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   BFH, 27.07.2020 - II B 39/20 (, AdV)   

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https://dejure.org/2020,31651
BFH, 27.07.2020 - II B 39/20 (, AdV) (https://dejure.org/2020,31651)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2020 - II B 39/20 (, AdV) (https://dejure.org/2020,31651)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - II B 39/20 (, AdV) (https://dejure.org/2020,31651)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § ... 15 Abs. 1 ErbStG, § 16 Abs. 1 ErbStG, § 16 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ErbStG, § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 15 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 128 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 59 FGO, § 16 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 ErbStG, § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 15, 16 Abs. 1 Nr. 3 u. 4
    Den Urenkeln zustehender Freibetrag im Rahmen der Schenkungsteuer

  • Wolters Kluwer

    Höhe des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages von Urenkeln

  • rewis.io

    Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 15, § 16 ; FGO § 59, § 69 ; ZPO § 59
    Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 15, § 16 ; FGO § 59, § 69 ; ZPO § 59
    Höhe des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages von Urenkeln

  • datenbank.nwb.de

    Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Schenkungssteuer: Urenkel ohne Anspruch auf Enkel-Freibetrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urenkel in der Schenkungsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Freibetrag für Urenkel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freibetrag für Urenkel bei der Schenkungsteuer

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urenkel und Steuerfreibeträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkungen an Urenkel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer - Bundesfinanzhof bestätigt der restriktive Sichtweise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 270, 376
  • NJW 2020, 3479
  • FamRZ 2020, 2036
  • BStBl II 2021, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.01.2019 - II B 62/18

    Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - II B 39/20
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen, wobei diese nicht überwiegen müssen (allgemeine Auffassung; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08.01.2019 - II B 62/18, BFH/NV 2019, 293, Rz 18 bis 19).
  • FG München, 16.06.2021 - 4 K 692/20

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Steuerbefreiung als Familienheim

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - II B 39/20
    Dagegen haben die Antragsteller Klage erhoben (Az. 4 K 692/20 Erb), über die das Finanzgericht (FG) noch nicht entschieden hat.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - II B 39/20
    Sollte § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in dem gewünschten Sinne zugunsten der Urenkel ausgelegt werden können, dann wäre dies nur damit zu rechtfertigen, dass andernfalls durch den unvermeidlichen Verlust der (hohen) Freibeträge der Kinder der mit der Vorschrift bezweckte und auch von Verfassungs wegen zu sichernde Erhalt des Familienvermögens (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 - 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BGBl I 1995, 1192, BStBl II 1995, 671, unter C.I.2.a bb, b aa) gefährdet wäre.
  • FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 4 V 794/20

    Schenkungsteuerfreibetrag für Urenkel Steuerfestsetzung bei Übernahme der

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - II B 39/20
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.05.2020 - 4 V 794/20 A (Erb) wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 28.02.2022 - 3 K 210/21

    Höhe eines erbschaftsteuerlichen Freibetrags

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe sich in einem Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28) mit einer Schenkung einer Urgroßmutter an ihre Urenkelin befasst.

    Das gilt im Falle des § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch für die doppelte Verwendung des Wortes "Kinder", so dass "Kinder der Kinder" ausschließlich die Enkel, nicht aber die Urenkel sind (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).

    Vielmehr hätte die Gewährung gleicher Freibeträge auch bei Überspringen einer oder mehrerer Generationen eine Vervielfältigung der Freibeträge und damit gemessen an der Konzeption des Gesetzes eine Überbegünstigung zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).

    Auf diesem Modell beruht etwa auch die Berechnung des Freibetrags in den Fällen des § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).

    Mit dem Übergang von der Generation der Enkel zur Generation der Urenkel verdoppelt sich wiederum die Anzahl der potentiell Begünstigten, denn bei vier Enkelkindern sind nach diesem Modell typischerweise acht Urenkel vorhanden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).

    Dies dürfte indes damit zu erklären ist, dass eine Schenkung an Ururenkel sehr selten sein dürfte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).

  • FG Niedersachsen, 19.07.2021 - 3 K 5/21

    Bestimmung der Steuerklasse und des Freibetrages im Falle der Errichtung einer

    Begünstigt sind in diesem Sinne im Streitfall zukünftig auch Urenkel der Stifter, denen aber nur ein Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR zusteht (skeptisch zur Anwendung des höheren Freibetrages für Kinder bei Urenkeln mit vorverstorbenen Eltern und Großeltern: BFH-Beschluss vom 27. Juli 2020 II B 39/20 (AdV), BFHE 270, 376, BStBl II 2021, 28).
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