Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2006 - X R 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15862
BFH, 27.09.2006 - X R 28/03 (https://dejure.org/2006,15862)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2006 - X R 28/03 (https://dejure.org/2006,15862)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2006 - X R 28/03 (https://dejure.org/2006,15862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126a; ; FGO § 135 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Enge sachliche Verflechtung i. S. einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung auch bei Erlass eines Zwischenurteils durch FG; Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15
    Betriebsaufspaltung; Faktische Beherrschung; Personelle Verflechtung; Sachliche Verflechtung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - X R 28/03
    Auch wenn das FG nur ein Zwischenurteil erlässt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle der Zurückweisung der Revision eine endgültige Kostenentscheidung zu treffen (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).
  • BVerfG, 18.01.1978 - 1 BvR 1080/77
    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - X R 28/03
    Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist auch noch nach Ergehen eines Gerichtsbescheides zulässig (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1978 1 BvR 1080/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht