Rechtsprechung
BFH, 27.12.2019 - X B 6/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 40 Abs 2, FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 79b Abs 1, FGO § 79b Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 43, ZPO § 45 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags - Bundesfinanzhof
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags
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§ 40 Abs 2 FGO, § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 79b Abs 1 FGO, § 79b Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags - IWW
§ 79b Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 79b Abs. 1 FGO, § 79b Abs. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 65 Abs. 2 FGO, § 79b Abs. 1, 2 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 43 ZPO, § 128 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Rechte des Klägers im finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich verfahrenswesentlicher beschlagnahmter Unterlagen; Rechtsmissbräuchlichkeit der Ablehnung sämtlicher Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit
- rewis.io
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags
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Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags
- rechtsportal.de
Rechte des Klägers im finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich verfahrenswesentlicher beschlagnahmter Unterlagen
- datenbank.nwb.de
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu beschlagnahmten verfahrenswesentlichen Unterlagen: fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 11 K 11164/17
- BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
NV: Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt diese Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch (Anschluss an Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19).In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts nur dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (ausführlich zum Ganzen Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, unter II.1.a, m.w.N.).
Denn auch wenn die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach der maßgeblichen Prozessordnung (hier § 128 Abs. 2 FGO) unanfechtbar ist und bisher nicht feststeht, dass bei einem der abgelehnten Richter tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit gegeben war, folgt aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zugleich, dass niemand vor einem Richter stehen muss, über dessen Ablehnung unter Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters entschieden worden ist (ausführlich BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff., sowie Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, unter II.1.b).
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Denn auch wenn die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach der maßgeblichen Prozessordnung (hier § 128 Abs. 2 FGO) unanfechtbar ist und bisher nicht feststeht, dass bei einem der abgelehnten Richter tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit gegeben war, folgt aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zugleich, dass niemand vor einem Richter stehen muss, über dessen Ablehnung unter Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters entschieden worden ist (ausführlich BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff., sowie Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, unter II.1.b). - BFH, 22.02.2005 - III S 17/04
NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
aa) Die hierfür zur Begründung vom FG allein angeführte Entscheidung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.02.2005 - III S 17/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1124) ist im Streitfall nicht einschlägig.
- BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Die Setzung einer Ausschlussfrist gegen einen Beteiligten, der ohne eigenes Verschulden noch nicht über die zur weiteren Klagebegründung erforderlichen Unterlagen verfügt, ist angesichts des Verlusts grundlegender prozessualer Rechte, der mit einem ergebnislosen Fristablauf verbunden sein kann (vgl. Senatsurteil vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 111) weder ermessensgerecht noch überhaupt geeignet. - BFH, 23.05.2016 - X B 174/15
Verfrüht erhobene Untätigkeitsklage
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
a) Unabhängig vom Vorliegen einer --vom Kläger ausdrücklich gerügten-- Überraschungsentscheidung ist ein Verfahrensmangel stets dann gegeben, wenn über eine zulässige Klage durch Prozessurteil entschieden wird (Senatsbeschluss vom 23.05.2016 - X B 174/15, BFH/NV 2016, 1297, Rz 12). - BFH, 09.07.2018 - VI B 113/17
Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung gemäß § 79b Abs. 1 und Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
(1) In formeller Hinsicht erfordert eine wirksame Fristsetzung u.a. die vollständige Unterschrift unter die entsprechende Verfügung; ein bloßes Namenskürzel (Paraphe) reicht nicht aus (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit nur BFH-Beschluss vom 09.07.2018 - VI B 113/17, BFH/NV 2018, 1153, Rz 6, m.w.N.). - BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Jede Schätzung muss in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein; ein entsprechendes tatrichterliches Urteil muss Ausführungen zum Vorliegen dieser Voraussetzungen enthalten und die hierfür geltenden Begründungsanforderungen erfüllen (BFH-Urteil vom 24.06.1997 - VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51, unter 3.). - BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zum Richter in eigener Sache machen (ausführlich zum Ganzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.a, ebenfalls zu einem Fall, in dem ein gesamter Senat abgelehnt worden war).
- FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 203/20
Fax; Wiedereinsetzung
Insoweit kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den von ihm zitierten BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2019 (X B 6/18 , BFH/NV 2020, 769) berufen. - VG Karlsruhe, 26.01.2022 - 4 K 3218/19
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe: Steueranmeldungen - die …
Die Schätzung ist schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich (vgl. BFH, Beschl. v. 27.12.2019 - X B 6/18 - juris Rn. 43 m.w.N.). - FG München, 28.10.2021 - 14 K 2488/18
Abgewiesene Klage im Streit um Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei ein Rechtsstreit im Regelfall nicht entscheidungsreif, solange dem Kläger kein Zugang zu verfahrenswesentlichen beschlagnahmten Unterlagen eingeräumt werde, die dieser zur Anfertigung seiner Klagebegründung benötige (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2019 X B 6/18).