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   BFH, 27.09.2010 - II B 164/09   

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https://dejure.org/2010,6959
BFH, 27.09.2010 - II B 164/09 (https://dejure.org/2010,6959)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2010 - II B 164/09 (https://dejure.org/2010,6959)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2010 - II B 164/09 (https://dejure.org/2010,6959)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • openjur.de

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten; Bankgeheimnis; Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Androhung eines Zwangsmittels; Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts; Anforderungen an die ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 30a Abs 3 S 1, AO § ... 147 Abs 6, AO § 154 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 5, AO § 332 Abs 2 S 2, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, GG Art 20 Abs 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • Bundesfinanzhof

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 3 S 1 AO, § 147 Abs 6 AO, § 154 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 5 AO
    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 3 S 1 AO, § 147 Abs 6 AO, § 154 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 5 AO
    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • rewis.io

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis - Fehlende Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Androhung eines Zwangsmittels - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des Finanzamts - Anforderungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensausübung der Finanzverwaltung im Rahmen der Dateneinsicht; Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze zum Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten gelten auch für einen digitalen Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO; Androhung eines Zwangsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Die Finanzverwaltung hat sowohl bei der Entscheidung, auf elektronische Daten des Steuerpflichtigen zuzugreifen, als auch bei der Auswahl der Zugriffsmethode ein Ermessen i.S. von § 5 AO (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, unter II.1.c).

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BFH in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452 betraf im entscheidungserheblichen Punkt einen anderen Sachverhalt.

  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    NV: Die im Urteil des BFH vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07 (BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509) aufgestellten Grundsätze zum Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten gelten auch für einen digitalen Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO.

    Eine "Sperrwirkung" entfaltet § 30a Abs. 3 Satz 2 AO bei solchen Konten erst und nur insoweit, als für die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen ein "hinreichender Anlass" vorliegen muss (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509).

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501; vom 13. März 2009 II B 84/08, BFH/NV 2009, 956).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Denn aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich ohne weiteres, dass die Androhung eines Zwangsmittels für jede einzelne Verpflichtung getrennt zu ergehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, unter II.3.c).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, die sich auf die Divergenz der Vorentscheidung von einer Entscheidung des BFH oder eines anderen FG stützt, muss der Beschwerdeführer dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert u.a., dass die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501; vom 13. März 2009 II B 84/08, BFH/NV 2009, 956).
  • BFH, 02.12.2009 - X B 242/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich geklärt oder aus anderen Gründen eindeutig ist oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2009 X B 242/08, BFH/NV 2010, 674).
  • BFH, 25.11.2009 - VI B 139/08

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980; vom 25. November 2009 VI B 139/08, BFH/NV 2010, 907).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - II B 164/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980; vom 25. November 2009 VI B 139/08, BFH/NV 2010, 907).
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 79/00

    Durchsetzung einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen;

  • BFH, 04.11.2009 - VI B 43/09

    Entgangene Mieteinnahmen keine außergewöhnliche Belastung - Grundsätzliche

  • BFH, 04.04.2005 - VII B 305/04

    Kreditinstitut, Ap - Aufforderung zur Vorlage eines Wertpapierprovisionskontos

  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung und nahezu einhellige Auffassung, s. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12; vom 22. Mai 2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193; vom 4. Juni 2008 I R 9/07, BFH/NV 2008, 1647; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 102 Rz 60 ff.; Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

    Die für die Zulassung maßgebliche Rechtsfrage ist im anschließenden Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, wenn die Entscheidung des FG nicht von ihrer Beantwortung abhängig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.09.2010 - II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, Rz 3, und vom 17.05.2021 - VIII B 88/20, BFH/NV 2021, 1353, Rz 13).
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Fragen zur Ermessensausübung im Rahmen der Dateneinsicht seien bereits höchstrichterlich geklärt, so mit Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2010 II B 164/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 193. Er habe sowohl bei der Entscheidung, auf elektronische Daten des Stpfl. zuzugreifen, als auch bei der Auswahl der Zugriffsmethode ein Ermessen i.S.v. § 5 AO (so BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2010, 452).

    Denn ein Rangverhältnis bestimmt das Gesetz nicht (BFH-Beschluss vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).

  • FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13

    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer

    aa) Die --nach § 121 Abs. 1 AO zu begründende (vgl. BFH-Beschluss vom 27.09.2010 - II B 164/09, BFH/NV 2011, 193)-- Ermessensentscheidung der Finanzbehörde ist im finanzgerichtlichen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob der Verwaltungsakt deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist, § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Zwar besteht kein Rangverhältnis der einzelnen in § 147 Abs. 6 AO genannten Zugriffsmethoden; bei der Ausübung des der Finanzbehörde zustehenden Ermessens ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) zu beachten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 193).

    Der Zugriff auf die Daten und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf daher nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig --also geeignet, erforderlich und angemessen--, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 193; Drüen in Tipke/Kruse, § 147 AO Rz 76a; Rätke in Klein, § 147 Rz 66).

  • BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte

    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision erfordert dieser Zulassungsgrund ebenfalls, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im Streitfall klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193; vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).
  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501; vom 24. Juli 2008 II B 38/08, BFH/NV 2008, 1817; vom 20. September 2010 V B 105/09, BFH/NV 2011, 53; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Denn das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193), sondern betrifft nur die Frage, ob einer der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe vorliegt.
  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf der Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz nicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 8. April 2004 VII B 110/03, BFH/NV 2004, 1310; vom 4. November 2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852, und vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).
  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 25.08.2020 - VI B 1/20

    Anrechnung einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ohne sonstige Lohnzahlungen

  • BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16

    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche

  • BFH, 09.03.2016 - X B 142/15

    Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung - Veräußerungsgewinn kein

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

  • BFH, 09.11.2011 - I B 62/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • BFH, 18.05.2012 - III B 203/11

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als

  • BFH, 11.03.2014 - V B 30/13

    Divergenz zu Entscheidungen der Arbeit- und Sozialgerichte in Fragen der

  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer

  • BFH, 14.04.2022 - IV B 21/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung bei rückwirkender Änderung der Rechtslage

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