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   BFH, 27.09.2017 - I R 53/15   

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https://dejure.org/2017,54296
BFH, 27.09.2017 - I R 53/15 (https://dejure.org/2017,54296)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2017 - I R 53/15 (https://dejure.org/2017,54296)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2017 - I R 53/15 (https://dejure.org/2017,54296)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 4, HGB § 249 Abs 1 S 1, AltTZTV § 5 Abs 7, EStG VZ 2005
    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 5 Abs 4 EStG 2002, § 249 Abs 1 S 1 HGB, § 5 Abs 7 AltTZTV, EStG VZ 2005
    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • IWW

    § 5 Abs. 7 TV ATZ, § 127 der Finanzgerichtsordnung, § ... 40 Abs. 2 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 5 Abs. 7 Satz 1 TV ATZ, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 5 Abs. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für den sogenannten Nachteilsausgleich hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge; Wertmäßige Behandlung von Jubiläumsrückstellungen

  • Betriebs-Berater

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • rewis.io

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für den sogenannten Nachteilsausgleich hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ - Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ ? Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit - und keine Rückstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung von Jubiläumsrückstellungen - und die Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altersteilzeit-RSt, Pauschalwerte bei Jubiläums-RSt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für laufende Altersteilzeitarbeitsverträge

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, EStG § 4 Abs 2, HGB § 249 Abs 1 S 1
    Rückstellung, Altersteilzeit, Nachteilsausgleich, Jubiläumszuwendung, Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 45
  • BB 2018, 361
  • BB 2019, 44
  • DB 2018, 357
  • BStBl II 2018, 702
  • NZA-RR 2018, 165
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 Sa 1/16

    Abfindung wegen Rentenkürzung

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Denn der Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, dass dem Arbeitnehmer nach dem Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses tatsächlich nur ein "gekürzter" gesetzlicher Rentenanspruch zusteht (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts --LAG-- Baden-Württemberg vom 30. Mai 2016  1 Sa 1/16, Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes --ZTR-- 2016, 707; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2015  1 Sa 370 b/14, juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 6. August 2008  2 Sa 1738/07, juris).

    Denn Sinn und Zweck der Abfindung nach § 5 Abs. 7 TV ATZ besteht gerade darin, jenen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Bereitschaft zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags später eine Rentenkürzung hinnehmen müssen, einen Nachteilsausgleich zu gewähren (s.a. Urteil des LAG Baden-Württemberg in ZTR 2016, 707; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2015  1 Sa 370 b/14, juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 6. August 2008  2 Sa 1738/07, juris).

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2008 - 2 Sa 1738/07

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Rentenkürzung bei Ausscheiden aus einem

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Denn der Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, dass dem Arbeitnehmer nach dem Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses tatsächlich nur ein "gekürzter" gesetzlicher Rentenanspruch zusteht (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts --LAG-- Baden-Württemberg vom 30. Mai 2016  1 Sa 1/16, Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes --ZTR-- 2016, 707; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2015  1 Sa 370 b/14, juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 6. August 2008  2 Sa 1738/07, juris).

    Denn Sinn und Zweck der Abfindung nach § 5 Abs. 7 TV ATZ besteht gerade darin, jenen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Bereitschaft zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags später eine Rentenkürzung hinnehmen müssen, einen Nachteilsausgleich zu gewähren (s.a. Urteil des LAG Baden-Württemberg in ZTR 2016, 707; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2015  1 Sa 370 b/14, juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 6. August 2008  2 Sa 1738/07, juris).

  • BFH, 15.03.2017 - I R 11/15

    Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Maßgebend ist hiernach die wirtschaftliche Wertung des Einzelfalls im Lichte der rechtlichen Struktur des Tatbestands, mit dessen Erfüllung die Verbindlichkeit entsteht (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686; vom 15. März 2017 I R 11/15, BFHE 258, 8, BStBl II 2017, 1043).

    Unerheblich ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Wesentlichkeit hingegen der Grad der Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals (vgl. Senatsurteil in BFHE 258, 8, BStBl II 2017, 1043).

  • FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13

    (Rückstellung für Abfindung wegen Rentenkürzung - Bilanzberichtigung hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 9. Juni 2015  6 K 1824/13 aufgehoben.

    Die Klage hatte in beiden Punkten Erfolg (Finanzgericht --FG-- München, Außensenate Augsburg, Urteil vom 9. Juni 2015  6 K 1824/13, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1560).

  • BFH, 06.02.2013 - I R 8/12

    Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    c) Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag --wie hier-- dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, ist eine Rückstellung nur zu bilden, wenn sie erstens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entsteht und der Steuerpflichtige daraus in Anspruch genommen wird und wenn sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; vom 6. Februar 2013 I R 8/12, BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.).

    Maßgebend ist hiernach die wirtschaftliche Wertung des Einzelfalls im Lichte der rechtlichen Struktur des Tatbestands, mit dessen Erfüllung die Verbindlichkeit entsteht (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686; vom 15. März 2017 I R 11/15, BFHE 258, 8, BStBl II 2017, 1043).

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Soweit das FA die gebildeten Rückstellungen gleichwohl zu einem Teil anerkannt hat, darf der Senat den verfahrensgegenständlichen Bescheid aufgrund des im finanzgerichtlichen Verfahren bestehenden sog. Verböserungsverbots (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727) nicht zu Lasten der Klägerin ändern.
  • BFH, 27.07.1994 - II R 122/91

    Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für Abschlußzeitpunkte vor dem 1.

