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   BFH, 28.01.2009 - X R 63/06   

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https://dejure.org/2009,10312
BFH, 28.01.2009 - X R 63/06 (https://dejure.org/2009,10312)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - X R 63/06 (https://dejure.org/2009,10312)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - X R 63/06 (https://dejure.org/2009,10312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung gemäß § 419 BGB a.F.; Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks

  • Judicialis

    AO § 166; ; BGB a.F § 419; ; EStG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 36; BGB § 419; AO § 166
    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides hinsichtlich der Einkommensteuerschuld eines Ehegatten und der damit im Zusammenhang stehenden Nebenansprüche; Voraussetzungen einer Vermögensübernahme i.S.d. § 419 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) a.F.; Begründung eines Anspruchs "im ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 36 ; BGB § 419 ; AO § 166
    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides hinsichtlich der Einkommensteuerschuld eines Ehegatten und der damit im Zusammenhang stehenden Nebenansprüche; Voraussetzungen einer Vermögensübernahme i.S.d. § 419 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) a.F.; Begründung eines Anspruchs "im ...

  • datenbank.nwb.de

    Haftung für Einkommensteueransprüche nach § 419 BGB a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides hinsichtlich der Einkommensteuerschuld eines Ehegatten und der damit im Zusammenhang stehenden Nebenansprüche; Voraussetzungen einer Vermögensübernahme i.S.d. § 419 BGB a.F.; Begründung eines Anspruchs "im Keim" als entscheidender ...

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1
    Entstehung; Haftung; Steuerschulden; Vermögensübernahme

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1
    Entstehung; Haftung; Steuerschuld; Vermögensübernahme

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1
    Entstehung; Haftung; Steuerschulden; Vermögensübernahme

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87

    Vermögensübernahme - Haftung - Gewerbesteuerschuld - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 7. Juli 1989 8 C 85/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 590) ergebe sich zwar, dass es für eine Haftung i.S. des § 419 BGB a.F. genüge, wenn ein Anspruch im Zeitpunkt der Vermögensübernahme bereits "im Keim begründet" gewesen sei.

    Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.

    Denn insoweit stand der Vermögensgegenstand den Gläubigern des Übertragenden bereits vor der Übertragung nicht als Vollstreckungsobjekt zur Verfügung (BGH-Urteil in DB 1976, 1279; BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590, und BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 561).

    Entsprechend der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für das Vorliegen eines Anspruchs i.S. des § 419 BGB a.F. entscheidend, wann dieser "im Keim begründet" wurde (BGH-Urteil vom 3. Juni 1992 VIII ZR 138/91, DB 1992, 1570; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 155/79, BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286, und BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590).

    Mit seiner Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht vom Urteil des BVerwG in NJW 1990, 590 ab.

  • BFH, 13.10.1983 - I R 155/79

    Haftung für Grundschulden - Eintragung einer Auflassungsvormerkung -

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Entsprechend der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für das Vorliegen eines Anspruchs i.S. des § 419 BGB a.F. entscheidend, wann dieser "im Keim begründet" wurde (BGH-Urteil vom 3. Juni 1992 VIII ZR 138/91, DB 1992, 1570; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 155/79, BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286, und BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590).

    Bei steuerlichen Ansprüchen ist deshalb maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt der einzelne steuerbegründende Tatbestand verwirklicht worden ist (BFH-Urteil in BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286).

    Nach der Rechtsprechung entsteht der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks zu dem Zeitpunkt, in dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil in BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286), weil der Erwerber zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks wird.

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Eine solche Vermögensübertragung kann auch vorliegen, wenn sie sich wie hier nur auf einen einzigen Vermögensgegenstand bezieht (BGH-Urteil vom 19. Februar 1976 III ZR 75/74, Der Betrieb --DB-- 1976, 1279).

    Auch muss der Übernehmer die Verhältnisse kennen, aus denen sich ergibt, dass der übernommene Vermögensgegenstand das im Wesentlichen ganze Aktivvermögen des Übertragenden ausmacht (BGH-Urteil in DB 1976, 1279).

    Denn insoweit stand der Vermögensgegenstand den Gläubigern des Übertragenden bereits vor der Übertragung nicht als Vollstreckungsobjekt zur Verfügung (BGH-Urteil in DB 1976, 1279; BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590, und BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 561).

  • BFH, 13.10.1994 - VII R 23/94

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Steuerrückstände - Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Grundlage für eine solche Haftung kann auch ein Anspruch aus § 419 BGB a.F. sein (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 1994 VII R 23/94, BFH/NV 1995, 561).

    Denn insoweit stand der Vermögensgegenstand den Gläubigern des Übertragenden bereits vor der Übertragung nicht als Vollstreckungsobjekt zur Verfügung (BGH-Urteil in DB 1976, 1279; BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590, und BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 561).

  • BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05

    Begriff der Übertragung des gesamten Vermögens

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.

    Auf diese Weise lässt sich bestimmen, ob das verbliebene Vermögen den maßgeblichen Grenzwert, welcher entscheidend von der Höhe des gesamten Vermögens abhängt (BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739, und BGH-Beschluss in ZEV 2008, 391), unterschreitet.

  • BFH, 12.12.2007 - X R 17/05

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen an einer durch Bargründung

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Nichts anderes gilt für den Fall des Entstehens eines Entnahmegewinns, wenn ein betriebliches Wirtschaftsgut unter gleichen Bedingungen unentgeltlich auf einen Anderen übertragen wird (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 X R 17/05, BFHE 220, 107, BStBl II 2008, 579).
  • BGH, 03.06.1992 - VIII ZR 138/91

    Vermögensübernahme in zeitlich folgenden Einzelakten bei Leasing

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Entsprechend der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für das Vorliegen eines Anspruchs i.S. des § 419 BGB a.F. entscheidend, wann dieser "im Keim begründet" wurde (BGH-Urteil vom 3. Juni 1992 VIII ZR 138/91, DB 1992, 1570; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 155/79, BFHE 140, 6, BStBl II 1984, 286, und BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Auf diese Weise lässt sich bestimmen, ob das verbliebene Vermögen den maßgeblichen Grenzwert, welcher entscheidend von der Höhe des gesamten Vermögens abhängt (BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739, und BGH-Beschluss in ZEV 2008, 391), unterschreitet.
  • BFH, 17.12.1970 - IV R 133/70

    Übernehmer eines Vermögens - Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages - Dingliche

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    In zeitlicher Hinsicht erfasst § 419 BGB a.F. nicht nur Ansprüche, die im Zeitpunkt des Abschlusses des schuldrechtlichen Vertrags bereits bestehen (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 9. Januar 1995 II ZR 24/94, DB 1995, 621), sondern auch Ansprüche, die in der Zeit zwischen dem schuldrechtlichen Abschluss und der dinglichen Übertragung begründet werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1970 IV R 133/70, BFHE 102, 197, BStBl II 1971, 553).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 158/00

    Auswirkungen eines Verwirkungstatbestandes zu Gunsten eines von mehreren

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
    Auf Vermögensübernahmen, die bis zum 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind, ist die Vorschrift aber weiter anzuwenden (Art. 223a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Dezember 2001 IX ZR 158/00, Monatsschrift für Deutsches Recht 2002, 415).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 77/91

    Haftungsmasse bei Vermögensübernahme

  • BGH, 09.01.1995 - II ZR 24/94

    Veräußerung des gesamten Vermögens einer Kommanditgesellschaft

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