Rechtsprechung
BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 32d Abs 6, EStG § 20 Abs 9, GG Art 3 Abs 1
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- Bundesfinanzhof
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32d Abs 6 EStG 2009, § 20 Abs 9 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung - IWW
Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § ... 20 Abs. 9 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG, § 32d Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 20 EStG, § 2 EStG, § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG, § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG, § 32d Abs. 2 Satz 2 EStG, § 2 Abs. 5b EStG, § 2 Abs. 6 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG, §§ 163, 227 der Abgabenordnung (AO), § 163 AO, § 32d EStG, § 4 AO, § 32d Abs. 2 EStG, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang des Werbungskostenabzugs i.R.d. Einkünfte aus Kapitalvermögen
- cpm-steuerberater.de
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- Betriebs-Berater
Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- rewis.io
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2009 § 32d Abs. 6; EStG § 2009 § 20 Abs. 9
Umfang des Werbungskostenabzugs im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen - datenbank.nwb.de
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Abgeltungsteuer: Auch bei sog. Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgeltungssteuer - die Günstigerprüfung und der Werbungskostenabzug
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei sog. Günstigerprüfung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abgeltungsteuer - Auch bei sogenannter Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kapitalertragssteuer: Kein Werbungskostenabzug bei niedriger Besteuerung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abgeltungsteuer: Auch bei sog. Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Abgeltungsteuer: Auch bei sog. Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Werbungskostenabzug trotz Abgeltungssteuer?
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Abgeltungsteuer
- pwc.de (Kurzinformation)
Abgeltungsteuer: Auch bei Günstigerprüfung kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten
- pwc.de (Kurzinformation)
Beschränkter Werbungskostenabzug bei Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand
- steuerzahler.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer
- steuerberaten.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Abgeltungssteuer: Bereits mehrere Musterverfahren vor BFH anhängig
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abgeltungsteuer
- Gesonderter Steuertarif nach § 32d EStG
- Nichtanwendung des Abgeltungsteuersatzes
- Aktien im Steuerrecht
- Einkünfte aus Aktien nach § 20 EStG
- Aufwendungen des Aktionärs
- Werbungskosten bei im Privatvermögen gehaltenen Aktien
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Summe der Einkünfte
- Pauschbeträge bei Kapitaleinkünften
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Wertpapieren
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10
- BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13
Papierfundstellen
- BFHE 249, 125
- BB 2015, 725
- DB 2015, 656
- BStBl II 2015, 393
Wird zitiert von ... (25)
- BFH, 30.11.2016 - VIII R 11/14
Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen im …
Durch die Antragstellung können Steuerpflichtige, deren Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte niedriger als der gesonderte Steuertarif in Höhe von 25 % ist, erreichen, dass ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen mit den übrigen Einkünften diesem niedrigeren Steuersatz unterworfen werden (s. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2010, 94, Rz 149 f.; in BStBl I 2016, 85, Rz 149; BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393, Rz 13).Dies gilt auch, wenn wie im Streitfall ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird und die Hinzurechnung vorzunehmen ist (BFH-Urteil in BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393, Rz 21 ff.), da die Regelung des § 20 Abs. 9 EStG auch im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG anzuwenden ist, weil nur die "nach § 20" zu ermittelnden Kapitaleinkünfte i.S. des § 32d Abs. 1 EStG den tariflich belasteten Einkünften gemäß § 2 EStG hinzugerechnet werden können.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die BFH-Entscheidungen in BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393; in BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975; vom 2. Dezember 2014 VIII R 34/13 (BFHE 248, 51, BStBl II 2015, 387, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2016 2 BvR 878/15, juris), und vom 9. Juni 2015 VIII R 12/14 (BFHE 251, 401, BStBl II 2016, 199).
- BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13
Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach § …
Sie soll nicht zur Korrektur einer rechtswidrigen Einkommensteuerfestsetzung führen, sondern ist als Billigkeitsmaßnahme zu verstehen, mit der Steuerpflichtige, deren Steuersatz noch niedriger als 25 % liegt, eine weitere Begünstigung erfahren (Senatsurteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393). - FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der …
Da auch für diejenigen Steuerpflichtigen, die dem Abgeltungsteuersatz unterlägen, das in § 20 Abs. 9 EStG verankerte Abzugsverbot für die tatsächlich entstandenen Werbungskosten gelte, würden die Steuerpflichtigen, für die nach § 32d Abs. 6 EStG aufgrund der Günstigerprüfung der Regelsteuersatz zum Tragen komme, gegenüber den vom Abgeltungsteuersatz Betroffenen insoweit nicht schlechter gestellt (BFH-Urteil vom 28. Januar 2015, VIII R 13/13, BStBl. II 2015, 393).
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 6/17
Erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf …
Für diese Sichtweise spricht auch, dass das Wahlrecht gemäß § 32d Abs. 6 EStG Sozialzwecknormcharakter hat und die Härten der abgeltenden Besteuerung der Kapitaleinkünfte abfedern und insbesondere Steuerpflichtigen, deren Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte niedriger als der gesonderte Steuertarif in Höhe von 25 % ist --hier: den Klägern--, die Möglichkeit eröffnen soll, ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeinsam mit den übrigen Einkünften der niedrigeren tariflichen Belastung zu unterwerfen (Senatsurteile vom 28.01.2015 - VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393, Rz 13; in BFHE 256, 455, BStBl II 2017, 443, Rz 41; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 85, Rz 149).Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass bei Durchführung der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG die Kapitaleinkünfte der Kläger in der bislang veranlagten Höhe den übrigen Einkünften hinzuzurechnen sind (s. zur Hinzurechnung Senatsurteil in BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 85, Rz 149, 150).
