Rechtsprechung
   BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,537
BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73 (https://dejure.org/1975,537)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1975 - VI R 28/73 (https://dejure.org/1975,537)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1975 - VI R 28/73 (https://dejure.org/1975,537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ehrenamtlicher Helfer - Wohlfahrtsverband - Ferienreise - Kinder - Jugendliche - Freie Unterkunft - Freie Verpflegung - Sachbezug - Aufenthaltsdauer - Barentschädigung - Vorlage der Lohnsteuerkarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 342
  • BStBl II 1976, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Eine Vereinbarung, nach der Aufwendungen nicht im einzelnen, sondern nur pauschal ersetzt werden, führt regelmäßig dazu, daß der pauschale Ersatz als Arbeitslohn anzusehen ist und die Geltendmachung der Aufwendungen als Werbungskosten im einzelnen dem Arbeitnehmer überlassen bleibt (BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

    Da dieser Irrtum nicht auf einer groben Verletzung der steuerlichen Pflichten der Klägerin beruhte, andererseits den Helfern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Aufwendungen entstanden sein könnten, kann die Klägerin mit Einwendungen aus den steuerlichen Verhältnissen ihrer Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen werden (BFH-Urteil VI R 207/68).

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Neben der Betreuung der Jugendlichen während der Fahrt und an den Erholungsplätzen hatten die Helfer keine regelmäßige Arbeitsstätte in X, so daß sie ihre Tätigkeit gleichzeitig an ihrer regelmäßigen und tatsächlichen Arbeitsstätte ausübten (BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Insoweit befindet sich das FG in Übereinstimmung mit der Entscheidung VI R 184/69.

  • BFH, 18.10.1957 - VI 168/56 U

    Bedeutung der Einzelabrechnung für die Anerkennung durchlaufender Gelder und

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Nach der Entscheidung vom 18. Oktober 1957 VI 168/56 U (BFHE 66, 40, BStBl III 1958, 16) wird ein Auslagenersatz grundsätzlich nicht als steuerfrei anerkannt, wenn über die Aufwendungen nicht abgerechnet zu werden braucht.
  • BFH, 18.01.1974 - VI R 221/69

    Arbeitnehmereigenschaft eines kurzfristig tätigen Gelegenheitsarbeiters

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Die Beschränkung auf drei Wochen ist dabei unwesentlich; denn selbst Tätigkeiten für einige Stunden schließen die Annahme von Arbeitsverträgen nicht aus (BFH-Urteil vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301).
  • BFH, 02.10.1968 - VI R 83/67

    Steuerfreiheit von Zehrgeldern als Auslagenersatz

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Ausnahmen hat der Senat nur anerkannt, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die erfahrungsgemäß die Höhe des entstandenen Aufwands nicht übersteigen (Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 83/67, BFHE 94, 21, BStBl II 1969, 45).
  • BFH, 21.07.1972 - VI R 188/69

    Tutoren - Rahmen des Tutorenprogramms - Stipendien - Nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Insoweit entspricht das FG-Urteil der Definition des Arbeitsverhältnisses in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37, und vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BFHE 106, 220, BStBl II 1972, 738).
  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Januar 1975 VI R 242/71 (BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340) ergibt sich, daß Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer unter Umständen dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn die Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse erbracht werden.
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Insoweit entspricht das FG-Urteil der Definition des Arbeitsverhältnisses in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37, und vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BFHE 106, 220, BStBl II 1972, 738).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Nur dann, wenn das FA die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (§ 217 Abs. 1 AO) oder die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 LStDV gegeben sind, ist das FA nach der Entscheidung des Senats vom 15. November 1974 VI R 167/73 (BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297) berechtigt, die nachzufordernde Lohnsteuer in Anlehnung an § 35 b LStDV zu schätzen.
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
    Das FG ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht allgemein ausschließt (Urteil des BFH vom 5. Februar 1971 VI R 82/68, BFHE 101, 389, BStBl II 1971, 353).
  • FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07

    Mahlzeiten während der Arbeit als überwiegend betriebsfunktionale Zielsetzungen

    So hat der BFH z.B. entschieden, dass die Gewährung von Verpflegungsleistungen an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte steuerpflichtiger Arbeitslohn sei (BFH- Urt. v. 28. Februar 1975 VI R 28/73, BStBl. II 1976, 134).

    Dies nimmt der BFH z.B. an, wenn der Betreuer in einem Ferienlager die jugendlichen Teilnehmer während des gemeinsamen Essens überwachen (BFH-Urt. v. 28. Februar 1975 VI R 28/73, BStBl. II 1976, 134).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein

    In diesem Zusammenhang ist bspw. die ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden, wenn eine der wesentlichen Aufgaben der Helfer in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muss (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Demgegenüber wird in der Gewährung von Verpflegungsleistungen an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Wie auch in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall der Gewährung unentgeltlicher Verpflegung von Betreuern in einem von einem Wohlfahrtsverband ausgerichteten Ferienlager (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 15, 342, BStBl II 1976, 134) steht auch im Streitfall die betriebsfunktionale Zielsetzung der unentgeltlichen Verpflegung der Betreuer bei der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten im Vordergrund.

