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   BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81   

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https://dejure.org/1985,419
BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81 (https://dejure.org/1985,419)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1985 - IV R 88/81 (https://dejure.org/1985,419)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1985 - IV R 88/81 (https://dejure.org/1985,419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14; EStG § 34 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. V. m. § 14 EStG, wenn der Land- und Forstwirt den veräußerten Betrieb vom Erwerber pachtet und fortführt - 2. Wann stellen Grundstücksflächen, die bei der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 559
  • BB 1985, 1514
  • BStBl II 1985, 508
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Deshalb bleibe die Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft auch für diesen Fall von Bedeutung.

    aa) In inzwischen ständiger Rechtsprechung hat der IV. Senat des BFH im Wege einer bereichsspezifischen Auslegung entschieden, dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch dann gemäß § 6 Abs. 3 EStG bzw. § 7 Abs. 1 EStDV ohne Aufdeckung stiller Reserven übertragen werden kann, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorbehält (Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772; s.a. Urteil in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508, unter c zur Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit Rückpacht durch den bisherigen Betriebsinhaber).

    Die Veräußerung des gesamten Betriebsvermögens und die damit verbundene geballte Realisierung der stillen Reserven rechtfertige die Gewährung der Tarifvergünstigung des § 34 EStG ohne Rücksicht darauf, ob der Veräußernde die land- und forstwirtschaftliche Betätigung als Pächter "fortsetze" oder nicht (BFH-Urteil in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508, unter c).

    (2) Diese kann indes auf den Übergang eines Gewerbebetriebs nicht übertragen werden (so bereits der XI. Senat des BFH in BFH/NV 1993, 161, unter II.3., sowie im Ansatz ebenso zweifelnd der IV. Senat des BFH in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508, unter c).

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Das FG hat die Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) zugelassen.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508 stehe im übrigen die Fortsetzung der bisherigen betrieblichen Betätigung der Annahme einer Betriebsveräußerung nicht entgegen.

    Diese Grundsätze widersprechen, wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFH/NV 1993, 161, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, ausgeführt hat, nicht der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH in dessen Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81 (BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508).

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Daher hat der BFH angenommen, daß bei einem Land- und Forstwirt in der Regel mehr als 80 v.H. der bisher bewirtschafteten Flächen verpachtet sein müssen, weil nur dann die wesentlichen Grundlagen verpachtet worden sind (vgl. Urteil vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808; vgl. auch zur Frage der schädlichen Grenze das Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508).
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