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   BFH, 28.04.2005 - VI B 179/04   

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https://dejure.org/2005,14404
BFH, 28.04.2005 - VI B 179/04 (https://dejure.org/2005,14404)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2005 - VI B 179/04 (https://dejure.org/2005,14404)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2005 - VI B 179/04 (https://dejure.org/2005,14404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; EStG § 3 Nr. 64; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 3c; ; BBesG § 58a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten

  • datenbank.nwb.de

    Auslandsverwendungszuschlag steuerfrei gestellter Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Zu Recht hat das FA dabei in den Streitjahren 2009 bis 2011 gemäß § 3c EStG den abziehbaren Teil der Werbungskosten nach dem Verhältnis bemessen, in dem die steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen stehen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2005 VI B 179/04, BFH/NV 2005, 1303).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09

    Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines

    Hinzuzurechnen ist der steuerfreie (§ 3 Nr. 64 EStG; BFH-Beschluss vom 28. April 2005 - VI B 179/04) Auslandsverwendungszuschlag nach § 58 a BbesG mit einem Drittel.
  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09

    Ehegattenunterhalt: Anrechnung eines Auslandsverwendungszuschlags bei der

    23 Hinzuzurechnen ist der steuerfreie (§ 3 Nr. 64 EStG; BFH-Beschluss vom 28. April 2005 - VI B 179/04) Auslandsverwendungszuschlag nach § 58 a BBesG.
  • BFH, 31.05.2005 - VI B 93/04

    Reserveoffizier; Auslandseinsatz; Werbungskostenabzug

    b) Wie der Senat bereits im Beschluss vom 28. April 2005 VI B 179/04 (n.v.) entschieden hat, stellt der Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a BBesG einen nach § 3 Nr. 64 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei gestellten Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) dar.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 9 K 9161/07

    Keine Auslands-Übernachtungsgelder für Soldaten der Bundeswehr

    Ein Arbeitnehmer, der, wie der Kläger, teilweise steuerfreie Bezüge nach § 3 Nr. 64 EStG erhält, kann seine Werbungskosten gemäß § 3 c EStG immerhin noch "anteilig" abziehen: Der nicht abziehbare Teil der Werbungskosten ist nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem die steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen stehen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. April 2005, VI B 179/04, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 1303 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 9 K 9081/18

    Befreiung von der inländischen Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen aus einer

    Dies gilt insbesondere für den Auslandszuschlag nach § 53 des Bundesbesoldungsgesetzes ( BBesG ), den Auslandsverwendungszuschlag nach § 56 BBesG (bis 30. Juni 2010: § 58a BBesG ; vgl. dazu BFH, Beschluss vom 28. April 2005 - VI B 179/04, BFH/NV 2005, 1303 ) sowie für die Zulage für besondere Erschwernisse gemäß § 47 BBesG .
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