetreuung
- FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungsaufwand bei Betriebsvorrichtung; …
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …
- BFH, 10.01.2007 - I R 53/05
Rückstellungen: ungewisse Verbindlichkeiten, Rücknahmeverpflichtung
- BFH, 20.01.2004 - II B 59/02
Passivierungspflichtige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit
- FG Nürnberg, 25.04.2019 - 4 K 1050/17
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- SG Aachen, 04.09.2018 - S 14 KR 94/18
Vergütung einer Krankenhausbehandlung ( Beanstandungen rechnerischer oder …
- BFH, 27.09.2017 - I R 65/15
Rückstellung für Unterstützungsleistungen bei einer steuerbefreiten …
- FG Münster, 24.06.2021 - 10 K 2084/18
Bilanzierung: Bildung von Rückstellungen für Nachforderungen nicht hinterzogener …
- FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen nach Vereinnahmung einer einmaligen …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 8272/02
Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens oder eines sonstigen …
- BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01
Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des …
- FG Bremen, 26.08.2004 - 1 K 99/04
Rückstellungen für Rückkaufverpflichtungen im Rahmen von …
- FG Münster, 05.12.2018 - 13 K 2688/15
Berechtigung zur Bildung von Rückstellungen für die mit der Auflösung von …
- FG Münster, 13.03.2009 - 14 K 3638/05
AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter …
- FG Köln, 10.05.2006 - 13 K 67/03
Drohverlustrückstellung eines Personenbeförderungsunternehmens
- FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 2946/10
Bildung einer Rückstellung für die in Zusammenhang mit der Veräußerung von beim …
- FG Niedersachsen, 18.12.2008 - 10 K 120/04
Keine Bildung von Rückstellungen für drohenden mit zukünftigen Erträgen …
- FG Sachsen, 02.07.2008 - 4 K 2020/03
Bildung von Rückstellungen für ungewisse betrieblich veranlasste …
- FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude; Rückstellung für …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstand
- FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 128/11
Bilanzierung und Bewertung von Credit Linked Notes
- FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 203/03
Einkommensteuer: Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem …
- FG Hessen, 26.02.2019 - 4 K 2033/17
Aktivierung einer geleisteten Anzahlung bei Herstellung eines immateriellen …
- BFH, 21.09.2009 - I B 7/09
Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17
Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf …
- FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG gegenüber einer partiell …
- BFH, 30.01.2002 - I R 59/00
Revision - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Anstalt des öffentlichen Rechts …
- FG Bremen, 14.12.2006 - 1 K 178/04
Zulässigkeit einer Rückstellung für Abbruchkosten
- FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 904/03
Anschlussbeiträge für ein im Zeitpunkt des Erwerbs bereits erschlossenes …
- FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06
Einkommensteuer: Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen …
- FG München, 06.09.2002 - 12 V 113/02
Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim …
- FG München, 06.09.2002 - 12 V 5377/01
Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim …
- FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 4694/04
Rückstellung für öffentlich-rechtliche Abbruchverpflichtung
- BFH, 06.12.2005 - XI B 119/04
Divergenz
- BFH, 30.01.2002 - I R 59/01
Rückstellung für Beihilfeleistungen an Pensionäre und deren Witwen
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 6 K 303/06
Rückstellung für eine spätere höhere Inanspruchnahme aus sog. …
- FG Berlin, 18.12.2002 - 6 K 6447/00
Erfolgswirksame Passivierung eines Aufwendungsdarlehens
- FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 9 V 9266/19
Bildung einer Rückstellung wegen Rekultivierung einer Tongrube - Ernstliche …
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2016 - L 5 KA 5332/15
- FG Nürnberg, 26.01.2006 - VI 205/05
Rückstellungen für Kostenrisiko eines Inkassounternehmens
- LSG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - L 11 R 3983/13
- FG Düsseldorf, 04.05.2010 - 6 K 4187/05
Steuerliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Abzug i.R.d. Zahlung von …
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10
Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung …
- FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 178/14
Rückstellung wegen einer Umlageverpflichtung gegenüber der …
- FG Niedersachsen, 22.05.2006 - 10 V 239/05
Keine Rückstellung für zeitlich nicht konkretisierte endgültige Entsorgung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit - Anforderungen an …
- FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07
Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener …
- FG Niedersachsen, 24.07.2008 - 15 V 43/08
Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungsaufwand
- FG Niedersachsen, 09.03.2006 - 6 K 109/03
Rückstellung für Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen für Altfahrzeuge
- FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2002 - 6 V 1897/02
Rückstellungen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge nach § 17 Abs. 1 …
- FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/07
Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und …
- FG Sachsen, 12.11.2002 - 6 V 1897/02
Bildung von Rückstellungen für anfallende Anschlussbeiträge für ein erschlossenes …
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - L 5 KA 4862/15
- FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/09
Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen; Rückstellungen für …