- BFH, 28.02.2018 - VIII R 41/15
Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von …
Die vom FG gegen diese Rechtsprechung unter Bezugnahme auf einige finanzgerichtliche Urteile erhobenen Einwendungen geben keine Veranlassung, von dieser BFH-Rechtsprechung abzugehen, wie der Senat mit Urteilen vom 2. Dezember 2014 VIII R 34/13 (BFHE 248, 51, BStBl II 2015, 387), vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13 (BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393) und vom 9. Juni 2015 VIII R 12/14 (BFHE 251, 401, BStBl II 2016, 199) erneut unter Hinweis auf den Ausschluss des Werbungskostenabzugs durch § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG für "nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge" und nach diesem Zeitpunkt angefallene, d.h. abgeflossene Werbungskosten entschieden hat.b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG des Weiteren verfassungsgemäß (BFH-Urteile in BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975; in BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393), auch soweit es den Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausschließt, die im Veranlagungszeitraum 2009 --nach Inkrafttreten der Regelungen über die Abgeltungsteuer-- entstanden sind, aber mit vor dem 1. Januar 2009 erzielten Kapitalerträgen zusammenhängen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975; vom 21. Oktober 2014 VIII R 48/12, BFHE 247, 548, BStBl II 2015, 270).
- BFH, 09.06.2015 - VIII R 12/14
Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG für Aufwendungen im Jahr …
Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsgemäß (Anschluss an BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 VIII R 53/12, BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975; vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393).Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG verfassungsgemäß (BFH-Urteile in BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975; vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393).
- FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten als Werbungskosten neben der …
(3) Da die streitbefangenen Reparaturkosten unstreitig Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG darstellen (s.o.), würde bei einer durch die bisherigen FG-Rechtsprechung vorgenommenen (einschränkenden) Auslegung ansonsten § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG in seiner Wirkung einem Abzugsverbot für Werbungskosten gleichkommen (vgl. z.B. zur Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2012 9 K 1637/10, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 13/13; zur Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots des § 9 Abs. 6 EStG siehe Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG, Anm. 711 u. Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG, Anm. 9). - BFH, 11.12.2018 - III R 23/16
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing
Gegen seinen Wortlaut ist die Auslegung eines Gesetzes dagegen nur ausnahmsweise möglich, wenn nämlich die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393, Rz 24). - FG Hessen, 06.11.2018 - 12 K 1328/17
Erträge aus rückabgewickelten Darlehensvertrag als Kapitaleinkünfte
Die damit umgesetzte Typisierung der Werbungskosten ist dabei verfassungsmäßig unbedenklich (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13, BStBl II 2015, 393; und vom 1. Juli 2014 VIII R 53/12, BStBl II 2014, 975). - FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11
Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften nach Einführung der …
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwar mit Urteil vom 17.12.2012 9 K 1637/10, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 13/13, EFG 2013, 1041 (mit Anm. Trossen, EFG 2013, 1045, vgl. hierzu auch Mertens/Karrenbrock, DStR 2013, 950) entschieden, dass die Regelung in § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG 2009 verfassungskonform dahingehend auszulegen sei, dass die tatsächlich entstandenen Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig seien, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25 % liege, weil ein absolutes und unumkehrbares Abzugsverbot von Werbungskosten in diesen Fällen verfassungswidrig sei.Soweit das Finanzgericht BadenWürttemberg zur Rechtfertigung der von ihm für erforderlich gehaltenen verfassungskonformen Auslegung von § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG in seinem Urteil vom 17.12.2012 9 K 1637/10, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 13/13, a.a.O., gestützt auf eine Analyse des Halbeinkünfteverfahrens durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der Einkommensteuerstatistik 2002, anführt, dass in etwa 20% der Fälle tatsächlich höhere Werbungskosten als 801 EUR anfielen (…Jochum in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG -Kommentar Stand: 02/2011, § 20 RNr. K62) und zudem nicht sicher sei, dass die verbleibende Gruppe von 20 % nahezu ausschließlich Bezieher höherer Einkommen seien, führen allein diese Umstände nach Auffassung des erkennenden Senats im Rahmen der erforderlichen Gesamtwertung nicht zur Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG .
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, zumal zum Problem der Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG bereits unter Az. VIII R 13/13 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig ist und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbot in § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG über den Streitfall hinaus in einer Vielzahl von Fällen Bedeutung hat und höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage noch nicht vorliegt.
- FG Münster, 30.09.2015 - 3 K 1277/11
Werbungskostenausschluss für Kapitaleinkünfte ab 2009
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11
Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften nach Einführung der …
- FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12
Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: …
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz …
- FG Niedersachsen, 10.08.2022 - 7 K 120/21
Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht vom 18. März …
- FG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 2 V 22/17
Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung der aufgrund der Günstigerprüfung …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 6 K 1295/11
Ausschluss des tatsächlichen Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus …
- FG Schleswig-Holstein, 30.04.2015 - 4 K 39/13
Besteuerung von im Veranlagungszeitraum 2010 zugeflossenen Stückzinsen aus der …
- FG Düsseldorf, 05.06.2019 - 2 K 1544/17
Sonderausgabenabzug: Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Kirchensteuer auf …
- FG Köln, 15.12.2020 - 5 K 2552/19
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Anschluss an den Widerruf eines …
- FG Köln, 19.01.2022 - 5 K 1371/20
Steuerpflicht einer Vergleichszahlung nach vorherigem Widerruf des …
- FG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- FG Düsseldorf, 18.05.2021 - 10 K 1362/18
Abgeltungssteuer für von einer niederländischen Kapitalgesellschaft erhaltene …
- FG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 K 279/19
Berücksichtigung eines nachträglichen Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d …