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Für den vergleichbaren Fall einer ehrenamtlichen Tätigkeit hat der BFH ausgeführt, daß geringfügige Entschädigungen für eine Gefälligkeit und damit gegen ein Arbeitsverhältnis sprechen können (Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 BA 17/18

    Abhängige Beschäftigung; beratende Tätigkeit; Betriebsprüfung; Fußballtrainer

    Für den vergleichbaren Fall einer ehrenamtlichen Tätigkeit hat der BFH ausgeführt, dass geringfügige Entschädigungen für eine Gefälligkeit und damit gegen ein Arbeitsverhältnis sprechen können (Urteil vom 28.Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

    Steuerrechtlich hat der erkennende Senat in der Vergangenheit nicht steuerbaren Auslagenersatz grundsätzlich nur bei Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge anerkannt; Ausnahmen davon sind in engen Grenzen dann zugelassen worden, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134, und vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Diese Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof (BFH) Beteilt (BFHE 115, 342, 344; ferner BFHE 101, 389, BFH DOK 41966, 202, 203).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Die Annahme steuerfreien Auslagenersatzes gemäß § 3 Nr. 50 EStG setzt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Interesse einer klaren Abgrenzung des steuerpflichtigen Arbeitslohns gegenüber dem steuerbefreiten Auslagenersatz und zur Verhütung mißbräuchlicher Inanspruchnahme nicht gerechtfertigter Steuervorteile die Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge voraus (zuletzt Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Ausnahmen hiervon sind von Verwaltung und Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannt worden, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (BFH-Entscheidung in BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an

    Denn die Nahrungsaufnahme erfüllt ebenso wie z.B. Bekleidung ein allgemeines menschliches Bedürfnis und ist deshalb in aller Regel bei unentgeltlicher Zuwendung einer Mahlzeit mit einem erheblichen eigenen Interesse des Arbeitnehmers verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 28.02.1975 - VI R 28/73, BStBl II 1976, 134; 05.05.1994 - VI R 55-56/92, BStBl II 1994, 771).

    Unter den Umständen des Streitfalles verbleibt es nach alledem bei dem Grundsatz, dass die Versorgung mit Mahlzeiten ein allgemeines menschliches Bedürfnis erfüllt und daher im Falle einer unentgeltlichen Zuwendung mit einem erheblichen eigenen Interesse des Arbeitnehmers verbunden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.02.1975 - VI R 28/73, BStBl II 1976, 134; vom 05.05.1994 - VI R 55-56/92, BStBl II 1994, 771).

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

    Denn die Nahrungsaufnahme erfüllt ebenso wie die Bekleidung ein allgemeines menschliches Bedürfnis und ist deshalb in aller Regel bei unentgeltlicher Zuwendung einer Mahlzeit mit einem erheblichen eigenen Interesse des Arbeitnehmers verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BStBl II 1976, 134; Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BStBl II 1994, 771).
  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

    In diesem Zusammenhang ist bspw. die ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden, wenn eine der wesentlichen Aufgaben der Helfer in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muss (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; ebenso Schleswig Holsteinisches FG zur unentgeltlichen Mahlzeitgewährung an Betreuer eines Kinderheims bei arbeitsvertraglich verpflichtender Weisung zur Teilnahme an den Mahlzeiten, Urteil vom 23.01.2012 5 K 64/11, DStRE 2012, 918, Niedersächsisches FG zur Mahlzeitgestellung an Kindergärtnerinnen bei Pflicht zu gemeinsamer Mahlzeiteinnahme mit den Kindern, Urteil vom 19.02.2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162, sowie FG Düsseldorf zur Bewirtung der Spieler eines Sportvereins bei Teilnahmepflicht, Urteil vom 29.06.1995 14 K 5030/91, Juris).

    Demgegenüber wird in der Gewährung von Verpflegungsleistungen an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte in der Regel grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

  • BFH, 12.12.1990 - I R 176/87

    Zulässigkeit der Behandlung eines vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen zur

  • FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08

    Verfassungsmäßigkeit von § 5a Einkommenssteuergesetz (EStG); Steuerliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 2 R 247/17

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Reisekosten; Befreiung von Zahlungen des

  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

  • FG Düsseldorf, 13.08.2020 - 14 K 2158/16

    Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen

  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99

    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 4 K 4277/15

    Zum gerichtlichen Überprüfungsrahmen einer erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft

  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78

    Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung -

  • BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76

    Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze

  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 1 K 482/11

    Ausbildungsförderung: Taschengeld für Freiwilligendienst ("weltwärts"-Programm)

  • BFH, 17.12.1993 - III R 29/91

    Steuerfreiheit einer Außendienstentschädigung im Bereich der Steuerfahndung -

  • FG Hamburg, 29.09.1987 - II 39/85
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 2/83

    Unentgeltlichkeit einer Arbeitsleistung - Beitragsfreie Selbsthilfe -

  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2012 - 15 K 438/11

    Freiwilligendienst; Ruanda; nichtselbständige Arbeit; Einkommen; Einkünfte;

  • FG Düsseldorf, 04.05.1995 - 8 K 6491/93

    Steuerfreiheit von durch die Lebensführung des Entschädigungsempfängers als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht