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   BFH, 28.01.2003 - X B 84/02   

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https://dejure.org/2003,9418
BFH, 28.01.2003 - X B 84/02 (https://dejure.org/2003,9418)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2003 - X B 84/02 (https://dejure.org/2003,9418)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - X B 84/02 (https://dejure.org/2003,9418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei mehreren Prozessbevollmächtigten mit Zustellung an einen von ihnen - Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Keine Geltung von nichtbestrittenen Tatsachen als zugestanden im finanzgerichtlichen Verfahren - ...

  • Judicialis

    BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § ... 188 Abs. 2 Alternative 1; ; ZPO § 84 Satz 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 155; ZPO §§ 84 138
    Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Eine spätere Zustellung an einen weiteren Bevollmächtigten setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, unter 1.; ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Beschluss vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468).

    Denn anders als im Fall der Senatsentscheidung in BFH/NV 1996, 891 ist die Zustellung an den zweiten Prozessbevollmächtigten vorliegend auf dessen telefonische Veranlassung --und nicht etwa ohne dessen Zutun-- erfolgt.

  • BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90

    Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Sind --wie hier-- mehrere Bevollmächtigte bestellt, genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, unter 1., das zwar die Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft, aber einen allgemeinen Rechtssatz zum Ausdruck bringt; zur Zustellung von Urteilen BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 26. Oktober 1998 VIII B 67/98, juris Nr. STRE985131760).

    In jedem Fall hätte der eine Prozessbevollmächtigte (hier StB X) den anderen über die erfolgte Zustellung informieren müssen; das Unterlassen einer solchen Information ist schuldhaft (BVerwG in NJW 1980, 2269, unter II.; BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 612, unter 2.).

  • BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Insoweit gibt die ausdrückliche Regelung für Fälle der gesetzlichen Vertretung (§ 7 Abs. 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes --VwZG--, § 171 Abs. 3 ZPO, jeweils in der --für den Streitfall noch maßgeblichen-- Fassung vor In-Kraft-Treten des Zustellungsreformgesetzes vom 25. Juni 2001, BGBl I 2001, 1206) einen allgemein geltenden Grundsatz wieder (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. Januar 1975 1 WB 47, 75/73, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1975, 1795, unter 3. a, und vom 29. Januar 1980 2 B 76/79, NJW 1980, 2269, unter I.).

    In jedem Fall hätte der eine Prozessbevollmächtigte (hier StB X) den anderen über die erfolgte Zustellung informieren müssen; das Unterlassen einer solchen Information ist schuldhaft (BVerwG in NJW 1980, 2269, unter II.; BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 612, unter 2.).

  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Denn das Gesetz sieht nirgends eine Befugnis des Gerichts vor, durch erneute Zustellung einer Entscheidung die durch eine vorhergehende Zustellung bereits wirksam in Lauf gesetzte --und hier sogar bereits abgelaufene-- Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist zu verlängern oder neu in Lauf zu setzen und auf diesem Wege die Rechtskraft seiner Entscheidung zu beseitigen (BVerwG-Beschluss vom 21. Dezember 1983 1 B 152/83, NJW 1984, 2115).
  • BFH, 25.09.1996 - III R 53/93

    Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Sind --wie hier-- mehrere Bevollmächtigte bestellt, genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, unter 1., das zwar die Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft, aber einen allgemeinen Rechtssatz zum Ausdruck bringt; zur Zustellung von Urteilen BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 26. Oktober 1998 VIII B 67/98, juris Nr. STRE985131760).
  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Dies gilt selbst dann, wenn der erste Bevollmächtigte gar nicht mehr mit der weiteren Prozessführung beauftragt ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547, unter 3. b), was die Kläger im Streitfall noch nicht einmal vorgetragen haben.
  • BFH, 26.10.1998 - VIII B 67/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelfrist - Fristbeginn - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Sind --wie hier-- mehrere Bevollmächtigte bestellt, genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, unter 1., das zwar die Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft, aber einen allgemeinen Rechtssatz zum Ausdruck bringt; zur Zustellung von Urteilen BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 26. Oktober 1998 VIII B 67/98, juris Nr. STRE985131760).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 159/84

