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   BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20   

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https://dejure.org/2020,46539
BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20 (https://dejure.org/2020,46539)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2020 - XI B 33/20 (https://dejure.org/2020,46539)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - XI B 33/20 (https://dejure.org/2020,46539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 41 Abs 1, FGO § 41... Abs 2 S 1, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 126 Abs 4, FGO § 143 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, UStG § 1 Abs 1a, UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 8, UStG § 14c Abs 1 S 3, UStG § 14c Abs 2 S 3, UStG § 14c Abs 2 S 4, UStG § 14c Abs 2 S 5, UStG § 1 Abs 1a, UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 8, UStG § 14c Abs 1 S 3, UStG § 14c Abs 2 S 3, UStG § 14c Abs 2 S 4, UStG § 14c Abs 2 S 5
    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags nach den § 14c Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG; Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Fällen des § 14c UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 FGO, § 41 Abs 2 S 1 FGO, § 96 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags nach den § 14c Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG; Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Fällen des § 14c UStG

  • IWW

    § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes, § ... 14 UStG, § 14c Abs. 2 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG, § 14c UStG, § 14c Abs. 1 Satz 3 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 3 bis 5 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 31 Abs. 5 Satz 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 14c Abs. 1 UStG, § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags nach den § 14c Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG; Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Fällen des § 14c UStG

  • rewis.io

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags nach den § 14c Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG; Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Fällen des § 14c UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages

  • datenbank.nwb.de

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags nach den § 14c Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG; Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Fällen des § 14c UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung des Steuerbetrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 22.11.2022 - XI B 1/22

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch fehlende

    Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22

    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der

    Es erscheint sachgerecht, insoweit gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459; vom 30.06.2021 - XI B 81/20, BFH/NV 2021, 1462).
  • FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20

    Geschäftsveräußerung im Ganzen, Anwendbarkeit der Grundsätze der

    Dementsprechend steht ein sog. Durchgangserwerb einer Person, die die unternehmerische Tätigkeit nicht selbst fortführt, einer Geschäftsveräußerung nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rn. 31).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20

    Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das

    Ein fachkundig vertretener Beteiligter hat vielmehr von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen; auf rechtliche Umstände, die er selbst hätte erkennen können und müssen, muss er auch nicht hingewiesen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

    Ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie die Klägerin-- hat von sich aus alle vertretbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen; auf rechtliche Umstände, die er selbst hätte erkennen können und müssen, muss ein Beteiligter nicht hingewiesen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 18; BFH-Urteil vom 20.10.2021 - XI R 19/20, BFH/NV 2022, 429, Rz 46).
  • BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21

    (Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht)

    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) umfasst vor allem das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 11; vom 19.03.2014 - XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 24; vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 17).

    Darüber hinaus gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu unterlassen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 7; in BFH/NV 2021, 459, Rz 17).

  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

    Darüber hinaus gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu unterlassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.06.2020 - II B 46/19, BFH/NV 2020, 1273, Rz 19, und vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 17, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2013 - XI B 9/13, Rz 11, und vom 27.10.2020 - XI B 33/20, Rz 17).
  • BFH, 30.06.2021 - XI B 81/20

    Fehlen von Entscheidungsgründen; angebliche Hinzuziehung des Leistungsempfängers

    Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2022 - II B 39/21

    Einheitsbewertung in Flughafennähe

    Die Übertragung der Kostenentscheidung folgt aus § 143 Abs. 2 FGO und umfasst wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. zu einer solchen Konstellation BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459) auch den Streitgegenstand Grundsteuermessbetrag.
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