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   BFH, 28.04.2004 - I R 39/04   

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BFH, 28.04.2004 - I R 39/04 (https://dejure.org/2004,971)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2004 - I R 39/04 (https://dejure.org/2004,971)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2004 - I R 39/04 (https://dejure.org/2004,971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EGV Art. 59, 60; EG Art. 49, 50; EStG 1990 i. d. F. des StÄndG 1992 § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EGV Art. 59, 60; EG Art. 49, 50; EStG 1990 i.d.F. des StÄndG 1992 § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung des EGV bei nicht offenkundiger zutreffender Auslegung; Durch künstlerische Darbietungen erzielte inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Erhebung der Einkommensteuer von beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 59; ; EGV Art. 60; ; EG Art. 49; ; EG Art. ... 50; ; EStG 1990 i.d.F. des StÄndG 1992 § 50a Abs. 4; ; EStG 1990 i.d.F. des StÄndG 1992 § 50a Abs. 5; ; EStG 1990 i.d.F. des StÄndG 1992 § 50d Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Vereinbarkeit des Steuerabzugs und der Haftung gem. § 50a Abs. 4 und 5 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Quellensteuereinbehalt gegenüber EU-Ausländer rechtswidrig? ? Haftungsinanspruchnahme des inländischen Vergütungsschuldners rechtswidrig? ? Mögliche Verletzung des freien Dienstleistungsverkehrs ? BFH-Vorlage an den EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerabzug und Haftung nach § 50a Abs. 4 und 5 EStG gemeinschaftsrechtswidrig?

  • grams-partner.de (Kurzinformation)

    BFH zweifelt an der Ausländersteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Quellensteuer
    Das Abzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen
    Abzugsverfahren
    Quellensteuer bei Vergütungen nach § 50a Abs. 1 EStG
    Wichtige Rechtsprechung zu § 50a EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 120
  • NJW 2004, 2552 (Ls.)
  • BB 2004, 1614
  • DB 2004, 1588
  • BStBl II 2004, 878
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. Juni 2003 Rs. C-234/01, Gerritse (EuGHE 2003, I-5945, BStBl II 2003, 859).

    Anders als die Klägerin ist er nicht der Auffassung, dass die Rechtslage durch das EuGH-Urteil in EuGHE 2003, I-5945, BStBl II 2003, 859 bereits im Sinne der Klägerin geklärt ist.

    Nach dem EuGH-Urteil in EuGHE 2003, I-5945, BStBl II 2003, 859 verstößt es gegen Art. 59 und 60 EGV, wenn Einkünfte, die ein in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtiger EU-Bürger (sog. Gebietsfremder) durch eine selbständige im Inland ausgeübte künstlerische Darbietung erzielt, als Bruttoeinkünfte --also ohne Abzug der Betriebsausgaben-- besteuert werden, während bei Steuerpflichtigen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (sog. Gebietsansässige), nur die Nettoeinkünfte --also die Betriebseinnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben-- besteuert werden.

    Nach Auffassung des EuGH besteht bei solchen nationalen Regelungen die Gefahr, dass sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten auswirken und damit zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führen (s. Rdnr. 28 des EuGH-Urteils in EuGHE 2003, I-5945, BStBl II 2003, 859).

    a) Das Abzugverfahren und die zu seiner Absicherung dienende und es ergänzende Haftungsregelung sind legitime und sachgerechte Mittel, um Gebietsfremde mit ihren inländischen Einkünften steuerlich zu erfassen und eine Nichtbesteuerung der Einkünfte im Inland und im Ansässigkeitsstaat zu verhindern (vgl. den in Rdnr. 33 des EuGH-Urteils in EuGHE 2003, I-5945, BStBl II 2003, 859 wiedergegebenen Vortrag der finnischen Regierung und der deutschen Finanzbehörde).

  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verleiht Art. 59 EGV jedoch nicht nur dem Erbringer der Dienstleistungen, sondern auch dem Empfänger der Leistungen Rechte (s. EuGH-Urteil vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, Eurowings Luftverkehr AG, Rdnr. 34, EuGHE 1999, I-7463, BStBl II 1999, 851).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das Abzugverfahren und die Haftungsregelung können somit grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU gegenüber Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats erschweren und dadurch der Zielsetzung des Art. 59 EGV zuwiderlaufen (s. EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2002 Rs. C-136/00, Danner, Rdnr. 29, EuGHE 2002, I-8171; vgl. auch EuGH-Urteil vom 5. Oktober 1994, Rs. C-381/93, Kommission/ Frankreich, Rdnr. 17, EuGHE 1994, I-5161).
  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das Abzugverfahren und die Haftungsregelung können somit grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU gegenüber Dienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats erschweren und dadurch der Zielsetzung des Art. 59 EGV zuwiderlaufen (s. EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2002 Rs. C-136/00, Danner, Rdnr. 29, EuGHE 2002, I-8171; vgl. auch EuGH-Urteil vom 5. Oktober 1994, Rs. C-381/93, Kommission/ Frankreich, Rdnr. 17, EuGHE 1994, I-5161).
  • BFH, 08.05.1991 - I R 14/90

    Haftung für Steuern auf Vergütungen, die dem Gläubiger der Vergütungen zufließen

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das gilt nach der Rechtsprechung des vorlegenden Senats (s. Senatsurteile vom 30. Mai 1990 I R 57/89, BFHE 161, 97; vom 8. Mai 1991 I R 14/90, BFH/NV 1992, 291) unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Vergütungsgläubiger gezahlt hat oder ob auf Grund der sog. Nullregelung des § 52 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1993 (UStDV) von der Entrichtung des Steuerbetrags und seiner Geltendmachung als Vorsteuer abgesehen wurde.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Diese ist dem EuGH vorbehalten, wenn die zutreffende Auslegung des Vertrages nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts keinerlei Raum bleibt (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, C.I.L.F.I.T., EuGHE 1982, 3415; Ehricke in Streinz, EUV/EGV, 2003, Art. 234 EGV Rn. 44, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.1990 - I R 57/89

    Nullregelung - Einnahme - Ausländischer Unternehmer - Befreiung von

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das gilt nach der Rechtsprechung des vorlegenden Senats (s. Senatsurteile vom 30. Mai 1990 I R 57/89, BFHE 161, 97; vom 8. Mai 1991 I R 14/90, BFH/NV 1992, 291) unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Vergütungsgläubiger gezahlt hat oder ob auf Grund der sog. Nullregelung des § 52 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1993 (UStDV) von der Entrichtung des Steuerbetrags und seiner Geltendmachung als Vorsteuer abgesehen wurde.
  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - I R 39/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG), das auch andere Haftungsansprüche wegen eines unterlassenen Steuerabzugs betrifft, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1553 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    Dies habe auch der BFH mit den Entscheidungen vom 28.04.2004 (I R 39/04) und vom 29.11.2007 bestätigt.

    Aufgrund der eindeutigen verbindlichen Vorgaben des EuGH genügt es vielmehr, den Tatbestand des § 50 a EStG nach Maßgabe dieser aufgrund des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts verbindlichen Auslegung durch den EuGH in normerhaltender Weise zu reduzieren (BFH Urteil vom 24.04.2007, I R 39/04, BStBl II 2008, 95; Gosch a.a.O. § 50 a, 36).

    Hier wird auf der Ebene der Steuererhebung quasi eine Begleichung der Umsatzsteuerschuld der Künstler im Wege des abgekürzten Zahlungsweges angenommen und den Künstlern die ihnen gegenüber entstandene Umsatzsteuer als Einnahme zugerechnet (s. BFH Urteil vom 08.05.1991 I R 14/90, NV 1992, 291; BFH Urteil vom 19.11.2003 a.a.O. Tz. 20 bei [...]; BFH Beschluss vom 17.11.2004 I R 75/01, NV 2005, 690; Beschluss vom 28.04.2004 I R 39/04, BStBl II 2004, 878; FG Hamburg Urteil vom 26.07.2001 II 377/00 a.a.O. S. 7; dagegen Gosch a.a.O. § 50 a Rn. 32, 11 und Frotscher a.a.O. § 50 a Rn. 8 ff.: aufgrund der zulässigen Gestaltung durch die Parteien sei die USt bei der Nullregelung gar nicht erst entstanden, die Annahme eines fiktiven Zuflusses nicht gerechtfertigt).

    Weder kommt diese Intention in dem Gesetzestext zum Ausdruck (so auch Gosch a.a.O. Rn. 36; offen gelassen BFH Urteil vom 24.04.2007 I R 39/04, BStBl II 2008, 95, 99) noch lässt sich dem Urteil des EuGH vom 03.10.2006 die Billigung einer Beschränkung der Abzugsfähigkeit in diesem Sinne entnehmen.

    Zwar ist nicht ersichtlich, dass sie der Klägerin als der Vergütungsgläubigerin mitgeteilt worden sind (dazu s. a. BFH Urteil vom 24.04.2007 I R 39/04, BStBl II 2008, 95).

    Sie ist vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung nach Ansicht des Senats auch nicht zur Herstellung der Gemeinschaftskonformität des Abzugsverfahrens erforderlich (offen gelassen, da dort kein Anhaltspunkt für eine Schätzung bestand BFH Urteil vom 24.04.2007 I R 39/04 a.a.O.).

    In den zum Abzugsverfahren entschiedenen Verfahren (Urteil vom 24.04.2007 I R 39/04, BStBl II 2008, 95) hat er im Nachgang zu dem Urteil des EuGH vom 03.10.2006 C 290/04 sowie im Beschluss vom 29.11.2007 I B 181/07, DStR 2008, 41) den Steuersatz im Ergebnis nicht beanstandet.

