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   BFH, 28.03.2012 - II R 37/10   

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https://dejure.org/2012,19615
BFH, 28.03.2012 - II R 37/10 (https://dejure.org/2012,19615)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2012 - II R 37/10 (https://dejure.org/2012,19615)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2012 - II R 37/10 (https://dejure.org/2012,19615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • openjur.de

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • Bundesfinanzhof

    BewG § 33, BewG § 68, BewG § 138, BewG § 140, BewG § 141 Abs 1, BewG § 143 Abs 3, BewG § 146 Abs 5, GG Art 3 Abs 1
    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • Bundesfinanzhof

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 BewG 1991, § 68 BewG 1991, § 138 BewG 1991, § 140 BewG 1991, § 141 Abs 1 BewG 1991
    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • rewis.io

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs zum Grundvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Bewertung der Hofstelle eines verpachteten Betriebes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 08.01.2010 - 1 K 427/06

    Ausschließlicher Wohnzweck einer Hofstelle nach Aufgabe der Landwirtschaft;

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1772 veröffentlicht.
  • BFH, 12.12.1975 - III R 51/74

    Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz - Hof - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    Werden der land- und forstwirtschaftliche Betrieb eingestellt und die Ländereien verpachtet, endet grundsätzlich die Zugehörigkeit der Wohnung des (früheren) Betriebsinhabers zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1975 III R 51/74, BFHE 118, 71, BStBl II 1976, 281; Bruschke in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 33 BewG Rz 66 f.).
  • BFH, 09.08.1989 - II R 116/86

    Kleingartenland ist in der Regel wegen des weitgehenden Pachtschutzes als land-

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    Während § 68 Abs. 1 BewG das Grundvermögen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen negativ im Sinne eines Vorranges des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abgrenzt, ordnet § 33 BewG positiv an, welche Wirtschaftsgüter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 II R 116/86, BFHE 158, 90, BStBl II 1989, 870).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 89/91

    Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    In diesem Fall ist eine Zusammenfassung von Wohnung und Wirtschaftsteil zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht möglich, weil beide Gebäudeteile nicht derselben Vermögensart angehören (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 II R 89/91, BFH/NV 1995, 495).
  • BFH, 09.04.2008 - II R 24/06

    Nutzungsüberlassung eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    b) Zu der Frage, ob einzelne Wirtschaftsgüter am maßgeblichen Stichtag dauernd dazu bestimmt sind, einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen, enthält R 125 Abs. 4 der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 in Anlehnung an Abschn. 1.01 Abs. 3 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zutreffende Erläuterungen (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 24/06, BFHE 220, 508, BStBl II 2008, 951).
  • BFH, 16.02.2011 - II R 1/10

    Umgebauter Geländewagen als Zugmaschine i. S. des KraftStG

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    Auf die vom Kläger erhobene Verfahrensrüge, das FG habe zu Unrecht festgestellt, K habe die Hofstelle ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 II R 1/10, BFH/NV 2011, 1021, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.05.2005 - 11 K 3773/04

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Bewertung; Bauland; Vorrang des Grundvermögens;

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
    Leerstehende, früher land- und forstwirtschaftlich genutzte Wirtschaftsgebäude verlieren mit der Einstellung der aktiven Bewirtschaftung des Betriebs und der nicht langfristigen Verpachtung der Ländereien regelmäßig nicht ihre land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 1 BewG (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2005  11 K 3773/04 BG, EFG 2005, 1164; Bruschke in Gürsching/ Stenger, a.a.O., § 33 BewG Rz 67).
  • BFH, 25.11.2020 - II R 9/19

    Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer:

    Die andere Frage, ob auch der Eigentümer des nießbrauchbelasteten Betriebs seinerseits (noch) einen bewertungsrechtlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innehat (vgl. dazu noch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 14: "möglicherweise noch bestehenden ...", aber nunmehr BFH-Urteil in BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 18: "ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten)"), ist im Rechtsstreit der Klägerin nicht erheblich.
  • BFH, 28.07.2022 - II B 98/21

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser

    In diesem Falle wäre die Zusammenfassung mit land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG nicht mehr möglich, da die wirtschaftliche Einheit dieselbe Vermögensart voraussetzt (BFH-Urteil vom 14.12.1994 - II R 121/91, BFH/NV 1995, 583, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 13).
  • FG Münster, 06.10.2021 - 3 K 1895/18

    Miterfassung des Besatzkapitals bei der Feststellung des Grundbesitzwertes eines

    Zum einen verändern weder Flächen noch andere Wirtschaftsgüter ihre Qualität als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, solange sie keine andere Zweckbestimmung erhalten (vgl. BFH, Urteil vom 28.03.2012 II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416 m. w. N. zu § 33 BewG (in der Sache deckungsgleich mit § 158 BewG); FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2005 11 K 3773/04 BG, EFG 2005, 1164).
  • FG Hessen, 24.09.2013 - 3 K 708/08

    Kein Ansatz unterschiedlicher Bodenrichtwerte - Kein Nachweis eines geringeren

    Leer stehende, früher land- und forstwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäude verlieren mit der Einstellung der aktiven Bewirtschaftung des Betriebs und der Verpachtung der Ländereien regelmäßig nicht ihre land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2012 II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416).
  • FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 2926/10

    Inhaltsadressat eines Einheitswertbescheides für eine Erbengemeinschaft

    Im Übrigen habe der BFH mit Urteil vom 28.03.2012, II R 37/10, entschieden, dass im Zeitpunkt der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die Zugehörigkeit der Wohnung des früheren Betriebsinhabers zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ende.
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