Rechtsprechung
BFH, 28.03.2012 - II R 37/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- openjur.de
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- Bundesfinanzhof
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 BewG 1991, § 68 BewG 1991, § 138 BewG 1991, § 140 BewG 1991, § 141 Abs 1 BewG 1991
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs
- datenbank.nwb.de
Zuordnung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs zum Grundvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Bewertung der Hofstelle eines verpachteten Betriebes
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.01.2010 - 1 K 427/06
- BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 24.09.2013 - 3 K 708/08
Kein Ansatz unterschiedlicher Bodenrichtwerte - Kein Nachweis eines geringeren …
Leer stehende, früher land- und forstwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäude verlieren mit der Einstellung der aktiven Bewirtschaftung des Betriebs und der Verpachtung der Ländereien regelmäßig nicht ihre land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2012 II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416). - FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 2926/10
Inhaltsadressat eines Einheitswertbescheides für eine Erbengemeinschaft
Im Übrigen habe der BFH mit Urteil vom 28.03.2012, II R 37/10, entschieden, dass im Zeitpunkt der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die Zugehörigkeit der Wohnung des früheren Betriebsinhabers zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ende.
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