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BFH, 27.07.1976 - VII R 95/73 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterschiede bei Pfändung - Sicherubng eines Kredits - Gewahrsam des Sicherungsgebers - Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums - Pfändung der Sache - Pfändbarkeit der Sache - Prüfungszeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 377
- BStBl II 1976, 737
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53
Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt - …
Auszug aus BFH, 27.07.1976 - VII R 95/73
Das Pfandrecht besteht in diesem Falle nur an dem Rückübereignungsanspruch; es setzt sich nach herrschender Meinung (vgl. zu den entsprechenden §§ 808, 847 und 857 ZPO und für den Fall der Pfändung eines Anwartschaftsrechts auf Eigentumserwerb das Urteil des BGH vom 24. Mai 1954 IV ZR 184/53, NJW 1954, 1325; ferner Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung, Bd. III, § 34 II 6 a, c, mit Hinweisen) nicht ohne weiteres nach dem Übergang des Eigentums auf den Sicherungsgeber an der Sache selbst fort; es bedarf vielmehr eines besonderen Vollstreckungsakts zur Herbeiführung der öffentlichen Verstrickung; § 1287 BGB kann nicht analog angewendet werden.