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   BFH, 27.06.2002 - III B 38/02   

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https://dejure.org/2002,5286
BFH, 27.06.2002 - III B 38/02 (https://dejure.org/2002,5286)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2002 - III B 38/02 (https://dejure.org/2002,5286)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - III B 38/02 (https://dejure.org/2002,5286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Umsatzbeteiligung - Üblichkeit - Geschäftsführer - Betriebsausgabe - Dienstverhältnis - Ehegatten - Vermögenszuwendung - Angemessenheit - Gehalt

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von Umsatzbeteiligungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vertragsrecht, steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen
    § 41 AO und Angehörigenverträge
    Der Grundsatz
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    a) Die Kläger tragen des Weiteren vor, das FG habe die vom BFH in seinem Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85 (BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854) entwickelten Grundsätze zur Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Streitfall unrichtig angewendet, weshalb eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO in Betracht komme.

    Abgesehen davon, dass das FG die Grundsätze des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) ausführlich wiedergegeben hat und der BFH in dieser Entscheidung ausdrücklich an das von den Klägern zitierte Urteil in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 anknüpft, hat das FG über die Anwendung der vom BFH zur Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers entwickelten Maßstäbe im Streitfall gerade nicht abschließend entschieden, weil es die Vereinbarung einer Umsatztantieme bereits dem Grunde nach steuerrechtlich nicht anerkannt hat.

  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    a) Soweit die Kläger eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) wegen Verletzung allgemeiner Erfahrungssätze oder der Denkgesetze rügen, handelt es sich revisionsrechtlich allenfalls um Verstöße gegen das materielle Recht, nicht hingegen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82 f., m.w.N.).

    d) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachverhaltsaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1458, m.w.N.).

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (vgl. Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, unter Abschn. B I. 1. der Gründe) hat die ständige Rechtsprechung des BFH ausdrücklich auch von Verfassungs wegen nicht beanstandet, nach der Dienstverhältnisse zwischen Ehegatten steuerrechtlich nur anzuerkennen seien, wenn sie eindeutig und ernsthaft vereinbart, entsprechend dieser Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt würden und einem Fremdvergleich standhielten (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Es kann offen bleiben, ob die für diesen Zulassungsgrund erforderliche Identität der Rechtsfrage überhaupt gegeben ist, weil die Rechtsfrage sich im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsnormen stellt, hier nach § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), in der zitierten BFH-Entscheidung hingegen aus § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 1977 (vgl. dazu auch Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Im Rahmen eines Indizienbeweises ist bei der erforderlichen Gesamtwürdigung auf alle Umstände des Einzelfalles nicht nur des Streitjahrs, sondern der gesamten überschaubaren Tätigkeit abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 171, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 36).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Insbesondere hat das BVerfG bestätigt, dass die Abgrenzung, ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht oder ob sie in familiären Beziehungen ihren Grund hat, als sog. innere Tatsache auf der Grundlage eines Indizienbeweises festzustellen ist (Bestätigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160, unter Abschn. C. III. 2. der Gründe; ferner BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 X R 129/94, BFH/NV 1998, 526, 527, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Abgesehen davon, dass das FG die Grundsätze des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) ausführlich wiedergegeben hat und der BFH in dieser Entscheidung ausdrücklich an das von den Klägern zitierte Urteil in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 anknüpft, hat das FG über die Anwendung der vom BFH zur Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers entwickelten Maßstäbe im Streitfall gerade nicht abschließend entschieden, weil es die Vereinbarung einer Umsatztantieme bereits dem Grunde nach steuerrechtlich nicht anerkannt hat.
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Insbesondere hat das BVerfG bestätigt, dass die Abgrenzung, ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht oder ob sie in familiären Beziehungen ihren Grund hat, als sog. innere Tatsache auf der Grundlage eines Indizienbeweises festzustellen ist (Bestätigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160, unter Abschn. C. III. 2. der Gründe; ferner BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 X R 129/94, BFH/NV 1998, 526, 527, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    b) Soweit die Kläger beanstanden, das FG habe zur Üblichkeit von Umsatzbeteiligungen für Filialleiter oder Geschäftsführer von Einzelbetrieben kein Sachverständigengutachten der Handwerkskammer erhoben, kam es nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG darauf schon deshalb nicht an, weil das FG eine derartige Funktion der Klägerin im Streitjahr 1985 verneint hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857, 858).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
    Die --im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretenen-- Kläger haben überdies weder ausgeführt, wann sie das Beweisangebot unterbreitet haben und vor allem, warum sie das Beweisangebot --ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 7. Februar 2002-- nicht ausdrücklich wiederholt haben (vgl. zum Rügeverzicht BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, 1126).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung ist auf die gesamte überschaubare Tätigkeit des Steuerpflichtigen abzustellen, eine Beschränkung auf Einzeltatsachen, die zeitlich unmittelbar mit dem streitgegenständlichen Besteuerungsabschnitt zusammenhängen, besteht hiernach nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Für eine schlüssige Divergenzrüge hätte der Kläger jedoch insbesondere ausführen müssen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443; vom 19. Februar 1999 VIII B 3/98, BFH/NV 1999, 1079; vom 27. April 2000 VIII B 97/99, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02

