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   BFH, 27.06.2013 - X B 82/13   

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https://dejure.org/2013,22087
BFH, 27.06.2013 - X B 82/13 (https://dejure.org/2013,22087)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2013 - X B 82/13 (https://dejure.org/2013,22087)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - X B 82/13 (https://dejure.org/2013,22087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Keine Beschwerde im PKH-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 FGO, § 118 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 133a Abs 1 S 2 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Beschwerde im PKH-Verfahren

  • rewis.io

    Keine Beschwerde im PKH-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe im Finanzprozess nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Beschwerde im finanzgerichtlichen PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2012 - III ZB 45/12

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen:

    Auszug aus BFH, 27.06.2013 - X B 82/13
    Folglich existiert auch im Zivilprozess keine Beschwerdemöglichkeit gegen Beschlüsse der OLG im PKH-Verfahren, auch dann nicht, wenn die OLG in erster Instanz tätig werden (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2012 III ZB 45/12, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 2449).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BFH, 27.06.2013 - X B 82/13
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet den Zugang zu den Gerichten, aber keinen Instanzenzug (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 22. Juni 1960  2 BvR 37/60, BVerfGE 11, 232).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2013 - 11 EK 4/13

    Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessen langer Verfahrensdauer:

    Die Rechtsbeschwerde wird vom Senat nicht zugelassen, weil es an den - nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 ZPO i.V.m. § 133 und § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 27.06.2012 - III ZB 45/12, LS und Rdn. 4, NJW 2012, 2449 = MDR 2012, 987; Beschl. v. 08.11.2012 - III ZA 27/12, Rdn. 4, juris = BeckRS 2012, 23342; BFH, Beschl. v. 27.06.2013 - X B 82/13, Rdn. 7, BFH/NV 2013, 1598; ferner Heine, MDR 2013, 1147, 1150) - erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen fehlt.
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