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   BFH, 27.11.2013 - II R 58/11   

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https://dejure.org/2013,45580
BFH, 27.11.2013 - II R 58/11 (https://dejure.org/2013,45580)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2013 - II R 58/11 (https://dejure.org/2013,45580)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2013 - II R 58/11 (https://dejure.org/2013,45580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 11. 2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen; Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids; Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 171 Abs 3, AO § 171 Abs 10 S 1, AntBewV § 5, GG Art 20 Abs 3, AO § 80, BewG § 11, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 1 S 1 AO, § 171 Abs 3 AO, § 171 Abs 10 S 1 AO, § 5 AntBewV, Art 20 Abs 3 GG
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der ...

  • IWW
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährung bei Änderung eines Grundlagenbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.01.2005 - X R 14/04

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für Folgesteuern

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Die Vorschrift bewirkt eine Ablaufhemmung für die Folgesteuer, soweit und solange in offener Feststellungsfrist ein Grundlagenbescheid, der für die Festsetzung der Folgesteuer bindend ist, noch zulässig ergehen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 X R 14/04, BFHE 208, 410, BStBl II 2005, 242).

    Ist ein Grundlagenbescheid ergangen, gewährt § 171 Abs. 10 Satz 1 AO immer nur eine maximale Auswertungsfrist von zwei Jahren, die mit der Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (§ 122 AO) an den Adressaten beginnt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 410, BStBl II 2005, 242).

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Dieser wäre gestört, wenn Steuerbescheide, die sich nachträglich als unrichtig erweisen, ohne zeitliche Begrenzung zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen geändert werden müssten (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330).
  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Sie stellt sicher, dass der Erfolg eines einmal gestellten Antrags nicht von der Arbeitsweise und -geschwindigkeit der Behörde abhängt; eine antragsgemäße Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein daran scheitern, dass die Behörde die Prüfung des Antrags nicht innerhalb der nach anderen Vorschriften zu bestimmenden Festsetzungsfrist abschließt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 9/05, BFH/NV 2006, 2019, und I R 93/05, BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Bei der Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren kommt dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere der Vorrang, zwischen den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Herstellung der Gerechtigkeit im Einzelfall abzuwägen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 1982  2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253, 268).
  • BFH, 24.05.2006 - I R 9/05

    Aufhebung eines Feststellungsbescheids

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Sie stellt sicher, dass der Erfolg eines einmal gestellten Antrags nicht von der Arbeitsweise und -geschwindigkeit der Behörde abhängt; eine antragsgemäße Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein daran scheitern, dass die Behörde die Prüfung des Antrags nicht innerhalb der nach anderen Vorschriften zu bestimmenden Festsetzungsfrist abschließt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 9/05, BFH/NV 2006, 2019, und I R 93/05, BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76).
  • BFH, 17.02.1993 - II R 15/91

    Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    b) Ein Grundlagenbescheid in diesem Sinne ist auch der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts der nicht notierten Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Verhältnis zur Vermögensteuerfestsetzung des Anteilseigners (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1).
  • BFH, 29.11.1995 - II R 21/93

    Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten einer Gesellschaft -

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Der Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens war bis zur Neufassung des § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch das Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297, BStBl I 1992, 146) und das Zinsabschlaggesetz vom 9. November 1992 (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682) kein Grundlagenbescheid für die Anteilsbewertung (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1995 II R 21/93, BFH/NV 1996, 593).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Aus dem Antrag muss auch hinreichend konkret hervorgehen, inwieweit der Steuerpflichtige die Änderung des Folgebescheids begehrt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203, zu § 171 Abs. 3 AO a.F.; Banniza, a.a.O., § 171 AO Rz 39; Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 8; Paetsch in Beermann/Gosch, AO § 171 Rz 36).
  • BFH, 24.01.2008 - VII R 3/07

    Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO durch Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes begegnet die in § 171 Abs. 3 AO eröffnete Möglichkeit, den Ablauf der Festsetzungsfrist nur mit einem vor Ablauf gestellten Antrag zu hemmen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 VII R 3/07, BFHE 220, 214, BStBl II 2008, 462).
  • FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3372/08

    Maßgeblichkeit des Wirksamwerdens eines Grundlagenbescheides für den Fristbeginn

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - II R 58/11
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 583.
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