    Mangelnde Würdigung selbständig vorgetragener Angriffsmittel oder

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Denn ebenso wie ein Steuerpflichtiger nicht schon deshalb ohne Verschulden an der --ihm formell möglichen-- Einlegung eines Rechtsmittels gehindert ist, weil er steuerlich nicht beraten ist (BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 159/84, BFH/NV 1990, 8, unter 2. b cc), ist ein Steuerberater nicht ohne Verschulden an der Begründung eines Rechtsmittels gehindert, wenn er nicht selbst zivilrechtlichen Rat einholt.
  • BFH, 18.02.1997 - X B 188/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Denn nach Ablauf der Begründungsfrist können neue Zulassungsgründe nicht mehr nachgeschoben werden (Senatsbeschluss vom 18. Februar 1997 X B 188/96, BFH/NV 1997, 593, unter 4.).
  • BFH, 22.10.1986 - II R 88/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
    Andererseits müssen aber auch den Klägern gegenüber vorzunehmende Handlungen nur einem der Bevollmächtigten gegenüber vorgenommen werden, um wirksam zu sein (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371; vom 7. Juli 1998 III R 87/97, BFH/NV 1999, 191).
  • BFH, 07.07.1998 - III R 87/97

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Vertretungszwang - Prozeßvollmacht -

  • BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

  • BFH, 02.02.2016 - X B 38/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3

    Der angerufene Senat hat nämlich --vom Kläger gänzlich unerwähnt gelassen-- bereits mit Beschluss vom 28. Januar 2003 X B 84/02 (BFH/NV 2003, 648, unter 3.a) klargestellt, dass § 138 Abs. 3 ZPO im Verfahren vor dem FG nicht herangezogen werden kann (ebenso z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VII R 17/04, BFHE 210, 83, unter II.3.c; s. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 155 Rz 4).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14

    Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung

    Hierbei kann zunächst dahinstehen, ob der Umstand, dass der Bescheid trotz der vorgelegten Prozessvollmacht zunächst nur den Klägern persönlich erfolgreich bekannt gegeben wurde und nicht auch dem Prozessbevollmächtigten, im vorliegenden Fall wegen eines durch den Beklagten erregten Irrtums die Annahme eines schuldlosen Fristversäumnisses rechtfertigen kann (so FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370), oder ob dies, wie es von der Rechtsprechung jedenfalls für die Fälle mehrerer Prozessbevollmächtigter angenommen wird, nicht der Fall ist, da zwischen den Klägern und ihrem Prozessbevollmächtigten im Falle des Ergehens von Steuerbescheiden eine gegenseitige Informations- und Abstimmungspflicht besteht, deren Nichteinhaltung grundsätzlich ein Verschulden begründet, das die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ausschließt (BFH, Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648; vom 31. Juli 2008 IV B 73/07, juris).
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Ebenso besteht wegen der Zustellungsart sowie wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der ersten Zustellung eine Informations- und Erkundigungspflicht zwischen verschiedenen Zustellungsempfängern oder Bevollmächtigten und entschuldigt eine mangelnde Absprache nicht (vgl. BFH vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648 ; vom 28. Januar 1991, IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; BVerwG vom 29. Januar 1980, 2 B 76/79, HFR 1981, 387, NJW 1980, 2269).
  • BFH, 31.07.2008 - IV B 73/07

    Rechtsmittelfristen bei mehreren Bevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

    Deshalb ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass der eine Prozessbevollmächtigte (hier: Y) den anderen (hier: X) über die erfolgte Zustellung unterrichten muss und das Unterlassen einer solchen Information ein dem Steuerpflichtigen zuzurechnendes Verschulden begründet (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468; vom 28. Januar 2003 X B 84/02, BFH/NV 2003, 648, m.w.N.; BGH-Beschluss vom 10. April 2003 VII ZR 383/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 2100).
  • BFH, 24.01.2005 - III B 34/04

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

    Als fachkundigem Prozessbevollmächtigten musste ihm ohne weiteres einsichtig sein, dass Zustellungen an verschiedene Personen keineswegs stets zeitgleich bewirkt werden (z.B. zum maßgebenden Zustellungszeitpunkt bei Zustellungen an mehrere, verschiedene Bevollmächtigte BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 X B 84/02, BFH/NV 2003, 648).
  • OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei

    Das Gesetz sieht nirgends eine Befugnis des Gerichts vor, durch erneute Zustellung einer Entscheidung die durch eine vorhergehende Zustellung bereits wirksam in Lauf gesetzte Rechtsmittelfrist zu verlängern oder neu in Lauf zu setzen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 5, [...]; BFH, Beschluss vom 28.01.2003 - X B 84/02 -, Rn. 7, [...]).
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