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   BFH, 27.11.2001 - II S 4/01 (PKH)   

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https://dejure.org/2001,11866
BFH, 27.11.2001 - II S 4/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,11866)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2001 - II S 4/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,11866)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2001 - II S 4/01 (PKH) (https://dejure.org/2001,11866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Vermögensteuerhinterziehung - Hauptveranlagung - Hinreichende Erfolgsaussicht - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    FGO § 35; ; FGO § 56; ; ... FGO § 114; ; FGO § 62a Abs. 1; ; FGO § 62a Abs. 2; ; FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 1; ; VStG § 10 Nr. 1; ; AO 1977 § 370; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Soweit es dem Antrag stattgab, verwies es zur Begründung auf seinen Beschluss in einer anderen Sache, und zwar den Beschluss vom 7. August 2000 1 V 161/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1227), mit dem es die Vollziehung der dort streitbefangenen Vermögensteuerbescheide ausgesetzt hatte, weil aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juli 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) Vermögensteuerhinterziehungen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten und weil Zweifel am Hinterziehungsvorsatz bestünden.

    Mit diesem hatte der BFH in einer dritten Sache einen Aussetzungsbeschluss des FG, der ähnlich begründet war wie derjenige vom 7. August 2000 1 V 161/00, aufgehoben, weil die genannte Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1995, 655 die Strafbarkeit einer Vermögensteuerhinterziehung nicht ausschließe und das Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes nicht ernstlich zweifelhaft sei.

    Der Beschluss des BVerfG in BStBl II 1995, 655 steht dem nicht entgegen.

  • FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00

    Möglichkeit der Hinterziehung von Vermögensteuern wegen Feststellung der

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Soweit es dem Antrag stattgab, verwies es zur Begründung auf seinen Beschluss in einer anderen Sache, und zwar den Beschluss vom 7. August 2000 1 V 161/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1227), mit dem es die Vollziehung der dort streitbefangenen Vermögensteuerbescheide ausgesetzt hatte, weil aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juli 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) Vermögensteuerhinterziehungen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten und weil Zweifel am Hinterziehungsvorsatz bestünden.

    Mit diesem hatte der BFH in einer dritten Sache einen Aussetzungsbeschluss des FG, der ähnlich begründet war wie derjenige vom 7. August 2000 1 V 161/00, aufgehoben, weil die genannte Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1995, 655 die Strafbarkeit einer Vermögensteuerhinterziehung nicht ausschließe und das Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes nicht ernstlich zweifelhaft sei.

  • BFH, 07.12.2000 - II B 84/00

    Hinterziehung von VSt, AdV

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    In den Gründen führte es aus, es weiche mit seiner Entscheidung bezüglich der Vermögensteuerbescheide auf den 1. Januar 1989 und 1991 von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 2000 II B 84/00 ab.

    Im Streitfall hat das FG in den Gründen seiner Entscheidung eine derartige Beschränkung der Zulassung der Beschwerde vorgenommen, indem es ausdrücklich angegeben hat, dass der Zulassungsgrund einer Abweichung von dem genannten Beschluss des BFH vom 7. Dezember 2000 II B 84/00 ausschließlich die Vermögensteuerbescheide auf den 1. Januar 1989 und 1991 betrifft.

  • BFH, 15.11.1997 - IX B 73/97

    Annahme der Beschränkung einer Zulassung bei einer Revision

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Diese Beschränkung muss nicht bereits im Tenor enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. Beschlüsse des BFH vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548, 550, unter I.; vom 4. Oktober 1994 I B 56/94, BFH/NV 1995, 687, sowie vom 15. November 1997 IX B 73/97, BFH/NV 1998, 607).
  • BFH, 18.07.1968 - VII B 145/67

    Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt - Ablehnender Beschluß - Fähigkeit

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Eine einstweilige AdV sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Beschluss des BFH vom 18. Juli 1968 VII B 145-147/67, BFHE 93, 217, BStBl II 1968, 744).
  • BFH, 04.10.1994 - I B 56/94

    Berücksichtigung der Akkumulationsrücklage

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Diese Beschränkung muss nicht bereits im Tenor enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. Beschlüsse des BFH vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548, 550, unter I.; vom 4. Oktober 1994 I B 56/94, BFH/NV 1995, 687, sowie vom 15. November 1997 IX B 73/97, BFH/NV 1998, 607).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 83/88

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Außenprüfungsanordnung (zeitliche und

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Diese Beschränkung muss nicht bereits im Tenor enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. Beschlüsse des BFH vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548, 550, unter I.; vom 4. Oktober 1994 I B 56/94, BFH/NV 1995, 687, sowie vom 15. November 1997 IX B 73/97, BFH/NV 1998, 607).
  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Wie der Senat mit Urteil vom 24. Mai 2000 II R 25/99 (BFHE 191, 240, BStBl II 2000, 378) entschieden hat, können bezogen auf alle vor 1997 verwirklichten Tatbestände Zuwiderhandlungen gegen das bisherige Vermögensteuerrecht nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden.
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 1242/00

    VSt-Hinterziehung - Keine Entscheidung des BVerfG

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Die gegen diesen Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1242/00 ist vom BVerfG durch Beschluss vom 10. Mai 2001 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 27.11.2001 - II S 4/01
    Es kann offen bleiben, ob den Antragstellern für die erneute Einlegung der Beschwerde durch eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft auf einen gleichzeitig gestellten Antrag nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist des § 129 Abs. 1 FGO gewährt werden könnte (vgl. Beschlüsse des BFH vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, 63, und vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338), denn auch bei einer nach § 62a Abs. 1 und 2 FGO ordnungsgemäßen Vertretung der Antragsteller hätte ihre Beschwerde keine hinreichenden Erfolgsaussichten i.S. des § 114 ZPO.
  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

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