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   BFH, 27.09.2018 - V R 32/16   

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https://dejure.org/2018,47826
BFH, 27.09.2018 - V R 32/16 (https://dejure.org/2018,47826)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2018 - V R 32/16 (https://dejure.org/2018,47826)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2018 - V R 32/16 (https://dejure.org/2018,47826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Billigkeitserlasses im Rahmen eines Sale-and-Mietkauf-back-Modells

  • Betriebs-Berater

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • rewis.io

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ausstellung von Rechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Billigkeitserlasses im Rahmen eines Sale-and-Mietkauf-back-Modells

  • datenbank.nwb.de

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug: Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei unzutreffenden Rechnungen mit Steuerausweis als Rettungsanker?

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3, UStG § 14c Abs 2
    Steuerschulden, Billigkeit, Ermessen

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 492
  • DB 2019, 282
  • NZG 2019, 320
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).

    b) Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; in BFH/NV 2011, 865).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; in BFH/NV 2011, 865, und vom 14. März 2012 XI R 28/09, BFH/NV 2012, 1493).

  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Zwar seien die Steuerfestsetzungen rechtmäßig, wie sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 2006 V R 22/03 (BFHE 213, 83, BStBl II 2006, 727) ergebe.

    Anders ist es aber, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage (hier: BFH-Urteil in BFHE 213, 83, BStBl II 2006, 727) ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung des Sale-and-Mietkauf-back-Geschäfts keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt und auch nicht vom FA dargetan wird.

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Denn der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlangt nur, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016 XI R 43/14, BFHE 255, 474, unter II.3.b), nicht aber auch ein Entfallen der Steuerschuld ohne Berichtigung.

    Dies rechtfertigt sich aus dem hiermit verfolgten Zweck, einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenzuwirken (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 255, 474, unter II.2.c aa).

  • BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).

    Nur in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; in BFH/NV 2012, 269, unter II.1., jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).

    Nur in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; in BFH/NV 2012, 269, unter II.1., jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 31.01.2013 - C-642/11

    Stroy trans - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Denn unionsrechtlich wird die Steuerschuld, die sich aus Art. 203 MwStSystRL aus einem Steuerausweis in einer Rechnung ergibt, dadurch "begrenzt, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer zu berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben nachweist oder wenn er die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat" (EuGH-Urteil Stroy trans vom 31. Januar 2013 C-642/11, EU:C:2013:54, Rz 33).
  • BFH, 11.02.2014 - V B 103/13

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Denn derartige Verwaltungsregelungen sind finanzgerichtlich nicht im Festsetzungs-, sondern nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c, und vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.; ebenso z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
  • FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung der beim "Sale-and-lease-back" - Verfahren

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2015 5 K 4098/11 U,AO insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht einen Billigkeitserlass für die Sachverhalte des Bestelleintritts bejaht hat.
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09

    Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545; in BFH/NV 2011, 865, und vom 14. März 2012 XI R 28/09, BFH/NV 2012, 1493).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 32/16
    Denn derartige Verwaltungsregelungen sind finanzgerichtlich nicht im Festsetzungs-, sondern nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c, und vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.; ebenso z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

  • BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18

    Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis

    Eine Festsetzung von negativer Umsatzsteuer zugunsten des Rechnungsausstellers widerspräche indes dem Zweck von § 14c Abs. 2 UStG, Art. 203 MwStSystRL, einer Gefährdung des Steueraufkommens durch einen unzutreffenden Steuerausweis in Rechnungen entgegenzuwirken (vgl. zum Gesetzeszweck BFH-Urteile vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, BFH/NV 2017, 408, Rz 36; vom 27.09.2018 - V R 32/16, BFHE 262, 492, BFH/NV 2019, 367, Rz 19).
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Denkbar wäre allenfalls, im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO auf das im Umsatzsteuergesetz geregelte Rechnungsberichtigungsverfahren zu verzichten (BFH, Urteil vom 27.09.2018 - V R 32/16, juris, Rn. 9).
  • FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21

    Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der

    Unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, insbesondere des BFH-Urteils vom 27.09.2018 (V R 32/16, BFHE 262, 492, BStBl II 2022, 794), sei die begehrte Billigkeitsmaßnahme des § 163 AO zwingend zu gewähren.

    Der BFH habe im Hinblick auf eine Sale-and-Mietkauf-back-Gestaltung entschieden, dass es zugunsten der Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sei, wenn die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs auf fehlerhaften Vorstellungen zu Rechtsfragen beruhe, zu denen in den Streitjahren noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung bestanden habe (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2018 V R 32/16, BFHE 262, 492, BStBl II 2022, 794).

    gg.) Auch soweit die Klägerin auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 27.09.2018 V R 32/16, BFHE 262, 492, BStBl II 2022, 794; vom 26.09.2019 V R 13/18, BFHE 266, 16, BFH/NV 2020, 35) Bezug nimmt, hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts unter Berücksichtigung des klägerseitigen Vortrags im Streitfall das Vorliegen sachlicher Billigkeitsgründe in ermessensfehlerfreier Weise verneint.

  • BFH, 11.05.2020 - V B 76/18

    Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung

    bb) Das Urteil des FG Düsseldorf vom 28.10.2015 - 5 K 4098/11 U, AO (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2017, 949) und die Folgeentscheidung des Senats vom 27.09.2018 - V R 32/16 (BFHE 262, 492) betreffen den Billigkeitserlass von Umsatzsteuern in einer besonderen Konstellation (Sale-and-Mietkauf-back-Geschäfte).  Nach den Feststellungen des FG beruhten die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs und die Erteilung von Rechnungen mit Steuerausweis auf rechtlichen Fehlvorstellungen der beiden Vertragspartner zu Rechtsfragen, zu denen in den Streitjahren noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorlag.

    Nach seinen Ausführungen im Urteil in BFHE 262, 492, Rz 15 zum Bestelleintritt ist ein Erlass hingegen ausgeschlossen, wenn es --wie im Streitfall-- nicht um eine gegenseitige Erteilung von Rechnungen zwischen zwei Personen geht und der Steuerausweis in den Rechnungen auf einer ohne weiteres vermeidbaren Fehlbeurteilung beruht.

  • FG Münster, 23.09.2020 - 7 K 1232/18

    Bemessung der Einkommenssteuer am insolvenzfreien Vermögen

    Nur in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2018 V R 32/16, BFHE 262, 492, BFH/NV 2019, 367).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2018, V R 32/16, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 2493/16

    Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus

    Sie wiederholt ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und verweist ergänzend auf Verfahren beim BFH (Az. XI R 18/14 und I R 77/15) und macht auf ein Urteil des 5. Senates des FG Düsseldorf (Urteil vom 28.10.2018 5 K 4098/11, Rev. anhängig V R 32/16) aufmerksam.
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