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   BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96   

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https://dejure.org/1997,4553
BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96 (https://dejure.org/1997,4553)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1997 - XI R 96/96 (https://dejure.org/1997,4553)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1997 - XI R 96/96 (https://dejure.org/1997,4553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 805
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92

    Mitunternehmeranteil

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Zivilrechtlich bedeutet dieser Vorgang die Gründung einer Personengesellschaft, bei der der bisherige Praxisinhaber seinen Betrieb als Einlage in die Gesellschaft einbringt und zugleich einen Teil des Betriebs veräußert; die Einbringung auf Rechnung eines Dritten ist ein Veräußerungsvorgang (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 ).

    Die Lückenhaftigkeit wird schließlich auch daraus ersichtlich, daß sowohl der I. Senat in dem Urteil in BFHE 176, 520 , BStBl II 1995, 407 , als auch der IV. Senat in dem Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 den Anteil eines Anteils als Veräußerungsgegenstand anerkannt haben.

    Diese Voraussetzungen sind nur in den Fällen des § 24 UmwStG 1977/1995 von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338 , BStBl II 1994, 458; Schmidt in Schmidt, a.a.O., § 16 Rz. 566, m.w.N.), nicht aber bezüglich des Veräußerungsvorgangs (BFH-Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 ).

    Gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG i.V.m. § 16 Abs. 2 EStG ist aber der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten um den Wert des (veräußerten) Anteils am Betriebsvermögen zu mindern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 ).

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80

    Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Diese Voraussetzung sei auch für den Fall der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft unabdingbar (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380 , BStBl II 1980, 239 ; vom 5. April 1984 IV R 88/80, BFHE 141, 27 , BStBl II 1984, 518 ).

    Dieser Beurteilung kann nicht das BFH-Urteil in BFHE 141, 27 , BStBl II 1984, 518 entgegengehalten werden, da in dieser Entscheidung ein Veräußerungstatbestand i.S. des § 18 Abs. 3 EStG gerade verneint wurde.

    Der IV. Senat vertritt in den Urteilen in BFHE 133, 186 , BStBl II 1981, 568 , und in BFHE 141, 27 , BStBl II 1984, 518 die Auffassung, daß bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG begünstigt ist.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Wäre nicht § 18 Abs. 3 EStG als sprachlich verkürzte Fassung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520 , BStBl II 1995, 407 ), könnte man bereits im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangen, daß der "Anteil am Vermögen" auch einen Teil des ganzen Vermögens umfaßt.

    Die Lückenhaftigkeit wird schließlich auch daraus ersichtlich, daß sowohl der I. Senat in dem Urteil in BFHE 176, 520 , BStBl II 1995, 407 , als auch der IV. Senat in dem Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 den Anteil eines Anteils als Veräußerungsgegenstand anerkannt haben.

  • BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79

    Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Der IV. Senat vertritt in den Urteilen in BFHE 133, 186 , BStBl II 1981, 568 , und in BFHE 141, 27 , BStBl II 1984, 518 die Auffassung, daß bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG begünstigt ist.
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 61/96

    Betriebsausgaben - Gewinnfeststellung - Einkünfteermittlung - Widerstreitende

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Der Veräußerungsgewinn ist in dem Einkommensteuerbescheid zunächst erkennbar in der Annahme nicht berücksichtigt worden, daß er in dem Feststellungsbescheid, der ein "anderer Steuerbescheid, i.S. des § 174 Abs. 3 AO 1977 ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996 XI R 61/96, BFHE 181, 408 , BStBl II 1997, 170 zum Fall des § 174 Abs. 2 AO 1977 ), zu berücksichtigen sei.
  • FG Hamburg, 11.10.1996 - V 59/95

    Bindungswirkung bestandskräftiger Feststellungsbescheide gegen die Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Jedoch ist auf diesen Veräußerungsfall § 18 Abs. 3 EStG im Wege analoger Rechtsanwendung entsprechend anzuwenden (vgl. Seeger in Schmidt, a.a.O., § 18 Rz. 231; Reiß in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 16 Rz. C 68; a.A. Urteil des FG Hamburg vom 11. Oktober 1996 V 59/95, EFG 1997, 542, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 154 , Rev IV R 89/96).
  • FG Düsseldorf, 26.09.1995 - 14 K 1772/92

    Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer;

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes scheitere daran, daß bei der Übertragung des Anteils nicht alle stillen Reserven aufgedeckt worden seien, denn § 24 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes ( UmwStG ), der auch auf die Einbringung von freiberuflich betriebenen Praxen anzuwenden sei, verlange die Aufdeckung aller stiller Reserven (Urteil des FG Düsseldorf vom 26. September 1995 14 K 1772/92 E, EFG 1996, 180).
  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Diese Voraussetzung sei auch für den Fall der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft unabdingbar (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380 , BStBl II 1980, 239 ; vom 5. April 1984 IV R 88/80, BFHE 141, 27 , BStBl II 1984, 518 ).
  • BFH, 30.10.1986 - IV R 175/84

    Gesonderte Gewinnfeststellung - Feststellungsbescheid - Bestandskraft -

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Im Hinblick auf die Anschlußrevision der Kläger ist das FA der Auffassung, daß der Bescheid bereits gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 habe geändert werden können (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1986 IV R 175/84, BFHE 148, 119 , BStBl II 1987, 89 ), so daß eine Anwendung des § 174 Abs. 3 AO 1977 dahinstehen könne.
  • BFH, 26.01.1994 - III R 39/91

    Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden,

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Diese Voraussetzungen sind nur in den Fällen des § 24 UmwStG 1977/1995 von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338 , BStBl II 1994, 458; Schmidt in Schmidt, a.a.O., § 16 Rz. 566, m.w.N.), nicht aber bezüglich des Veräußerungsvorgangs (BFH-Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
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