    Regelversandverfahren - Luftverkehrsversandverfahren

    a) Soweit die Klägerin rügt, die Beweiswürdigung des FG sei nicht nachvollziehbar, könnte es sich hierbei allenfalls um einen Verstoß gegen materielles Recht handeln, der jedoch keinen Verfahrensmangel darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).

    Die weiterhin von der Klägerin geltend gemachte Nichtberücksichtigung von Gesichtspunkten, die in die Beweiswürdigung hätten einbezogen werden müssen, könnte verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen wäre oder wenn es Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

    Sie hat überdies nicht dargelegt, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der gerügte Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1458, sowie in BFH/NV 2002, 1443).

  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    d) Soweit die Kläger beanstanden, das FG hätte die Ausführungen des Klägers nicht wegen seiner Beobachtung durch die Sicherheitskräfte der DDR für nicht glaubhaft bzw. unrealistisch halten dürfen, weil der Staatssicherheitsdienst von seinem Handeln wusste und dennoch nicht einschritt, rügen sie die unrichtige Würdigung des für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalts (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05

    NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK

    Insbesondere muss es ich um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handeln (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443; vom 19. Februar 1999 VIII B 3/98, BFH/NV 1999, 1079; vom 27. April 2000 VIII B 97/99, juris).
  • BFH, 20.07.2004 - XI B 189/03

    Versorgungsleistungen als Sonderausgaben; Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Soweit die Kläger beanstanden, das FG hätte unter den im Streitfall gegebenen Umständen (schriftlicher Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1988, erbrachte Arbeitsleistung, Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben, monatliche Auszahlung des Gehalts) das Arbeitsverhältnis steuerlich anerkennen müssen, rügt es die Gesamtwürdigung, insbesondere die unrichtige Würdigung der für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Indizien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 15.11.2006 - X B 11/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Übergangsregelungen aus Billigkeitsgründen

    Insbesondere muss es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden, wobei einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) liefern können, der vom Steuerpflichtigen entkräftet werden kann (BFH-Beschluss in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vgl. ferner z.B. BFH-Entscheidungen vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063; vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 19.04.2005 - III B 19/04

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber

    Die von ihm behauptete Verletzung der Denkgesetze durch das FG und die Nichtbeachtung einer abweichenden Geschäftspraxis ist revisionsrechtlich allenfalls als Verstoß gegen das materielle Recht, nicht hingegen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts zu werten (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 185/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit;

    Ob diese Übertragung der Rechtsausführungen des VIII. Senats des BFH sachlich gerechtfertigt ist, kann indes nicht Gegenstand einer Verfahrensrüge sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443; vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491).
  • BFH, 12.11.2004 - II B 151/03

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 04.08.2004 - II B 81/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei mehreren selbständig tragenden

  • BFH, 21.11.2003 - III B 83/03

    Anfechtungsmöglichkeit bezüglich der Feststellung des Grades der Behinderung

  • BFH, 11.03.2004 - II B 18/03

    Darlegung des Zulassungsgrunds der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 06.08.2003 - XI B 6/03

    Keine Revisionszulassung bei schlichter Fehlerhaftigkeit

  • BFH, 11.03.2003 - V B 193/02

    NZB; Verfahrensmangel; falsche Adressierung eines Steuerbescheids

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