Rechtsprechung
BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- openjur.de
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung; Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, StBerG § 39, StBerG § 157a Abs 1 S 3, StBerG § 158 Nr 1 Buchst a, StBDV § 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- Bundesfinanzhof
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus - rewis.io
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- ra.de
- rewis.io
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung - Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch Verdopplung der Prüfungsgebühr für kurz vor der Steuerberaterprüfung stehende Kandidaten
- datenbank.nwb.de
Aus der garantierten Berufsfreiheit sowie dem Gleichheitssatz lässt sich keine Gebührenfreiheit der Steuerberaterprüfung ableiten; Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch Verdopplung der Prüfungsgebühr für kurz vor der Steuerberaterprüfung stehende Kandidaten
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.11.2009 - 2 K 1819/09
- BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 22.04.2008 - X B 67/07
Anforderungen an schlüssige Sachaufklärungsrüge und Gehörsrüge - Verletzung des …
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Macht der Beschwerdeführer geltend, das FG habe seine ihm obliegende Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt, so ist er gehalten, u.a. substantiiert darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und dass dieser Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346;… vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233). - BFH, 21.04.1999 - I B 99/98
Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an …
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.). - BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02
Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Dabei muss es sich um eine Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
- BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines …
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Macht der Beschwerdeführer geltend, das FG habe seine ihm obliegende Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt, so ist er gehalten, u.a. substantiiert darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und dass dieser Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine solche Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346; vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233). - BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. statt aller BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231). - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Aus dem Vortrag des Klägers ergibt sich indes nicht einmal, dass oder inwiefern in dem angeführten Verfahren 2 BvL 58/06 (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Juli 2010, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1103) --dessen Streitgegenstand die Zulässigkeit der Rückwirkung der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) war-- die Aufstellung von Rechtssätzen durch das BVerfG zu erwarten gewesen wäre, die für die im Streitfall strittige Frage einer "rückwirkenden" Gebührenerhöhung Bedeutung haben könnten. - BFH, 22.09.2009 - VII R 4/07
Gebühr für die Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten - Kostendeckungsprinzip - …
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Dass das FG unter diesen Umständen keinen Beweis "ins Blaue hinein" zu den Kosten der Steuerberaterprüfung erhoben hat, ist nicht zu beanstanden (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661), zumal der Kläger auch keine hinreichenden Anhaltspunkte benannt hat, dass die (dem Grunde und der Höhe nach beanstandete) Gebühr --hinsichtlich deren Bemessung ein gesetzgeberischer Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum besteht (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2009 VII R 4/07, BFHE 226, 559)-- außer Verhältnis zu dem damit abgegoltenen Aufwand steht. - BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99
Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.). - BFH, 23.03.2006 - V B 55/05
Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Da es sich bei der Vorschrift des § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt, muss der Beschwerdeführer schlüssig dartun, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll und die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 23. März 2006 V B 55/05, BFH/NV 2006, 1483) oder dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. - BFH, 21.12.2001 - VIII B 132/00
Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Dass das FG unter diesen Umständen keinen Beweis "ins Blaue hinein" zu den Kosten der Steuerberaterprüfung erhoben hat, ist nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661), zumal der Kläger auch keine hinreichenden Anhaltspunkte benannt hat, dass die (dem Grunde und der Höhe nach beanstandete) Gebühr --hinsichtlich deren Bemessung ein gesetzgeberischer Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum besteht (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2009 VII R 4/07, BFHE 226, 559)-- außer Verhältnis zu dem damit abgegoltenen Aufwand steht.