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   BFH, 27.10.2015 - X R 12/13   

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https://dejure.org/2015,50004
BFH, 27.10.2015 - X R 12/13 (https://dejure.org/2015,50004)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2015 - X R 12/13 (https://dejure.org/2015,50004)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - X R 12/13 (https://dejure.org/2015,50004)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 1 S 1, BGB § ... 133, BGB § 157, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 15, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, EStG § 24 Nr 1 Buchst c, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, FGO § 90a Abs 1, FGO § 100 Abs 2 S 2, FGO § 105 Abs 3 S 2, FGO § 121 S 1, FGO § 126 Abs 3 Nr 1, HGB § 89b
    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • Bundesfinanzhof

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002
    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • IWW

    § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 89b des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 9, § 89b HGB, § 89b Abs. 1 bis 4 HGB, § 34 Abs. 1 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 105 Abs. 3 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB, § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 34 Abs. 2 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a und c EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte eines Handelsvertreters

  • rewis.io

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1
    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte eines Handelsvertreters

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht (hier: Auslegung eines Nachtragsvertrags zur Vertriebsvereinbarung mit einem Handelsvertreter); Differenzierung zwischen Ersatz für entgangenen oder entgehenden Einnahmen und Erfüllungsleistungen; tarifbegünstigte Besteuerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter - und die Tarifbegünstigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Einkünfte eines Handelsvertreters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Einkünfte eines Handelsvertreters

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst c, HGB § 89b
    Handelsvertreter, Tarifermäßigung, Ausgleichsanspruch, Vorschuss, Entschädigung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 23/02

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Umstellung der Vergütung für Drehbücher von

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Er setzt seinem Wortlaut nach --insoweit allgemein für die Nr. 1 Buchst. a bis c des § 24 EStG-- voraus, dass der Steuerpflichtige infolge einer Beeinträchtigung einen Schaden erlitten hat und die Zahlung unmittelbar dazu bestimmt ist, diesen Schaden auszugleichen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455, unter 1., zur Abstandszahlung bei vorzeitiger Auflösung eines Tankstellen-Pachtvertrags; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2004 IV R 23/02, BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 1., zur "Buy-Out"-Vergütung eines Drehbuchautors; Blümich/Heuermann/Fischer, § 24 EStG Rz 10; Schmidt/Wacker, EStG, 34. Aufl., § 24 Rz 4).

    Die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung muss auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage gründen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 1.; HHR/Horn, § 24 EStG Rz 26, jeweils m.w.N.).

    Derartige Verträge, die Erfüllungspflichten, nicht aber Ersatzverpflichtungen begründen, unterscheiden sich von den nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfassten Abfindungsverträgen insbesondere dadurch, dass sie den Vertragsparteien für die Zukunft modifizierte bzw. neu begründete Leistungspflichten auferlegen und die Zahlung des einen Vertragspartners eine Gegenleistung für die Leistung des anderen bildet (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23, unter II.1.a, zur Abfindung eines freien Erfinders, und in BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 2.b, m.Anm. Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 22/2004 Anm. 4; s. dazu auch Mellinghoff, a.a.O., § 24 Rz 7, und Schindler, a.a.O., § 24 Rz 22).

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Er setzt seinem Wortlaut nach --insoweit allgemein für die Nr. 1 Buchst. a bis c des § 24 EStG-- voraus, dass der Steuerpflichtige infolge einer Beeinträchtigung einen Schaden erlitten hat und die Zahlung unmittelbar dazu bestimmt ist, diesen Schaden auszugleichen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455, unter 1., zur Abstandszahlung bei vorzeitiger Auflösung eines Tankstellen-Pachtvertrags; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2004 IV R 23/02, BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 1., zur "Buy-Out"-Vergütung eines Drehbuchautors; Blümich/Heuermann/Fischer, § 24 EStG Rz 10; Schmidt/Wacker, EStG, 34. Aufl., § 24 Rz 4).

    cc) Dieses Ergebnis entspricht auch den im Senatsurteil in BFH/NV 1992, 455 entwickelten Grundsätzen.

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) eine Verteilung auf zwei Jahre nicht beanstandet.

    Mit der Anrechnungsklausel wurde im Streitfall eine Vorauszahlung auf den künftigen Ausgleichsanspruch des Klägers vereinbart und dieser so auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt, ohne dass eine der Entscheidung in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104 ansatzweise vergleichbare Sondersituation vorgelegen hätte.

  • FG München, 26.02.2013 - 6 K 2742/12

    Tarifbegünstigung des § 34 EStG bei einer Entschädigung, die auf den späteren

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 26. Februar 2013  6 K 2742/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 863 veröffentlichten Urteil in vollem Umfang stattgegeben.

  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Zudem ist allen außerordentlichen Einkünften des § 34 Abs. 2 EStG und damit auch des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG gemein, dass die in Frage kommenden Einkünfte steuerlich jeweils in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind, erhöhte steuerliche Belastungen also allein durch die Zusammenballung von Einnahmen entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 250/83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936, unter 1.c).

