Rechtsprechung
BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung
- openjur.de
Zufluss bei Gutschrift; notwendige Beiladung; Unterlassen einer einfachen Beiladung
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 11 Abs 1 S 1, FGO § 60 Abs 1, FGO § 60 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung
- Bundesfinanzhof
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 60 Abs 1 FGO, § 60 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung - rewis.io
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung
- rewis.io
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen Beiladung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für eine notwendige Beiladung in einem Einkommenssteuerrechtsstreit; Zurechnung von Zinseinnahmen aufgrund nicht ausgezahlter Gutschriften bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
- datenbank.nwb.de
Keine Zurechnung von Zinseinnahmen aufgrund nicht ausgezahlter Gutschriften, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist; Unterlassen einer einfachen Beiladung kein Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 20.05.2009 - 4 K 3311/08
- BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.10.2002 - V B 186/01
Beiladung
- BFH, 26.10.2001 - VII B 165/01
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; notwendige Beiladung
Auszug aus BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502;… vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802, m.w.N.). - BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01
NZB; neues Zulassungsrecht
Auszug aus BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502; vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802, m.w.N.). - BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Auszug aus BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Das FG hat seiner Entscheidung die einschlägige Rechtsprechung des BFH zum Zufluss von Gutschriften auf Verrechnungskonten (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755) ausdrücklich zugrunde gelegt und ist insbesondere in rechtlicher Hinsicht davon ausgegangen, dass der Zufluss bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verneint werden muss.
- BFH, 14.02.2012 - I B 50/11
Beiladung einer Gemeinde im Zuteilungsverfahren - Anforderungen an eine …
Selbst dann, wenn man dies bejahen wollte, begründet das Unterlassen einer einfachen Beiladung nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls keinen Verfahrensmangel; auch könnte das vorinstanzliche Urteil ersichtlich nicht i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf einem solchen Versäumnis beruhen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 2010 VIII B 128/09, BFH/NV 2010, 877;… vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780).