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Zu diesem Zweck greift die Praxis --auch die Finanzverwaltung (z.B. BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 1013; in BStBl I 1993, 898, sowie in BStBl I 1999, 434)-- in der Regel auf die Richttafeln von Heubeck zurück, wogegen von Rechts wegen nichts zu erinnern ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 II R 122/91, BFHE 175, 384, BStBl II 1995, 14, zur bewertungsrechtlichen Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen; s. z.B. auch Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 2031; Blümich/ Krumm, § 5 EStG Rz 848).
  • BFH, 21.01.2016 - I R 22/14

    Namensnutzung im Konzern - Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache ist dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 2016 I R 22/14, BFHE 253, 82, BStBl II 2017, 336, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Das prozessuale Verböserungsverbot hindert das Gericht nicht, innerhalb des vom FA festgesetzten Steuerbetrags einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.1970 - VI R 325/67

    Körperbehinderte - Private Kraftfahrzeugkosten - Außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
    Bietet die Finanzverwaltung für die bilanzielle Bewertung eines bestimmten Wirtschaftsguts im Rahmen von Verwaltungsanweisungen ein allgemeingültiges vereinfachtes Bewertungsverfahren an, welches auf verwaltungsseitig ermittelten und veröffentlichten Pauschalwerten beruht, dann ist sie aufgrund des Gleichbehandlungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gehalten, die dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen bei allen Steuerpflichtigen gleichmäßig anzuwenden (sog. Selbstbindung der Verwaltung durch typisierende oder pauschalierende Verwaltungsanweisungen, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Februar 1970 VI R 325/67, BFHE 98, 353, BStBl II 1970, 380; Klein/Gersch, AO, 13. Aufl., § 4 Rz 9).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

  • BFH, 25.05.2016 - I R 17/15

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu

  • BFH, 26.02.2014 - I R 56/12

    Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

  • BFH, 11.10.2012 - I R 66/11

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen -

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

  • BFH, 26.09.2018 - I R 16/16

    Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

    Das prozessuale Verböserungsverbot hindert das Gericht nicht, innerhalb des vom FA festgestellten Verlustbetrags einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. September 2017 I R 53/15, BFHE 260, 45, BStBl II 2018, 702, zur vergleichbaren Situation bei der Steuerfestsetzung).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

    Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den GoB und ist grundsätzlich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG für die Steuerbilanz zu beachten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.02.2013 - I R 8/12, BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, Rz 10; vom 09.11.2016 - I R 43/15, BFHE 256, 270, BStBl II 2017, 379, Rz 13; vom 27.09.2017 - I R 53/15, BFHE 260, 45, BStBl II 2018, 702, Rz 19; vom 22.05.2019 - XI R 40/17, BFHE 265, 113, BStBl II 2019, 663, Rz 21; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem BFH-Urteil vom 27.09.2017 - I R 53/15 (BFHE 260, 45, BStBl II 2018, 702, Rz 17).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1800/19

    Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

    Vor dem Hintergrund, dass sich der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Vergütung seiner Tätigkeit auf seine Gesamttätigkeit beziehe und nicht in Zeitabschnitte aufgeteilt werden könne (BGH, Beschluss vom 11. November 2021 IX ZB 19/20, juris), sei nicht ersichtlich, dass an den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 bereits die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt gewesen seien und das Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängig gewesen sei (BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 53/15, BFHE 260, 45, BStBl II 2018, 702).

    Dabei müsse der rechtliche und wirtschaftliche Bezugspunkt der Verpflichtung in der Vergangenheit liegen, so dass die Verbindlichkeit nicht nur an Vergangenes anknüpfe, sondern auch Vergangenes abgelte (BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 53/15 a.a.O.).

    Dabei muss der rechtliche und wirtschaftliche Bezugspunkt der Verpflichtung in der Vergangenheit liegen, so dass die Verbindlichkeit nicht nur an Vergangenes anknüpft, sondern auch Vergangenes abgilt (BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 53/15, BFHE 260, 45, BStBl II 2018, 702).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17

    Zur Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Bauleistungen - Keine

    Der rechtliche und wirtschaftliche Bezugspunkt der Verpflichtung muss in der Vergangenheit liegen, so dass die Verbindlichkeit nicht nur an Vergangenes anknüpft, sondern auch Vergangenes abgilt (BFH, Urteil vom 27. September 2017 - I R 53/15, BFH/NV 2018, 476, m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 2017 - I R 53/15, BFH/NV 2018, 476).

  • FG Münster, 18.01.2022 - 2 K 700/18

    Bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in einem Bescheid

    Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzen entweder das Bestehen einer ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit oder die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde nach voraus, deren Höhe zudem ungewiss sein kann (BFH, Urteil vom 27.09.2017 I R 53/15, juris); zudem muss der Steuerpflichtige ernsthaft damit rechnen, gerade wegen dieser Verpflichtung in Anspruch genommen zu werden (BFH, Beschluss vom 28.08.2018 X B 48/18, juris).
  • FG München, 20.11.2023 - 7 K 165/15

    Pensionsrückstellung, Pensionsfonds, Betriebsausgabenabzug,

    Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den GoB und ist grundsätzlich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz für die Steuerbilanz zu beachten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 06.02.2013 I R 8/12, BStBl II 2013, 686, Rz 10; vom 09.11.2016 I R 43/15, BStBl II 2017, 379, Rz 13; vom 27.09.2017 I R 53/15, BStBl II 2018, 702, Rz 19; vom 22.05.2019 XI R 40/17, BStBl II 2019, 663, Rz 21; jeweils m.w.N.).
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