    Der Ausgleichsbetrag muss, dem Grundsatz der Zusammenballung entsprechend, in einer Summe gezahlt werden (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936, unter 1.c, betr. "Vorabentschädigungen" eines Handelsvertreters; Blümich/ Heuermann/Fischer, § 24 EStG Rz 60; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 24 Rz 44; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 34 Rz 11, jeweils m.w.N., sowie aktuell BFH-Urteil vom 14. April 2015 IX R 29/14, BFH/NV 2015, 1354).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Aus dem Urteil des BFH vom 21. Januar 2004 XI R 40/02 (BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716) folgt nichts anderes.

    Im Übrigen hat der Senat, indem er die streitige Zahlung aufgrund ihrer Doppelfunktion in eine Ausgleichszahlung nach § 89b HGB und eine Ersatzleistung für die Provisionsminderung aufgespalten hat, eine der Entscheidung in BFHE 205, 129, BStBl II 2004, 716 ähnliche Aufteilung vorgenommen.

  • BFH, 02.12.1965 - IV 55/64 S

    Vorliegen einer Entschädigungszahlung im Rahmen eines Gewerbebetriebes

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    bb) Dem steht das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 2. Dezember 1965 IV 55/64 S (BFHE 84, 250, BStBl III 1966, 91) nicht entgegen.
  • BFH, 08.08.1986 - VI R 28/84

    Tarifvertraglich zustehende Abfindungen an Flugbegleiter wegen Ausscheidens aus

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Der Senat hatte zur Illustration seiner Auffassung sinngemäß weiter erläutert (unter II.2.b), es komme darauf an, ob die Zahlung ihre Rechtsgrundlage in der Erfüllung des Vertrags habe oder --wie in der Entscheidung des BFH vom 8. August 1986 VI R 28/84 (BFHE 147, 370, BStBl II 1987, 106)-- der Vertragspartner zur Beendigung des Vertrags bewogen werden solle, mit der Folge, dass beiderseitige Erfüllungsansprüche gar nicht mehr entstünden.
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung -

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Eine Entschädigung kann auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige durch Abschluss einer Vereinbarung an der Entstehung des Schadens mitwirkt, sofern er unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten gehandelt hat (vgl. nur Schmidt/Wacker, a.a.O., § 24 Rz 6, m.w.N.; großzügig im zuletzt genannten Sinne BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, unter II.1.b, zur Erfindervergütung eines Arbeitnehmers).
  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung

    Auszug aus BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
    Derartige Verträge, die Erfüllungspflichten, nicht aber Ersatzverpflichtungen begründen, unterscheiden sich von den nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfassten Abfindungsverträgen insbesondere dadurch, dass sie den Vertragsparteien für die Zukunft modifizierte bzw. neu begründete Leistungspflichten auferlegen und die Zahlung des einen Vertragspartners eine Gegenleistung für die Leistung des anderen bildet (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23, unter II.1.a, zur Abfindung eines freien Erfinders, und in BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 2.b, m.Anm. Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 22/2004 Anm. 4; s. dazu auch Mellinghoff, a.a.O., § 24 Rz 7, und Schindler, a.a.O., § 24 Rz 22).
  • BFH, 14.04.2015 - IX R 29/14

    Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

  • BFH, 22.10.1959 - IV 118/59 S

    Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter als Veräußerungsgewinn -

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

  • BFH, 04.07.2018 - VI R 16/17

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    Da das FG die zur Vertragsauslegung erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen hat (§ 118 Abs. 2 FGO), kann der Senat die Vereinbarungen selbst auslegen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2015 X R 12/13, BFH/NV 2016, 898, Rz 12).
  • FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14

    Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die

    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteile vom 11.01.2005 - IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 29.02.2012 - IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; vom 27.10.2015 - X R 12/13, BFH/NV 2016, 898).

    Vielmehr ist ein "besonderes Ereignis" schon dann anzunehmen, wenn die Beendigung oder Änderung des Vertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten gehandelt hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; BFH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X R 12/13 -, BFH/NV 2016, 898).

  • FG Hamburg, 19.03.2019 - 6 K 80/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Er setzt seinem Wortlaut nach voraus, dass der Steuerpflichtige infolge einer Beeinträchtigung einen Schaden erlitten hat und die Zahlung unmittelbar dazu bestimmt ist, diesen Schaden auszugleichen (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2015, X R 12/13, BFH/NV 2016, 898, juris Rn. 23).
  • FG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 K 3037/14
    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteile vom 11.01.2005 - IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 29.02.2012 - IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; vom 27.10.2015 - X R 12/13, BFH/NV 2016, 898).

    Vielmehr ist ein "besonderes Ereignis" schon dann anzunehmen, wenn die Beendigung oder Änderung des Vertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten gehandelt hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; BFH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X R 12/13 -, BFH/NV 2016, 898).

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