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   BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10   

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https://dejure.org/2011,2336
BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10 (https://dejure.org/2011,2336)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2011 - VI R 13/10 (https://dejure.org/2011,2336)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - VI R 13/10 (https://dejure.org/2011,2336)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • openjur.de

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben; Minderung des Höchstbetrags; Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung; Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1, BGB § 1608, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • Bundesfinanzhof

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 33a Abs 1 EStG 2002, § 1608 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • IWW
  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des Höchstbetrags - Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung - Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter können auch von getrennt lebendem Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwiegermutter und die außergewöhnliche Belastung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebend - Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter vom getrennt lebendem Ehegatten - außergewöhnliche Belastung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern während der Ehe trotz des dauernd Getrenntlebens der Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abziehbarkeit von Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern bei Getrenntleben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebende Ehegatten können Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastung geltend machen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter abziehbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter können auch von getrennt lebendem Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für Schwiegereltern: Auch bei Trennung außergewöhnliche Belastung?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unterhaltsaufwendungen
    Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung
    Verwandtenunterhalt
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 307
  • NJW 2012, 176
  • FamRZ 2011, 1793
  • DB 2011, 2296
  • BStBl II 2011, 965
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 14 K 14112/08

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern bei dauernder Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 796 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2010  14 K 14112/08 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2005 vom 7. August 2006 und die Einspruchsentscheidung vom 22. April 2008 dahingehend zu ändern, dass zusätzlich 2.464 EUR als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG berücksichtigt werden.

  • BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten,

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361).
  • BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10
    a) Ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen (§ 33a Abs. 1 Satz 5  2. Halbsatz EStG; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9, BStBl II 2011, 115, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10
    Der Höchstbetrag von 7.680 EUR mindert sich danach bei Aufwendungen für den Unterhalt von in der Türkei lebenden unterhaltsberechtigten Personen auf 1/2, also auf 3.840 EUR pro unterhaltener Person (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483 unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. November 2003 IV C 4 - S 2285 - 54/03, BStBl I 2003, 637).
  • FG Köln, 26.01.2017 - 14 K 2643/16

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung der

    Die Aufwendungen sind auch zwangsläufig erwachsen, denn die Zwangsläufigkeit der Unterhaltsaufwendungen gründet auf dem Umstand, der Inanspruchnahme durch das Sozialamt (vgl. Geserich, HFR 2011, 1208).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 35/16

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Der Höchstbetrag von 8.004 EUR mindert sich danach bei Aufwendungen für den Unterhalt von in Brasilien lebenden unterhaltsberechtigten Personen auf 1/2 je unterhaltener Person (s. hierzu Senatsurteile vom 9. März 2017 VI R 33/16, BFH/NV 2017, 1042; vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965, und vom 7. Mai 2015 VI R 32/14, BFH/NV 2015, 1248; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 17. November 2003, BStBl I 2003, 637, zuletzt ersetzt durch BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016, BStBl I 2016, 1183; für das Streitjahr s. BMF-Schreiben vom 6. November 2009, BStBl I 2009, 1323).
  • BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005  2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965).
  • BFH, 09.03.2017 - VI R 33/16

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Nachweis

    Der Höchstbetrag von 7.680 EUR/8.004 EUR mindert sich danach bei Aufwendungen für den Unterhalt von in Ungarn lebenden unterhaltsberechtigten Personen auf 1/2 je unterhaltener Person (vgl. hierzu Senatsurteile vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965, und vom 7. Mai 2015 VI R 32/14, BFH/NV 2015, 1248, unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17. November 2003, BStBl I 2003, 637, zuletzt ersetzt durch BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016, BStBl I 2016, 1183).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2021 - 4 K 1017/20

    Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar

    Ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist gemäß § 33a Abs. 1 Satz 6 Halbsatz 2 EStG nach inländischen Maßstäben zu beurteilen, auch wenn - wie vorliegend nach Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (2009/941/EG) - eine Unterhaltspflicht nach ausländischem Recht besteht, die nach internationalem Privatrecht im Inland verbindlich ist (BFH, Urteil vom 27. Juli 2011 - VI R 13/10 -, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 32/14

    Unterhaltungsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern

    Der Höchstbetrag von 7.680 EUR mindert sich danach bei Aufwendungen für den Unterhalt von in Indonesien lebenden unterhaltsberechtigten Personen auf 1/4, also auf 1.920 EUR pro unterhaltener Person (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965 unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17. November 2003, BStBl I 2003, 637; zuletzt ersetzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2013, BStBl I 2013, 1462).
  • FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 19/16

    Einkommensteuerliche vollständige oder nur zeitanteilige Anerkennung von

    Der Höchstbetrag von 8.004 EUR mindert sich danach bei Aufwendungen für den Unterhalt von in Brasilien lebenden unterhaltsberechtigten Personen auf 1/2, also auf 4.002 EUR pro unterhaltener Person (BFH-Urteile vom 07.05.2015 VI R 32/14, BFH/NV 2015, 1248; und vom 27.07.2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965 unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17.11.2003, BStBl I 2003, 637; zuletzt ersetzt durch BMF-Schreiben vom 18.11.2013 IV C 4 - S 2285/07/0005 :013 -2013/1038632, BStBl I 2013, 1462).
  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 2728/10

    Umfang der Erwerbsobliegenheit

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 05.05.2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116, vom 30.06.2010 VI R 35/09, BFHE 230, 538, BStBl II 2011, 267 und vom 27.07.2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965 und vom selben Tag Urteil zu VI R 62/10, BFH/NV 2012, 170) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG im Sinne einer konkreten Betrachtungsweise an alle zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs an.
  • BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Dies sind insbesondere nach § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie i.S. des § 1589 Satz 1 BGB, wie z.B. Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, nicht hingegen Verwandte in der Seitenlinie --vorliegend die Schwester der Klägerin-- oder verschwägerte Personen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, www.bundesfinanzhof.de, BFH/NV 2011, 1957).
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