Rechtsprechung
BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und des Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 12 K 326/00
- BFH, 27.09.2005 - XI B 184/04
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 08.08.2007 - IV B 138/06
Abgrenzung Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel
Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, dass ein Beweisangebot (Zeugenvernehmung) übergangen worden ist, muss dargelegt werden, wann der Kläger im Verfahren vor dem FG eine Zeugenvernehmung zu welchen Tatsachen beantragt hat und warum er, obwohl er sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf einer solchen Vernehmung bestanden bzw. es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745). - BFH, 26.06.2006 - VIII B 212/05
Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags; …
a) Darüber hinaus muss auch dargelegt werden, warum die Klägerin, obwohl sie sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine solche Vernehmung bestanden bzw. es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745). - BFH, 06.04.2006 - XI S 21/05
Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen
Mit Beschluss vom 27. September 2005 XI B 184/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Klägers) als unzulässig verworfen. - BFH, 19.06.2006 - I B 4/06
Keine Zulassung der Revision wegen unrichtiger Sachverhaltswürdigung durch FG
Liegen zu der maßgeblichen Rechtsfrage bereits Entscheidungen des BFH vor, so muss insbesondere ausgeführt werden, inwieweit hierdurch die Rechtslage nicht hinreichend geklärt ist oder unter welchen vom BFH noch nicht berücksichtigten Gesichtspunkten die bisherige Rechtsprechung einer erneuten Überprüfung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2005 XI B 184/04, BFH/NV 2006, 745;… vom 5. Dezember 2005 X B 59/05, BFH/NV 2006, 597).
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