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   BFH, 27.07.2015 - X B 107/14   

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https://dejure.org/2015,23115
BFH, 27.07.2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 187 Abs 1, BGB § 187 Abs 2, BGB § 188 Abs 2, FGO § 54 Abs 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 62 Abs 2, FGO § 115, FGO § 116, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 222 Abs 1, ZPO § 222 Abs 2
    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 187 Abs 1 BGB, § 187 Abs 2 BGB, § 188 Abs 2 BGB, § 54 Abs 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO
    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.05.1996 - X B 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Zur Begründung ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich, welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833, unter II.2.).

    Besteht nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit, dass die Fristversäumnis im vorgenannten Sinne verschuldet war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 8. April 2014 VI ZB 1/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 2047, unter II.1.a; Bernau, NJW 2015, 2004, 2005, jeweils m.w.N.).

    Umgekehrt ergibt sich weder aus dem Wiedereinsetzungsantrag noch aus der --außerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 FGO liegenden und damit ohnedies unbeachtlichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 40)-- Replik der Kläger auf die Stellungnahme des FA zur Beschwerdebegründung, dass der erkrankte Prozessbevollmächtigte mit der Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung bis zum letzten Tag der Frist gewartet hätte bzw. ob und wenn ja, inwieweit die Begründung zu diesem Zeitpunkt noch inhaltlich unvollendet war.

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 6. November 2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, unter II.2.a, m.w.N.).

    Denn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn die Fristversäumnis auf einem --den Klägern gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden-- Organisationsverschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. erneut BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 339, unter II.2.b aa, m.w.N.).

  • BFH, 14.11.2005 - VI B 48/05

    Wiedereinsetzung; Rechtsanwalt; Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    cc) Dem steht der von den Klägern zum Beleg ihrer gegenläufigen Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 14. November 2005 VI B 48/05 (BFH/NV 2006, 579) nicht entgegen.

    Dies wäre aber notwendig gewesen, da der BFH in diesem Beschluss zwischen den organisatorischen Anforderungen an eine Büroorganisation für den Fall einer Erkrankung des Berufsträgers, der in eigener Sache tätig ist, und der notwendigen Organisation eines Berufsträgers in fremden Rechtsangelegenheiten differenziert hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 579, unter 1.a bb).

  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Eine gesetzliche Grundlage, diese --dann-- unter Umständen (vgl. nur Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 36. Aufl., § 233 Rz 21) nicht mehr durch organisatorische Vorkehrungen zu bereinigende Situation (vgl. z.B. BGH-Beschluss vom 5. April 2011 VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601, unter II.2.b cc (2)) zugunsten der Kläger zu unterstellen, existiert nicht.
  • BFH, 22.05.1970 - III R 72/69

    Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Dabei handelt es sich auch bei der nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO verlängerten Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde um eine "gesetzliche" Frist, weil sie auf Antrag durch prozessleitende Verfügung nur auf einen verlängerten Zeitraum konkretisiert wird (s. bereits BFH-Urteil vom 22. Mai 1970 III R 72/69, BFHE 99, 298, BStBl II 1970, 642, zur Revisionsbegründungsfrist; für die Nichtzulassungsbeschwerde s. z.B. Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 56 FGO Rz 26).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Vielmehr fehlt es an einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden konnten (vgl. --aktuell-- BGH-Beschluss vom 22. Oktober 2014 XII ZB 257/14, NJW 2015, 171, unter II.2.b aa, m.w.N.; Bernau, NJW 2015, 2004, 2007).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Dies betrifft --vorbehaltlich der Grenzen des Möglichen und Zumutbaren (s. dazu Toussaint, NJW 2014, 200, 201, mit zahlreichen weiteren Nachweisen)-- auch die Begründung von Rechtsmitteln (vgl. BGH-Beschluss vom 17. März 2005 IX ZB 74/04, Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen --BRAK-Mitt-- 2005, 181 mit Anm. Jungk, BRAK-Mitt 2005, 182).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Besteht nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit, dass die Fristversäumnis im vorgenannten Sinne verschuldet war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 8. April 2014 VI ZB 1/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 2047, unter II.1.a; Bernau, NJW 2015, 2004, 2005, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2004 - XI B 1/04

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlenden Angaben zur Büroorganisation

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Von der Darlegungspflicht umfasst sind außerdem diejenigen Tatsachen, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Erkrankung unmöglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. November 2004 XI B 1/04, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Es muss schlüssig dargetan und glaubhaft gemacht werden, dass die konkrete Erkrankung in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers bzw. seines Prozessbevollmächtigten genommen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2007  2 BvR 1164/07, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2007, 1717).
  • FG München, 17.03.2005 - 5 K 1899/03

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei plötzlicher Erkrankung

  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

    Zur Begründung ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich, welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.02.2000 - I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 27.07.2015 - X B 107/14, BFH/NV 2015, 1431, Rz 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2023 - 12 S 2487/22

    Sorgfaltsanforderungen an eine Behörde bei Einreichung fristgebundener

    Ein schlüssiger Wiedereinsetzungsantrag erfordert demgemäß auch die Darlegung einer geeigneten Notfallvorsorge, die die Funktionsfähigkeit des Büros auch bei einer unvorhersehbaren Verhinderung gewährleistet (vgl. BFH, Beschluss vom 27.06.2015 - X B 107/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Von der Darlegungspflicht umfasst sind außerdem diejenigen Tatsachen, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Erkrankung unmöglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.06.2015 - X B 107/14 -, juris Rn. 7).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Ein Beteiligter muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91 -, BFH/NV 1996, 680; BFH, Beschluss vom 30. November 2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613 BFH, Beschluss vom 6. November 2014 - VI R 39/14 -, BFH/NV 2015, 339; BFH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - V B 70/14 -, BFH/NV 2015, 516; BFH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - X B 107/14 -, BFH/NV 2015, 1431; BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - X S 9/17 (PKH) -, BFH/NV 2018, 203;BFH, Beschluss vom 28. September 2020 - VIII R 23/18 -, BFH/NV 2021, 188 mit weiteren Nachweisen).
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