  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen" (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 743) zugrunde lag:.

    Das durch Beschluss des Senats in BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878 gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 FGO ausgesetzte Revisionsverfahren ist durch Senatsbeschluss vom 22. November 2006 fortgeführt worden.

    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in IStR 2006, 743 über die ihm vom Senat durch jenen Senatsbeschluss in BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

  • BFH, 10.01.2007 - I R 87/03

    Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen

    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "Scorpio" (BFH/NV 2007, Beilage 1, 36) über die ihm vom Senat durch den Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) nach Art. 234 Abs. 3 EG zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.
  • BFH, 22.08.2007 - I R 46/02

    Haftung eines im Ausland ansässigen Vergütungsschuldners gemäß § 50a Abs. 5 EStG

    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Urteil vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "Scorpio" (EuGHE I 2006, 9461) über die ihm vom Senat durch den Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte --EG-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1997, Nr. C 340, 1) zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

    c) Der EuGH hat damit die der Durchsetzung des Steuerabzugsverfahrens dienende Haftungsregelung zum Nachteil des Dienstleistungsempfängers als legitimes und geeignetes Mittel angesehen, um die steuerliche Erfassung der Einkünfte einer außerhalb des Besteuerungsstaats ansässigen Person sicherzustellen und um zu verhindern, dass die betreffenden Einkünfte sowohl im Wohnsitzstaat als auch im Staat der Leistungserbringung unversteuert bleiben (s. bereits Senatsbeschluss in BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878).

  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte --EG-- (vorher: Art. 59 und 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV--) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 (= Art. 58 EGV) i.V.m. Art. 55 (= Art. 66 EGV) EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

    Die im Senatsbeschluss in BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878 (unter D.3.) angesprochene Möglichkeit, dass eine in Art. 49 EG statuierte "passive Dienstleistungsfreiheit" des innereuropäischen Leistungsempfängers auf Leistungen von Nicht-EU-Anbietern ausstrahlen könnte, begründet im summarischen Verfahren keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides.

  • BFH, 07.11.2007 - I R 19/04

    Inhalt und Wirkungen einer Steueranmeldung gemäß § 73e EStDV 1997 -

    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Urteil vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "Scorpio" (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2006, 2071) über die ihm vom Senat durch den Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) nach Art. 234 Abs. 3 EG zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Der beschließende Senat hat durch (den zur Veröffentlichung bestimmten) Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/04 dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. vor dem Vertrag von Amsterdam (EGV) vorgelegt, die die Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens gemäß § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1 EStG mit Art. 59 und 60 EGV (jetzt Art. 49 und 50 EG) betreffen.
  • FG Münster, 05.07.2005 - 15 K 1114/99

    Verstoßen Vorschriften des Außensteuergesetzes gegen EU-Recht?

    Die Auslegung des EGV bzw. des EG ist dem EuGH vorbehalten, wenn eine vernünftige Vertragsauslegung nicht derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum mehr für einen vernünftigen Zweifel an der richtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechtes verbleibt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2004, I R 39/04, in BFHE 206, 120 = BStBl II 2004, 878, Ziffer II; vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 29.04.2004, VI 53/02, in EFG 2004, 1639 (1641 rechte Spalte)).
  • BFH, 29.11.2005 - I B 196/04

    Aussetzung FG-Verfahren: Vorabentscheidung EuGH

    Im Verlauf des Klageverfahrens wegen Freistellung wies das Finanzgericht (FG) die Beteiligten darauf hin, dass der BFH wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit des Steuerabzugs nach § 50a EStG mit Gemeinschaftsrecht geäußert und deshalb den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angerufen habe (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2004 I R 39/04, BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878; vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

    Eine solche Situation ist im Streitfall gegeben: Der EuGH wird bei der Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen des beschließenden Senats (Beschluss in BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) u.a. darüber befinden müssen, ob der in § 50a Abs. 4 EStG angeordnete Steuerabzug mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Rs. C-290/04, "Scorpio").

  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 i.V.m. Art. 55 EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 20/04

    Steueranmeldung gemäß § 73 e EStDV

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 218/07

    Rechtmäßigkeit eines Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • FG München, 08.12.2008 - 7 K 1239/06

    Schätzung der dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG unterliegenden Zahlungen an

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 3316/02

    Europarechtskonformität des Ausschlusses der Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen

  • FG Sachsen, 03.11.2011 - 6 K 1507/07

    Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei

  • FG Sachsen, 03.11.2011 - 6 K 1503/07

    Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei

  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für

  • FG Hamburg, 07.05.2012 - 5 K 89/08

    Beschränkte Nachprüfung eines Haftungsbescheids nach § 50a Abs. 5 EStG 1990 auf

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