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BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ersetzung von notwendigen Angaben eines Steuerbescheids durch Bezugnahme auf sich bereits in den Händen eines Steuerpflichtigen befindliche Anlagen oder Unterlagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.08.1991 - III R 41/88
Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Der Senat verweist im übrigen jedoch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach auch essentiell notwendige Angaben eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids durch eine Bezugnahme auf Anlagen oder Unterlagen, die sich bereits in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, ersetzt werden können (so zuletzt BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1 [BFH 09.08.1991 - III R 41/88], BStBl II 1992, 219). - BFH, 12.03.1985 - VII R 194/83
Voraussetzungen der fehlenden Bestimmtheit eines Haftungsbescheides
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Schließlich ist auch das erforderliche Mindestmaß an zeitlicher Nähe zwischen den vorab übermittelten Besteuerungsgrundlagen und dem nachfolgenden Steuerbescheid im Streitfall nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 1985 VII R 194/83, BFH/NV 1986, 317). - BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer …
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (Senatsurteil vom 24. April 1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137 m. w. N.). - BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Dies gilt erst recht für die nicht zum unverzichtbaren Inhalt eines Steuerbescheides gehörenden Besteuerungsgrundlagen (§ 157 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -), deren Mitteilung an den Steuerschuldner im wesentlichen ein Ausfluß des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ist (Senat, Urteil vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163).
- FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …
Die hier in den Bescheiden nicht aufgeführten Besteuerungsgrundlagen durften nach ständiger Rechtsprechung durch Verweis auf den der Klin. bekannten Prüfungsbericht ersetzt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 28.4.92 VII B 100/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 785 m.w.Nachw.), in dem sie mit allen erforderlichen Zahlenangaben im einzelnen dargestellt werden. - FG Hamburg, 21.04.2016 - 1 K 31/15
Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Keine nähere Benennung von …
Die Mitteilung einzelner Besteuerungsgrundlagen einer Steuerfestsetzung gehört - anders als die Kläger meinen - nicht zum unverzichtbaren Inhalt eines Steuerbescheides, sondern ist im Wesentlichen ein Ausfluss des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.1992, VII B 100/91, BFH/NV 1992, 785).